Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V.; Zuschuss zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Schießanlagen - Ergänzungsantrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Sportsenates, 23.10.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 23.10.2013 ö Beschließend 12sps/2/12/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 27.04.2010 beantragte der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. (488 Mitglieder) die Bezuschussung der Modernisierung und Sanierung seiner Schießanlagen. Folgende Maßnahmen waren zunächst beabsichtigt:

?        Standsicherung und Neubau der Geschossfänge
?        Bau einer Schrotfangrinne für Wurfscheiben
?        Anbau einer Bogenhalle
?        Bau eines Mehrzweck- und Umkleideraums am Luftgewehrsaal

Mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 30.04.2010, Az.: 12-5814.10-1/10, wurden förderungsfähige Baukosten in Höhe von 279.340,00 € festgestellt. Der Sportsenat des Stadtrats hat am 20.10.2010 eine Förderung der beabsichtigten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 93.200,00 €, beschlossen.

Aufgrund der vorgelegten Rechnungen und Nachweise konnte der Zuschussbetrag ausgezahlt werden. Die Regierung von Unterfranken hat bisher 55.800,00 € Zuweisungen in 2 Raten gewährt.

Mit Schreiben vom 14.02.2013 stellt der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. einen Ergänzungsantrag zur Bezuschussung der Modernisierung und Sanierung der Schießanlagen bei der Stadt Aschaffenburg. Gleichzeitig mit diesem Antrag wurde ein Ergänzungsantrag bei der Regierung von Unterfranken wegen Kostenerhöhung der Modernisierung und Sanierung der Schießanlagen gestellt. Begründung war, dass der, aufgrund des Todes des bisher für die Baumaßnahmen zuständigen Schießsachverständigen, neu für die Baumaßnahmen zuständige Schießsachverständige neue Vorgaben und Anregungen zu den beabsichtigten Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen der Schießanlagen gemacht hatte. Nach ergänzender Stellungnahme des Sachverständigen vom 21.03.2013 dienen alle neuen Vorgaben und Anregungen in erster Linie der Erfüllung der Anforderungen der Schießstandrichtlinien und führen zu einer Verbesserung der Sicherheit der Anlage. Als positiver Nebeneffekt sei durch die Änderungen bzw. Trennung und Neuausrichtung der Schießbahnen eine zusätzliche, deutliche Verbesserung und Reduzierung der Schallimmissionen zu erwarten.

Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 06.03.2013, Az.: 12-5814.10-1/10 wurde die Kostenerhöhung im Einvernehmen mit dem Bayer. Sportschützenbund e.V. anerkannt und die zuweisungsfähigen Gesamtkosten auf neu 443.740.00 € festgesetzt. Gleichzeitig wurde die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn erteilt.

Es wird vorgeschlagen, zu den durch die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 06.03.2013 zusätzlich anerkannten Baukosten in Höhe von 164.400,00 € einen Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 54.800,00 €, zu gewähren.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

.Beschluss: 1

Nach dem Sachvortrag zum Ergänzungsantrag für die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Schießanlagen wird aus der Mitte des Sportsenates eine Vertagung der heutigen Zuschussgewährung gefordert, da zahlreiche natur- und umweltschutzrechtlichen Belange zur Sanierung und Modernisierung der Schießanlage noch nicht geklärt seien.

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog lässt daraufhin nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung über folgenden Antrag zunächst abstimmen:

„Der Vertagung des TOP 12 d.ö.S. „Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Schießanlage des Schützenvereins St. Sebastianus 1899 e.V“. wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Dem Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. wird aufgrund seines Ergänzungsantrages vom 14.02.2013 für die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Schießanlagen ein weiterer Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 54.800,-- €, gewährt.

Der Gesamtzuschuss für die Maßnahme beträgt somit höchstens 148.000,-- €.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 31.03.2015 16:59 Uhr