Neubau einer Wohnanlage mit 13 Wohneinheiten mit Tiefgarage und Carports auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und Teilflächen aus xxx, Gemarkung Damm, Haidstraße 32 und 34,durch die Firma TVK Immobilien GmbH, Aschaffenburg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 22.01.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.01.2014 ö Beschließend 3uvs/1/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauvorlagen, eingegangen am 22.10.2013 und 21.11.2013, beantragt die Firma TVK Immobilien GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Wohnanlage mit 13 Wohneinheiten mit Tiefgarage und Carport auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und Teilflächen aus xxx, Gemarkung Damm, Haidstraße 32 und 34 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um das Erstellen einer seniorengerechten Wohnanlage mit insgesamt 13 Wohnungen. Die Wohnanlage mit 2 getrennten Gebäuden besteht aus einem Vordergebäude mit 8 Wohneinheiten an der Haidstraße, sowie einem rückwärtigen Gebäude mit 5 Wohneinheiten jeweils mit 2 Geschossen und ausgebauten Dachgeschossen. Alle Wohnungen mit einer Größe von 49,24 m² bis 96,19 m², sowie einer weiteren Wohnung mit 115 m² sind barrierefrei erreichbar. In der Tiefgarage werden 9 Stellplätze errichtet, sowie in einer oberirdischen Carportanlage weitere 5 Stellplätze. Das Bauvorhaben erstreckt sich über die bisherigen Anwesen Haidstraße 32 und 34, die vollständig abgebrochen werden, sowie auf eine kleinere Teilfläche des städtischen Grundstückes, Fl.-Nr. xxx. Auf diesem städtischen Grundstück ist eine Kanaltrasse vorhanden sowie eine Rosskastanie, die naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt werden soll.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 25.10.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist damit planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp Mischgebiet, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist. Nach der planungsrechtlichen Bewertung des Bauvorhabens fügt sich das Bauvorhaben hinsichtlich der überbaubaren Fläche, der Bauweise und der Bauhöhe in den Rahmen der äußerst heterogenen umliegenden Bebauung ein. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht gegeben.

Auf dem städtischen Grundstück Fl.-Nr. xxx steht eine schutzwürdige Rosskastanie, die erhalten werden muss. Weiter verläuft über die Grundstücke xxx und xxx des geplanten Bauvorhabens ein städtischer Kanal. Durch das Stadtplanungsamt, Vermessungs- und Geoinformationsabteilung erfolgte hinsichtlich des Baumes eine Lageeinmessung sowie ein Baumkronenaufmaß und die ungefähre Lage des geplanten Neubaus.

Nach der städtischen Stellplatzsatzung ergibt sich ein Stellbedarf von 14 Stellplätzen, der durch die 9 Stellplätze in der Tiefgarage und die 5 ebenerdigen Stellplätze in einer Carportanlage nachgewiesen wird.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
–stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Der Firma TVK Immobilien GmbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Wohnanlage mit 13 Wohneinheiten mit Tiefgarage und Carports auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und Teilflächen aus xxx, Gemarkung Damm, Haidstraße 32 und 34, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die Verwaltung weist vorsorglich daraufhin, dass im Erdreich unter der besagten Rosskastanie ein öffentlicher Kanal (Hauptsammler) verläuft und dass es deshalb nicht ausgeschlossen ist, dass evtl. in ferner Zukunft Maßnahmen zur Sicherung des Kanals ergriffen werden müssen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 07:58 Uhr