Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzlich zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres, gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV, durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2010 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 17.01.2011 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Mai, Juni 2011 durchgeführt. Nach Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIKOM AG vom 07.07.2011. Der Bericht wurde dem Stadtrat am 22.07.2011 Kenntnis gegeben.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§ 7 Abs. 1 KommPrV). Die diesbezüglichen Berichte über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2010 wurden unter dem Datum vom 01.12.2011erstellt. Die örtliche Prüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 06.02.2012. Danach erklärt der Ausschuss die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.12.2011 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Der Eigenbetrieb hatte den bereits geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2010 nach der ersten Prüfung nach dem 07.07.2011 (Prüfungsbericht) durch WIKOM geändert. Die Änderungen bezogen sich auf den Jahresabschluss und den Lagebericht, um durch eine klarstellende Ausweisänderung die steuerliche Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages zu gewährleisten. Die dadurch geänderte Bilanzsumme wurde im Bericht von der WIKOM vom 19.11.2012 und dem Rechnungsprüfungsamt vom 23.09.2013 geprüft.
Es wird gebeten, die Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt, vom 07.07.2011 / 19.11.2012 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.12.2011 / 23.09.2013 zur Kenntnis zu nehmen.
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinns
Der Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2010 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 07.07.2011 / 21.02.2013 und dem Stadtrat (Plenum) am 22.07.2011 / 04.03.2013 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinnes 2010.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach der nunmehr abgeschlossenen Prüfung kann jetzt formalrechtlich, entsprechend dem Beschlussvorschlag, die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2010 beträgt 104.303.670,77 €. Es wurde ein Gewinn von 3.090.436,46 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinnes wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung zu Allgemeine Rücklagen 1.961.835,46 €
Ausschüttung an die Stadt 2010 1.128.601,00 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 950.000,04 €
abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 178.600,96 €
Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagenachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratssitzung vom 22.07.2011 / 04.03.2013 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitten die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 zu beschließen.