Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit staatlich geförderten, studentischen Wohnungen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 135 durch Frau xxx, Rodgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 12.03.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 12.03.2014 ö Beschließend 4uvs/3/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 11.02.2014, beantragt Frau xxx, Rodgau, die Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit staatlich geförderten, studentischen Wohnungen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 135 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Neubebauung eines Grundstückes im oberen Bereich der Würzburger Straße auf dem heute eine Autowaschanlage betrieben wird. Errichtet wird ein Neubau in Holzbauweise mit 5 Geschossen. In der Erdgeschosszone werden Gewerbeflächen für Handel, Dienstleistung und Handwerk vorgesehen. Diese Gewerbeflächen erstrecken sich erdgeschossig bis in die Tiefe des Grundstücks. Entlang der Würzburger Straße entstehen in den 4Obergeschossen insgesamt 42 Wohneinheiten, davon 8 Appartements als Mutter-Kind-Appartements. Die 42 studentischen Wohneinheiten entsprechen den staatlichen Förderrichtlinien für Wohnraum für Studierende, so dass eine staatliche Förderung erreicht werden kann. Hierzu liegt eine grundsätzliche Bereitschaftserklärung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren zur Fördermöglichkeit vor. Im Untergeschoss entsteht eine Tiefgarage mit 25 Stellplätzen und einer Ausfahrt zur Würzburger Straße.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 13.02.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/19 für den Bereich Würzburger Straße, Kneippstraße, Beckerstraße und Gentilstraße, der für das Baugrundstück die Gebietsart Mischgebiet festsetzt. Das Bauvorhaben ist deshalb der Nutzungsart nach dort zulässig.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Frau xxx, Rodgau, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit staatlich geförderten, studentischen Wohnungen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 135 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:11 Uhr