Die Stadt Aschaffenburg hat gemeinsam mit dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg ein „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“ für die Region Bayerischer Untermain erarbeitet. Der Abschlussbericht wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 05.03.2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die ZENTEC GmbH hat bereits das „Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ vorbereitet und koordiniert. Sie ist darüber hinaus mit Fragestellungen des Energie- und Klimawandels beschäftigt.
Angestrebt war ursprünglich der Start der Energieagentur zum 1. September 2012 bei einer Laufzeit von zunächst 5 Jahren. Die Abstimmungsgespräche zu Struktur und Inhalt haben sich zeitlich etwas verzögert, da insbesondere auch die beiden Kreisverbände Aschaffenburg und Miltenberg des Bayerischen Gemeindetages eingebunden wurden.
Ergebnis der verschiedenen Abstimmungsgespräche ist die als Anlage beigefügte „Gemeinsame Erklärung“ der Stadt Aschaffenburg sowie der beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.
In der Gemeinsamen Erklärung sind die Aufgabenfelder der Energieagentur fixiert, ebenso die Aufgaben, die die Kommunen und die kommunalen Energieversorger (Gemeindewerke, Stadtwerke, Genossenschaften) in eigener Verantwortung übernehmen.
Die Energieagentur wird nicht wirtschaftlich tätig. Um die Aufgaben erfüllen zu können, ist die ZENTEC auf die Förderung der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg angewiesen.
In den Abstimmungsgesprächen wurde zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben ein jährlicher Zuschussbedarf der ZENTEC von etwa 120.000 Euro für erforderlich erachtet, der zu gleichen Teilen von den beiden Landkreisen und der Stadt getragen werden soll.
Bezüglich der Art der Aufgabenerledigung wurden drei Varianten untersucht:
? Auftrag an die ZENTEC zur Übernahme der Aufgaben einer Energieagentur
? Gründung einer GbR mit Sitz in der ZENTEC
? Energieagentur als eigene Aufgabe der ZENTEC
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile stellt die Variante, die Energieagentur der ZENTEC als eigene Aufgabe zuzuweisen, die sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung dar. Die Energieagentur soll im Wirtschaftsplan der ZENTEC getrennt von den übrigen Aufgaben dargestellt werden. Die insbesondere von der Stadt Aschaffenburg geforderte Unabhängigkeit der Aufgabenerledigung und bewusste Steuerung durch die Gebietskörperschaften ist durch die Einrichtung der Steuerungsgruppe und des Beirats sicher gestellt.
51 % der Gesellschaftsanteile der ZENTEC GmbH – und damit die Mehrheit – werden von den drei Gebietskörperschaften Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und Stadt Aschaffenburg gehalten. Die Arbeit der ZENTEC in den Bereichen Gründerzentrum und Regionalmarketing erfolgt regelmäßig in enger Abstimmung mit den drei Gebietskörperschaften. Mit der Integration der Energieagentur können die Ressourcen der ZENTEC optimal genutzt werden.
Eine Förderung der Energieagentur durch den Freistaat Bayern ist – zumindest beim vorgesehenen Konzept – nicht möglich. Zuschüsse können nach den geltenden Förderrichtlinien nur Kommunen bekommen. Allerdings müsste dann eine Beauftragung der ZENTEC erfolgen, was letztlich eine Umsatzsteuerpflicht auslösen würde. Die maximale Förderung von 120.000 Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren würde nahezu dem Betrag entsprechen, der im gleichen Zeitraum an Umsatzsteuer anfiele. Mit Blick auf die größere Unabhängigkeit und Flexibilität wurde der Vorzug der Lösung „Energieagentur als eigene Aufgabe der ZENTEC“ gegeben.
Anlage
Gemeinsame Erklärung
des Landkreises Aschaffenburg,
des Landkreises Miltenberg sowie
der Stadt Aschaffenburg
Die politischen Gremien des Landkreises Miltenberg, des Landkreises Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg haben die Umsetzung des „Integrierten Energie- und Klimakonzeptes Bayerischer Untermain“ unter breiter Beteiligung der Bevölkerung mit folgenden Arbeitsinhalten beschlossen.
