DJK Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zu den Kosten des Anbaues von Dusch- und Umkleideräumen am Vereinsheim der Tennisabteilung - Ergänzungsantrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Sportsenates, 23.10.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 03.03.2010 beantragte die DJK Aschaffenburg e.V. (1.017 Mitglieder insgesamt, Tennisabteilung 101 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Anbaues von Dusch- und Umkleideräumen am Vereinsheim der Tennisabteilung.
An Gesamtkosten wurden 60.000,00 € veranschlagt und hiervon 1/3 als Höchstzuschuss vom Sportsenat in der Sitzung am 20.10.2010 bewilligt. Der Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € wurde aufgrund vorgelegter Rechnungsbelege bereits ausgezahlt.
Der Bayer. Landessportverband hat mit Schreiben vom 19.12.2011 die zuwendungsfähigen Kosten auf 88.879,00 € festgesetzt.
Nachdem die im Jahr 2010 veranschlagten Gesamtkosten von 60.000,00 € nicht ganz eingehalten werden konnten und der BLSV die zuwendungsfähigen Kosten höher angesetzt hat wird vorgeschlagen, zu den Mehrkosten von ca. 5.000,00 € einen weiteren Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.600,00 €, zu gewähren.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Der DJK Aschaffenburg e.V. wird aufgrund ihres Ergänzungsantrages vom 30.09.2013 zu den Kosten des Anbaues von Dusch- und Umkleideräumen am Vereinsheim der Tennisabteilung ein weiterer Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.600,-- €, gewährt.
Der Gesamtzuschuss für die Maßnahme beträgt somit höchstens 21.600,--
€.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:59 Uhr