Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
a) Bericht über die Abschlussprüfung der Firma WIKOM AG, Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.Main
b) Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.02.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Gem. § 25 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sind dem Stadthallensenat der Jahresabschluss, Lagebericht und Erfolgsübersicht vorzulegen und gem. § 25 Abs. 2 EBV nach den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen.
Der Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses vorauszugehen haben gem. § 25 Abs. 3 S.2 EBV die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses.
Die Abschlussprüfung der WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. erfolgte am 04.06.2013, die örtliche Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes erfolgte mit Bericht vom 09.09.2013 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.10.2013.
Die Abschlussprüfung der WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. liegt bei.
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2012 liegt bei.
Anlagen:
? 1 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahres abschlusses 2012 vom 09.09.2013.
? 1 Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.10.2013
? 1 Exemplar der Abschlussprüfung der WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. vom 04.06.2013
.Beschluss:
Die Berichte der Abschlussprüferin WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. vom 04.06.2013 und des Rechungsprüfungsamtes vom 09.09.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2012 werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2016 10:54 Uhr