Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.01.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 8. Sitzung des Werksenates 05.12.2013 ö Vorberatend 3ws/8/3/13
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.01.2014 ö Beschließend 6pl/1/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vor. Der Vorschlag ist das Ergebnis eines Angebotsvergleichs im vergangenen Jahr, für dessen Erstellung sechs Prüfungsgesellschaften um die Abgabe eines Angebots gebeten wurden.
Die WIBERA AG hatte unter Berücksichtigung der angefragten Gasamtstundenzahl für die Jahresabschlussprüfung sowie der Nebenkostenregelung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Prüfungsauftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 erhalten.
Die Prüfungshandlung ist reibungslos verlaufen, die eingesetzten Mitarbeiter haben durch ihre Qualifikation überzeugt. Die WIBERA AG empfiehlt sich daher auch als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2013.

.Beschluss:

Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg – K ommunale Dienstleistungen bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:01 Uhr