Änderung der Mitnahmeregelung bei den VAB-Jahreskarten ab 15.12.2013
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.10.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die VAB plant zum 15.12.2013 die Mitnahmeregelung bei den VAB-Jahreskarten
? AboPlus
? Netzkarte GrüneNeun
? Jahreskarte Erwachsene (übertragbar/persönlich)
? Jahreskarte GrüneNeun (übertragbar/persönlich)
analog der Regelung im RMV-Tarif / Übergangstarif, anzupassen.
Der RMV ändert zum 15.12.2013 die Mitnahmeregelung für die Zeitkarten des RMV-Tarifes und damit auch des RMV-VAB-Übergangstarifes. Die Regelung „alle eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder maximal drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich)“ wird aufgehoben.
Zukünftig können beliebig viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) mit den oben genannten Zeitkarten, von Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig, mitgenommen werden.
Nachdem die Differenzierung eigene/fremde Kinder kaum vorgenommen werden kann, erscheint dies als praktikablere Lösung auch für die VAB. Die VAB möchte diese Regelung im Abobereich als Instrument der Kundenbindung einsetzen.
Diese Änderung wird in den Tarifbestimmungen wie folgt gefasst:
0.10 Mitnahmeregelung
Für bestimmte Fahrscheine gilt eine Mitnahmeregelung. Außer dem Inhaber können Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig zusätzlich eine Person ohne Altersbeschränkung und beliebig viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) mitgenommen werden.
.Beschluss:
Der
Änderung der Mitnahmeregelung für die Zeitkarten
AboPlus
Netzkarte GrüneNeun
Jahreskarte Erwachsene (übertragbar/persönlich)
Jahreskarte GrüneNeun (übertragbar/persönlich)
im VAB-Tarif ab dem 15.12.2013 wird zugestimmt.
Zukünftig können beliebig viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) mit den oben genannten Zeitkarten, von Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig, mitgenommen werden.
Diese Änderung wird in den Tarifbestimmungen wie folgt gefasst:
0.10 Mitnahmeregelung
Für bestimmte Fahrscheine gilt eine Mitnahmeregelung. Außer dem Inhaber können Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig zusätzlich eine Person ohne Altersbeschränkung und beliebig viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) mitgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:56 Uhr