Errichtung einer Energieagentur Bayerischer Untermain


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.12.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.12.2012 ö Beschließend 1pl/17/1/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hat gemeinsam mit dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg ein „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“ für die Region Bayerischer Untermain erarbeitet. Der Abschlussbericht wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 05.03.2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die ZENTEC GmbH hat bereits das „Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ vorbereitet und koordiniert. Sie ist darüber hinaus mit Fragestellungen des Energie- und Klimawandels beschäftigt.
Angestrebt war ursprünglich der Start der Energieagentur zum 1. September 2012 bei einer Laufzeit von zunächst 5 Jahren. Die Abstimmungsgespräche zu Struktur und Inhalt haben sich zeitlich etwas verzögert, da insbesondere auch die beiden Kreisverbände Aschaffenburg und Miltenberg des Bayerischen Gemeindetages eingebunden wurden.
Ergebnis der verschiedenen Abstimmungsgespräche ist die als Anlage beigefügte „Gemeinsame Erklärung“ der Stadt Aschaffenburg sowie der beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.
In der Gemeinsamen Erklärung sind die Aufgabenfelder der Energieagentur fixiert, ebenso die Aufgaben, die die Kommunen und die kommunalen Energieversorger (Gemeindewerke, Stadtwerke, Genossenschaften) in eigener Verantwortung übernehmen.
Die Energieagentur wird nicht wirtschaftlich tätig. Um die Aufgaben erfüllen zu können, ist die ZENTEC auf die Förderung der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg angewiesen.
In den Abstimmungsgesprächen wurde zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben ein jährlicher Zuschussbedarf der ZENTEC von etwa 120.000 Euro für erforderlich erachtet, der zu gleichen Teilen von den beiden Landkreisen und der Stadt getragen werden soll.
Bezüglich der Art der Aufgabenerledigung wurden drei Varianten untersucht:
?        Auftrag an die ZENTEC zur Übernahme der Aufgaben einer Energieagentur
?        Gründung einer GbR mit Sitz in der ZENTEC
?        Energieagentur als eigene Aufgabe der ZENTEC
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile stellt die Variante, die Energieagentur der ZENTEC als eigene Aufgabe zuzuweisen, die sinnvollste  und wirtschaftlichste Lösung dar. Die Energieagentur soll im Wirtschaftsplan der ZENTEC getrennt von den übrigen Aufgaben dargestellt werden. Die insbesondere von der Stadt Aschaffenburg geforderte Unabhängigkeit der Aufgabenerledigung und bewusste Steuerung durch die Gebietskörperschaften ist durch die Einrichtung der Steuerungsgruppe und des Beirats sicher gestellt.
51 % der Gesellschaftsanteile der ZENTEC GmbH – und damit die Mehrheit – werden von den drei Gebietskörperschaften Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und Stadt Aschaffenburg gehalten. Die Arbeit der ZENTEC in den Bereichen Gründerzentrum und Regionalmarketing erfolgt regelmäßig in enger Abstimmung mit den drei Gebietskörperschaften. Mit der Integration der Energieagentur können die Ressourcen der ZENTEC optimal genutzt werden.
Eine Förderung der Energieagentur durch den Freistaat Bayern ist – zumindest beim vorgesehenen Konzept – nicht möglich. Zuschüsse können nach den geltenden Förderrichtlinien nur Kommunen bekommen. Allerdings müsste dann eine Beauftragung der ZENTEC erfolgen, was letztlich eine Umsatzsteuerpflicht auslösen würde. Die maximale Förderung von 120.000 Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren würde nahezu dem Betrag entsprechen, der im gleichen Zeitraum an Umsatzsteuer anfiele. Mit Blick auf die größere Unabhängigkeit und Flexibilität wurde der Vorzug der Lösung „Energieagentur als eigene Aufgabe der ZENTEC“ gegeben.
Anlage

Gemeinsame Erklärung
des Landkreises Aschaffenburg,
des Landkreises Miltenberg sowie
der Stadt Aschaffenburg

Die politischen Gremien des Landkreises Miltenberg, des Landkreises Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg haben die Umsetzung des „Integrierten Energie- und Klimakonzeptes Bayerischer Untermain“ unter breiter Beteiligung der Bevölkerung mit folgenden Arbeitsinhalten beschlossen.

