Städtebauförderung Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2014 und die Fortschreibungsjahre 2015 - 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2013 ö Beschließend 2pl/15/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozial Stadt“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2014 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Wohnumfeldverbesserung:

Die XXX plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. In einem ersten Bauabschnitt werden in den Jahren 2013 und 2014 die Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstr. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) saniert. In den Folgejahren ist die Fortsetzung dieser Maßnahme im gesamten Sanierungsgebiet vorgesehen.

Die Bezuschussung erfolgt analog einem „Kommunalen Förderprogramm“. Das bedeutet, dass von den Gesamtkosten 30 % aus Städtebaufördermitteln gezahlt werden. Diesen Zuschuss wiederum finanzieren Bund und Land zu 60 % und die Stadt zu 40 %. Dies bedeutet, dass von den Kosten der gesamten Maßnahme 18 % von Bund und Land, 12% von der Stadt und 70 % von XXX zu tragen sind.

Die Kostenschätzung für das Gesamtgebiet liegt bei 1,9 Mio €. Unter Berücksichtigung der Planungsleistungen von 12 % der Baukosten (maximale Förderung) ergeben sich Gesamtkosten von ca. 2,13 Mio €. Bei einer Förderung in Höhe von 30 % errechnet sich ein Zuschuss in Höhe von 640.000 €. Im Jahr 2013 wurden bereits 280.000 € förderfähige Kosten bei der Regierung von Unterfranken beantragt, so dass noch
640.000 € - 280.000 € = 360.000 €
Zuschuss ausstehen. Verteilt auf die Jahre 2014 bis 2017 bedeutet dies in jedem Jahr die Berücksichtigung von 90.000 € in der Bedarfsmitteilung.

-        Begrünung und Verkehrsberuhigung Spessartstraße:

Die Spessartstraße weist teilweise noch den Charakter einer Hauptverkehrsstraße auf. Diese Funktion erfüllt sie aber seit Fertigstellung des Rings im Abschnitt zwischen Obernauer Straße und Schweinheimer Straße nicht mehr. Dieser Funktionswechsel soll sich auch in der Gestaltung der Straße wiederfinden. So ist geplant, den Alleecharakter durch Baumpflanzungen ab der Lindestraße bis zur Schweinheimer Straße fortzusetzen. Erste Maßnahmen sind im Jahr 2014 vorgesehen.

-        Quartiersmanagement:

Das Quartiersmanagement soll wie bisher weitergeführt werden. Im Jahr 2014 ist für 2015 und 2016 ein neuer Antrag zu stellen. XXX

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Der Förderantrag für den Abbruch der Anwesen XXX wurde der Regierung bereits 2013 vorgelegt, und ist daher nicht mehr Gegenstand dieser Bedarfsmitteilung.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2015 durchgeführt (Haushaltsjahr 2015), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2014).

.Beschluss:

Die in der Anlage 1 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2014 sowie für die Fortschreibungsjahre 2015 -2017 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanie­rungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2014 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2015 - 2017 nach den Werten im Jahresantrag 2014 fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:00 Uhr