Kindergarten St. Konrad; Errichtung einer 2. Krippengruppe - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.03.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.03.2014 ö Beschließend 4pl/5/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Stadtratsbeschluss vom 02.12.2013 wurde zusätzlich zur bestehenden Kinderkrippe eine weitere Bedarfsnotwendigkeit im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) für eine weitere Kinderkrippe mit 12 Plätzen festgestellt.
Der Kindergarten St. Konrad betreibt seit einigen Jahren eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Da diese Plätze nicht ausreichen, werden daneben Kinder unter drei Jahren in einer Kleinkindgruppe im Kindergarten betreut. Im Oktober 2013 besuchten insgesamt 27 Kinder unter drei Jahren Kindergarten und Krippe. Pädagogisch und organisatorisch notwendig wäre es, alle Kinder unter drei Jahren in der Kinderkrippe zu betreuen. Die geplanten neuen Krippenplätze sind aus diesen Gründen bedarfsnotwendig.
Da im Stadtteil eine neue Wohnbebauung geplant, bzw. sich bereits in der Umsetzung befindet,  ist auch künftig mit einer stabilen Nachfrage nach Krippenplätzen zu rechnen.


Planung

Die bestehende Kinderkrippe ist eigenständig und entspricht dem Raumprogramm.
Angrenzend im Obergeschoss zu dieser befindet sich ein großer  Abstellraum, der durch bauliche Maßnahmen für eine 2. Kinderkrippe zur Verfügung steht. Die Fläche kann in einen Gruppenraum, einen Schlafraum und einen Wickelraum unterteilt werden. Zur Erfüllung des Raumprogramms ist jedoch die Nutzung der Küche, der Personaltoilette, Kinderwagenabstellplatz und des Garderobenbereiches im Erdgeschoss mit seinem Treppenraum seitens der ersten Kinderkrippe erforderlich. Diese Räume würden dann von beiden Gruppen gemeinsam in Anspruch genommen.
Die gemeinsamen Flächen sind deshalb zur Hälfte auf beide Gruppen angesetzt. Weiterhin ist die Veränderung des Schlafraumes der ersten Gruppe erforderlich. Der zweite Fluchtweg kann durch die Anbindung an den vorhandenen Außensteg mit Fluchttreppe der ersten Gruppe gewährleistet werden. Mit diesem Lösungsvorschlag besteht die Möglichkeit der Integration weiterer Krippenkinder ohne ein zusätzliches Erweiterungsgebäude auf dem Areal errichten zu müssen.


Baugrundstück

Die Stadt Aschaffenburg ist Eigentümer von Grundstück und Gebäude des Kindergartens St. Konrad in der Gänsruh 5. Betriebsträger ist der St. Konrad Verein in Aschaffenburg.

Bezug nehmend auf die Stellplätze musste kein zusätzlicher Stellplatz eingerichtet werden, da die erforderliche Anzahl (4) auf dem Grundstück vorhanden sind. Auf Wunsch des Kindergartens wurde die Stellplatzfläche aber mit Hilfe einer privaten Aktion vergrößert.

Erschließung

Betreffend die Erschließung stehen keine Änderungen im Raum, da die zukünftige Kinderkrippe auf dem bestehendem Gelände bzw. Gebäude eingerichtet wird.






