Änderung des Tarifes der Verkehrsgesellschaft am Bayerischen Untermain (VAB) zum 15.12.2013


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 18.07.2013 ö Vorberatend 2ws/4/2/13
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 9pl/13/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 08.12.2013 um 3,54 %. Die Abstimmung mit den VAB-Partnerunternehmen und der Regierung von Unterfranken bezüglich dieses Tarifvorschlages ist bereits erfolgt. Seitens der Regierung von Unterfranken wurde die Höhe der Tarifanpassung in Bezug auf Marktfähigkeit, Tarifgerechtigkeit und Auskömmlichkeit geprüft. Nach Einarbeitung der Änderungswünsche der Regierung von Unterfranken, wurde die Zustimmung erteilt.

A. Grundlagen der Tarifanpassung

A.1 Kostenentwicklung allgemein
Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung ergibt sich aus den allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Einsatzkosten. Noch keine Berücksichtigung finden hier die geplanten zeitlichen und räumlichen Ausweitungen des Verkehrsangebotes der Stadtwerke Aschaffenburg.
?        die Mehrkosten für Personal aus den erfolgten Tarifabschlüssen werden sich in einer Größenordnung von etwa 1,4 %, oder aber etwa 71.000 € bewegen.
?        Zusätzlich sind Kostensteigerungen für die Instandhaltung der Busse, in Höhe von etwa 24.000 € zu erwarten.
?        Die aktuellen Investitionen (ROB, Busbeschleunigung, Neubeschaffung von sechs Bussen in 2013, Installation von Klimaanlagen in Bestandsfahrzeugen, Einführung gemeinsames Betriebsleitsystem mit der KVG usw.) finden in den oben genannten Kosten noch keine Berücksichtigung. Hieraus ergibt sich aber eine verstärkte Belastung aus Abschreibungen in den Folgejahren. Allein für 2013 wird die Steigerung der Abschreibungen ca. 165.000 € betragen.
Nicht spurlos gehen mittlerweile die demographischen Entwicklungen an den Nahverkehrsunternehmen vorbei. Rückgänge der Schülerzahlen bewirken in diesem Kundensegment zunächst geringere Einnahmen. Leistungskürzungen zur Kompensation sind dabei weitgehend nicht möglich, da die verschiedenen Schulverkehre auch für eine geringere Zahl von Schülern aufrecht erhalten werden müssen. Folglich sind die VAB-Partnerunternehmen auf diese Tarifwirkung von 3,54 % zwingend angewiesen, um weiterhin ein attraktives Nahverkehrsangebot bereitstellen zu können.
Im VAB-Vertrag § 11 Nr. 4 ist definiert, dass die Zustimmung zum Tarif ein wesentliches Kriterium ist. Werden Tarifanpassungen mit den entsprechend kalkulierten Mehreinnahmen abgelehnt, so endet der VAB-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens sechs Monate vom Tag der ersten Beratung des Tarifes.

A.2. Ausweitung der Verkehrsleistung und Fahrplananpassungen
Die zeitlichen und räumlichen Leistungsausweitungen, welche für den Fahrplanwechsel im Dezember 2013 geplant sind, werden entsprechende Mehrkosten nach sich ziehen und werden hier nachrichtlich erwähnt:
?        Betreffend der Ausweitung in den Abendstunden liegen verschiedene Entscheidungsvarianten vor, welche einen Mehrkostenbedarf von ca. 100.000 € bis zu ca. 372.000 € je nach gewählter Variante verursachen.
?        Die Neuerschließung Bahnhof-Nord wird mit zusätzlichen Leistungs- und Kapazitäts-ausweitungen einhergehen. Hierfür steht die Auswirkung in Form zusätzlicher Leistungskilometer noch nicht fest, jedoch wird hierfür der Fuhrpark voraussichtlich um ein weiteres Fahrzeug aufgestockt werden müssen.
?        Die Neuerschließung in Schweinheim im Gebiet Gäßpfad-Rotäcker erfordert den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges und bedeutet eine Leistungsausweitung von bis zu 20.000 km.
?        Im Verkehrsgebiet der Stadtwerke wollen die Stadtwerke die Leistungsqualität erhöhen. Hierzu werden punktuell Fahrzeitausweitungen erforderlich, welche über die anfallenden Fahrerstunden zu höheren Kosten führen. Der steigende Anteil von (älteren) Fahrgästen mit Rollatoren und anderen Gehhilfen führt zu einem erhöhten Zeitbedarf, welcher nun in der Fahrplanplanung berücksichtigt werden muss. Da hierzu die Planungen in einer frühen Phase sind, kann dies in der finanziellen Auswirkung noch nicht genau beziffert werden.

A.3 Tarifwirkung im Allgemeinen
Gesamtwirkung
Die Gesamtwirkung der Tarifanhebung liegt bei 3,54 % gerechnet am Verkaufsmengengerüst, wobei die Anhebungen nach Verkaufszahlen gewichtet werden. Die primär für die Schulkostenträger relevante Netzkarte Azubi (4.5 Tarifbestimmungen), welche einen erheblichen Anteil an den Erlösen hat, wird um 3,50 % angehoben. In der Region erhöhen sich die Fahrpreise gemittelt um ca. 3,55 %, in der für die Stadt Aschaffenburg relevanten Preisstufe 1 ergeben sich 3,66 %, nachdem im letzten Jahr (vgl. BV 19.11.2012) die Anhebung dort unter dem damaligen mittleren Erhöhungssatz von 3,31 % lag.

Die Mehreinnahmen dieser Reform werden für die Stadtwerke anteilig etwa 183.500 € betragen. Sicher ist, dass selbst mit dieser Maßnahme die zu erwartenden Mehrkosten, wie in Punkt A.1 dargestellt, nicht abgedeckt werden können. Es wurde die Gesamtwirkung der Tarifanhebung so gewählt, dass diese noch marktverträglich ist.

B. Einzelne Tarifmaßnahmen

Die althergebrachten Berechnungswege der Fahrkarten werden weitestgehend nicht verändert. In den Anlagen 1 bis 4 sind die entsprechenden Preisänderungen dargestellt.

Folgende Einzelpositionen sollen hier noch einmal erläutert werden:
AboAktiv
Abweichend zum Rest des Fahrscheinsortiments wird das AboAktiv (Netzkarte; ab 60 Jahre) erneut nicht angepasst. Hier beabsichtigen die VAB-Partnerunternehmen eine größere Werbekampagne zu starten, welche auch auf den bestehenden Preis von 33,00 € abstellt.
Anruf-Sammeltaxi
Nachdem die Taxi-Funk GmbH im letzten Jahr eine deutliche Anhebung der Taxameterkosten erreicht hatte, werden diese in 2013 nicht angepasst, so dass eine Anhebung der AST-Fahrpreise ebenso unterbleiben kann.

C. Änderung der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen

Es erfolgen keine Änderungen an den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zum 08.12.2013.

Anlage 1:        Tarifblatt zum 08.12.2013
Diese Tabelle stellt den zum 08.12.2013 geplanten Tarif dar.
Anlage 2:        Sonstige Gebühren
Hierzu ist keine Änderung geplant.
Anlage 3:        Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.
Anlage 4:        Tarif 09.12.2012 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.

.Beschluss:

1. Der in Anlage 4 beigefügte Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.09.2013 wird zur Kenntnis genommen.

2. Der für den Stadtbusverkehr gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.11.2012 seit 09.12.2012 gültige Tarif der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wird gemäß der Beschlussvor- lage (Anlage 5) mit Wirkung zum 15.12.2013 geändert.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.03.2015 16:11 Uhr