Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.11.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg betreibt seit etlichen Jahren eine Baulandpolitik, die dem Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ verpflichtet ist. Aus diesem Grund wurden in den letzten 20 Jahren, abgesehen von den Baugebieten Rotäcker und Gäßpfad, im Stadtteil Schweinheim „nur“ noch Flächenarrondierungen zur Neuausweisung von Baugebieten vorgenommen. Der große Bedarf an Wohnbauland wurde durch Nachverdichtung und Flächenkonversion gedeckt. Diese Zielsetzung wird die Stadt Aschaffenburg auch in den nächsten Jahren beibehalten, wobei als langfristiges Entwicklungsgebiet zusätzlich Bauflächen im Stadtteil Nilkheim zur Bebauung vorbereitet werden.
Diese erfolgreiche, ökologisch orientierte Siedlungspolitik war nur möglich, weil die Stadt Aschaffenburg schon vor einigen Jahren ihr Baulandpotenzial im Siedlungsgebiet umfassend ermittelt hat. Im Rahmen einer Baulückenerfassung wurden im gesamten Stadtgebiet die unbebauten und die so genannten „untergenutzten“ Grundstücke erfasst und quantitativ aufgelistet. Diese Arbeit war Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, in dem die zusätzlich erforderlichen Flächenreserven für die künftige bauliche Entwicklung dargestellt werden müssen. Das Baulückenpotenzial ist so ermittelt, dass eine jährliche Aktivierungsrate für „Brachland“ als zur Verfügung stehendes Bauland abgesetzt wird. Mit dieser Arbeit ist die Stadt dem Ansinnen von xxx zu einer qualifizierten und umfassenden Bestandsermittlung in vollem Umfang gerecht geworden. Dies gilt auch für die geforderte Bedarfsabschätzung für die kommenden zehn Jahre. Aschaffenburg verfügt sogar über eine quantitative und qualitative Bedarfsabschätzung für die kommenden 20 Jahre. Diese Bedarfsabschätzung ist, wie von xxx angeregt, von externen Gutachtern erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen.
Die außerdem von der xxx geforderten allgemeinen Grundsätze für die Art der Verdichtung von Gebieten lassen sich allgemein verbindlich nicht festlegen, will man seine zweite Forderung, die Wahrung des Gebietscharakters eines Bestandsgebietes aufgreifen. Es gilt vielmehr in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung des baulichen, ökologischen und sozialen Bestandes Zielsetzungen zu formulieren, die den Bestand so weiter entwickeln, dass keine städtebaulichen Spannungen entstehen. Dass die Stadtverwaltung dieses Vorgehen beherrscht, zeigt sich darin, dass die Bebauungspläne zur Innenentwicklung jeder gerichtlichen Überprüfung standgehalten haben. Dies liegt auch darin begründet, weil die politische Kontrolle des Stadtrates immer zu Lösungen führte, die in besonderem Maße den Anregungen und Bedenken der Bewohnerschaft aus den betroffenen Gebieten gerecht geworden sind.
Das derzeit laufende Bebauungsplanverfahren für einen Teilbereich der ehemaligen Jugendherberge führt die bewährte Praxis der Stadt Aschaffenburg, die in einen langfristigen Handlungsrahmen eingebunden ist, weiter. Es handelt sich keineswegs um ein isoliertes Bebauungsplanverfahren, sondern um die Umsetzung einer langfristig angelegten Entwicklungsstrategie. Aufgrund dieser Ausführungen empfiehlt die Verwaltung dem Antrag von xxx nicht stattzugeben. Die von ihm geforderten Zielsetzungen sind seit langem praktiziertes Verwaltungshandeln und sein Antrag ist insofern erfüllt.
.Beschluss: 1
1. Herr Stadtrat xx beantragt eine getrennte Abstimmung über die beiden Punkte des Antrages des Herrn xxx. Dies wird vom Vorsitzenden zugesagt.
2. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag des Herrn xxx wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
3. Der Stadtrat beschließt, Punkt 1 des Antrages nicht stattzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Gegen einige Stimmen abgelehnt.
.Beschluss: 3
4. Punkt 2 des Antrages
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 1
Datenstand vom 31.03.2015 17:00 Uhr