Bauwerk/Baukörper

Das bestehende Gebäude ist in Massivbauweise im Jahre 1939 mit einer Lochfassade erstellt. Mit der Einrichtung der ersten Kinderkrippe erfuhr der Baukörper mit seiner Substanz erhebliche Veränderungen um den räumlichen und baulichen Anforderungen zu entsprechen.
Für die Einrichtung der zweiten Kinderkrippe sind wiederum Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich. Dies betrifft vor allem den Dachstuhl. Für den Schlafraum ist die Aufstellung einer Gaube erforderlich, für den Gruppenraum ist unter der Beachtung der Forderung nach der größtmöglichen Grundfläche das Dach in einem großen Bereich zu öffnen zur Herstellung der erforderlichen Raumhöhe. Hier sind zur Abfangung des Dachstuhls statische Maßnahmen gefordert. Die Belichtung des  Gruppenraumes ist somit auch durch ein großes Fensterelement (Holz, Alu) gesichert, das gleichzeitig auch den zweiten Rettungsweg darstellt. Ein Sonnenschutz als Jalousie mit Flachlamellen verhindert eine große Erwärmung des Raumes. Eine großflächige Öffnung der Geschossdecke ist vermeidbar, da nur partiell die Installationen hindurchgeführt werden müssen.
Die neuen Wände werden laut Empfehlung der Statik in Leichtbauweise, Gipskartonplatten, erstellt. Die Decke des Gruppenraumes erhält zusätzlich eine Ergänzung in Hinsicht der Raumakustik in Form einer abgesetzten Gipskartonlochplattendecke. Die Oberflächen der Wände und Decken sind  aus Kostengründen mit einem Anstrich versehen. Als Bodenbelag wird im Kinderbad Fliesenbelag, im Gruppen- und Schlafraum Parkett verwendet.
Die Installationen Elektro, Sanitär und Heizung müssen ergänzt werden.


Gerät – Ausstattung

Für die zweite Kinderkrippe steht eine komplette Neuanschaffung an.


Außenanlagen

Der bestehende Spielbereich der ersten Kinderkrippe wird erweitert.



Grundlage des bereits im vergangenen Jahr eingereichten Förderantrags ist die Richtlinie: Gewährung einer Zuweisung gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014; Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.
Der eingereichte Förderantrag ging zunächst von der Errichtung eines kompletten Raumprogramms für die zusätzliche Krippe ( ca. 115 m² Hauptnutzfläche ) aus, was mit einem Baukostenrichtwert von ca. 3.600,- € zu Gesamtkosten von ca. 414.000,- € zzgl. ca. 16.000,- € für Einrichtung, somit insgesamt ca. 430.000,- € führt.
Es ist mit einer Förderung bis zu ca. 70% zu den förderfähigen Gesamtkosten zu rechnen.
Durch die angedachte Mitnutzung bestehender Räumlichkeiten aus der ersten Krippengruppe wird jedoch eine Reduzierung der Gesamtkosten, wie auch der anteiligen Förderung zu erwarten sein.
Dieses Prüfverfahren ist derzeit in der Feinplanung und Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken.

Im Haushalt 2014 sind Gesamtkosten von 430.000,- € als Ausgabe ausgewiesen. Auf dieser Basis ist mit einer Förderung von 240.000,- € zu rechnen.
Die Planung wird in Form einer Präsentation zur Sitzung vorgelegt.

.Beschluss:

Dem Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Errichtung einer weiteren Kinderkrippe mit 12 Plätzen im Dachgeschoss des Kindergartens St. Konrad, Gänsruh, mit Gesamtkosten von 430.000,-- € gemäß Haushaltsansatz 2014, einschl. der vorgestellten Planung wird zugestimmt.

Der Förderantrag gem. Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist alsbald zu vervollständigen, um einen Förderbescheid herbeizuführen.
Mittelfreigabe nach Abschnitt B) Nr. 1 der Dienstanweisung über die Ausführung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Schreiben des Finanzreferates vom
Angebotseinholung / EU-weite Ausschreibung
Leistung nach                 
Zuschlags- und Bindefrist:
Honorarangebot vom                   
Betrag:                      €

Haushaltsstelle:                       


Mittelbereitstellung
Jahr/Betrag
Verfügte Mittel
Betrag
Verfügbare Mittel
Betrag




1. Haushaltsausgabereste
./.






2. Haushaltsansatz
430.000,-- €

430.000,-- €




3. Summe 1 + 2







4.Verpflichtungs-ermächtigungen




Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:14 Uhr