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Bereich
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Akteur
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Aufgabenfelder
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1
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Regionale Vernetzung über zentralen Ansprechpartner
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Neu zu schaffende Energieagentur
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Netzwerkbildung + Unterstützung der o.g. Bereiche, Beraterschulungen, Beratungen von Kommunen, Kampagnen, u.a.
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2
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Energieerzeugung und –versorgung
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Gemeindewerke, Stadtwerke, Genossenschaften u.a.
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Windkraftanlagen, Solaranlagen, Biomasseanlagen, KWK-Anlagen u.a.
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3
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Bürger / Haushalte
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Kommunen inkl. Landratsämter
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Erstberatung (Initialberatung), Vortragsreihen, Kampagnen u.a.
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4
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Gewerbe
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ZENTEC
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Koordination der Beratung von Gewerbe, Zusammenarbeit mit IHK + HWK
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Die Koordination der Beratung von Gewerbe sowie die Zusammenarbeit mit IHK und HWK ist hierbei als Aufgabe der ZENTEC definiert, die hierfür als Rechtsträger einer Energieagentur fungiert.
Die Einrichtung einer Energieagentur bei der ZENTEC als Rechtsträger ist vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ZENTEC.
§ 1 Haupterwartungen
Haupterwartungen der drei o.g. Gebietskörperschaften sind u. a.:
- Steuerung und Überwachung der Ziele aus dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept der Region Bayerischer Untermain,
- Coaching der Akteure im Energie- und Klimabereich in der Region,
o Regionale Vernetzung der zentralen Ansprechpartner in der Region
o Initiierung von gemeinsamen Programmen
§ 2 Steuerung
1. Zur Steuerung wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet.
2. Der Steuerungsgruppe gehören die Landräte der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg, die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie ein weiterer von der Stadt Aschaffenburg zu benennender Vertreter an.
3. Der fachliche Leiter bzw. die fachliche Leiterin der Energieagentur unterstützt die Steuerungsgruppe. Er bzw. sie ist nicht stimmberechtigt.
4. Den Vorsitz der Steuerungsgruppe hat der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der ZENTEC GmbH, d.h. einer der beiden Landräte oder der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg.
§ 3 Energiebeirat
1. Zur Begleitung und Beratung hinsichtlich der Energieagentur wird ein Energiebeirat eingerichtet.
2. Mitglieder des Energiebeirats sind:
a) die Mitglieder der Steuerungsgruppe,
b) jeweils sieben von den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg zu benennende Vertreter,
c) drei von den Kreis- und Stadtverbänden der Natur- und Umweltschutzverbänden zu benennende Mitglieder,
d) ein Vertreter der IHK Aschaffenburg,
e) ein Vertreter der Handwerkskammer für Unterfranken,
f) ein Vertreter der Hochschule Aschaffenburg.
3. Die jeweiligen Mitglieder des Energiebeirats sind namentlich zu benennen.
4. Die Tätigkeit im Energiebeirat ist ehrenamtlich.
5. Geschäftsstelle des Energiebeirates ist bei der ZENTEC GmbH.
6. Der Energiebeirat tritt nach Bedarf zusammen. In der Regel ist er mindestens halbjährlich durch den fachlichen Leiter bzw. die fachliche Leiterin der Energieagentur einzuberufen. Außerdem muss er einberufen werden, wenn dies ein Fünftel der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen und des Beratungsgegenstandes beim Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der ZENTEC GmbH oder bei der Geschäftsstelle
7. Bei Bedarf können zu einzelnen Themen weitere Fachleute zu den Sitzungen des Energiebeirates hinzugezogen werden.
8. Den Vorsitz des Energiebeirates hat der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der ZENTEC GmbH, d.h. einer der beiden Landräte oder der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg.
Miltenberg, Aschaffenburg,
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Roland Schwing Dr. Ulrich Reuter
Landrat, Landkreis Miltenberg Landrat, Landkreis Aschaffenburg
Aschaffenburg,
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Klaus Herzog
Oberbürgermeister, Stadt Aschaffenburg