Bericht über die abgeschlossenen Abstimmungsvereinbarungen mit Systembetreibern im Jahr 2013
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Werksenates, 10.04.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Neben der Duales System Deutschland GmbH benutzen 9 weitere Systembetreiber das vorhandene haushaltsnahe Erfassungssystem für Verkaufsverpackungen mit.
Gemäß § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung sind haushaltsnahe Erfassungssysteme für Verkaufsverpackungen mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen. Dies erfolgte mit DSD detailliert in einer vom Stadtrat beschlossenen Abstimmungsvereinbarung am 11.11.1992.
Mit jedem neuen Systembetreiber, der die Mitbenutzung der von DSD aufgebauten Sammel- und Verwertungsstruktur anstrebt, ist keine Abstimmungsvereinbarung erforderlich, sondern lediglich die Erklärung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, dass die mit DSD erfolgte Abstimmung auch für die Mitbenutzung der Systemstruktur durch die weiteren Systembetreiber gilt, wie dies bereits für 9 weitere Systembetreiber erfolgte. Diese Abstimmungserklärung ist Voraussetzung, dass ein System entsprechend der Verpackungsverordnung jeweils in einem Bundesland eingeführt werden darf und kann nicht verweigert werden.
Bei dem Beschluss über die Abstimmungserklärung mit der Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG am 22.09.2011 wurde vom Werksenat der Abschluss weiterer inhaltsgleicher Abstimmungserklärungen auf die Werkleitung übertragen und um einen jährlichen Bericht hierüber gebeten.
Seither wurde am 30.01.2014 eine weitere Abstimmungserklärung mit dem neuen Dualen System ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH/Bonn abgeschlossen.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung über abgeschlossene Abstimmungserklärungen mit Systembetreibern Dualer Systeme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:29 Uhr