Bereich
Akteur
Aufgabenfelder
1
Regionale Vernetzung über zentralen Ansprechpartner
Neu zu schaffende Energieagentur
Netzwerkbildung + Unterstützung der o.g. Bereiche, Beraterschulungen, Beratungen von Kommunen, Kampagnen, u.a.
2
Energieerzeugung und –versorgung
Gemeindewerke, Stadtwerke, Genossenschaften u.a.
Windkraftanlagen, Solaranlagen, Biomasseanlagen, KWK-Anlagen u.a.
3
Bürger / Haushalte
Kommunen inkl. Landratsämter
Erstberatung (Initialberatung), Vortragsreihen, Kampagnen u.a.
4
Gewerbe
ZENTEC
Koordination der Beratung von Gewerbe, Zusammenarbeit mit IHK + HWK

Die Koordination der Beratung von Gewerbe sowie die Zusammenarbeit mit IHK und HWK ist hierbei als Aufgabe der ZENTEC definiert, die hierfür als Rechtsträger einer Energieagentur fungiert.
Die Einrichtung einer Energieagentur bei der ZENTEC als Rechtsträger ist vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ZENTEC.
§ 1 Haupterwartungen
Haupterwartungen der drei o.g. Gebietskörperschaften sind u. a.:
-        Steuerung und Überwachung der Ziele aus dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept der Region Bayerischer Untermain,
-        Coaching der Akteure im Energie- und Klimabereich in der Region,
o        Regionale Vernetzung der zentralen Ansprechpartner in der Region
o        Initiierung von gemeinsamen Programmen
§ 2 Steuerung
1.        Zur Steuerung wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet.
2.        Der Steuerungsgruppe gehören die Landräte der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg, die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie ein weiterer von der Stadt Aschaffenburg zu benennender Vertreter an.
3.        Der fachliche Leiter bzw. die fachliche Leiterin der Energieagentur unterstützt die Steuerungsgruppe. Er bzw. sie ist nicht stimmberechtigt.
4.        Den Vorsitz der Steuerungsgruppe hat der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der ZENTEC GmbH, d.h. einer der beiden Landräte oder der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg.
§ 3 Energiebeirat
1.        Zur Begleitung und Beratung hinsichtlich der Energieagentur wird ein Energiebeirat eingerichtet.
2.        Mitglieder des Energiebeirats sind:
a)        die Mitglieder der Steuerungsgruppe,
b)        jeweils sieben von den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg zu benennende Vertreter,
c)        drei von den Kreis- und Stadtverbänden der Natur- und Umweltschutzverbänden zu benennende Mitglieder,
d)        ein Vertreter der IHK Aschaffenburg,
e)        ein Vertreter der Handwerkskammer für Unterfranken,
f)        ein Vertreter der Hochschule Aschaffenburg.
3.        Die jeweiligen Mitglieder des Energiebeirats sind namentlich zu benennen.
4.        Die Tätigkeit im Energiebeirat ist ehrenamtlich.
5.        Geschäftsstelle des Energiebeirates ist bei der ZENTEC GmbH.
6.        Der Energiebeirat tritt nach Bedarf zusammen. In der Regel ist er mindestens halbjährlich durch den fachlichen Leiter bzw. die fachliche Leiterin der Energieagentur einzuberufen. Außerdem muss er einberufen werden, wenn dies ein Fünftel der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen und des Beratungsgegenstandes beim Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der ZENTEC GmbH oder bei der Geschäftsstelle
7.        Bei Bedarf können zu einzelnen Themen weitere Fachleute zu den Sitzungen des Energiebeirates hinzugezogen werden.
8.        Den Vorsitz des Energiebeirates hat der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der ZENTEC GmbH, d.h. einer der beiden Landräte oder der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg.

Miltenberg,                                                Aschaffenburg,



______________________                        ____________________
Roland Schwing                                        Dr. Ulrich Reuter
Landrat, Landkreis Miltenberg                        Landrat, Landkreis Aschaffenburg




Aschaffenburg,                                        

                                       
                                                       
________________________                        
Klaus Herzog                                        
Oberbürgermeister, Stadt Aschaffenburg        

.Beschluss:

1. Die Energie- und Klimaschutzkommission nimmt den Entwurf für eine „Gemeinsame Erklärung“ der Stadt Aschaffenburg sowie der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg zur Einrichtung einer Regionalen Energieagentur an der ZENTEC zustimmend zur Kenntnis (Anlage 1). Oberbürgermeister Herzog wird ermächtigt, die Erklärung für die Stadt Aschaffenburg zu unterzeichnen.

2. Die Energieagentur wird vorerst für die Dauer von fünf Jahren eingerichtet.
Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils weitere zwei Jahre, soweit nicht eine der beteiligten Gebietskörperschaften die Zusammenarbeit und damit die Zuschussgewährung kündigt.

3. Unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Aschaffenburg und der Landkreis Miltenberg dies im gleichen Umfang tun, fördert die Stadt Aschaffenburg die Regionale Energieagentur bis auf Weiteres mit einem Zuschuss zu den anfallenden Personal- und Sachkosten von jährlich 40.000,-- Euro.

4. Soweit die Energieagentur über die in § 1 der „Gemeinsamen Erklärung“ genannten Aufgaben hinaus weitere Tätigkeiten für eine oder mehrere der beteiligten Gebietskörperschaften übernehmen soll, sind diese von der jeweiligen Gebietskörperschaft gesondert zu beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:52 Uhr