Verteilung der Geschäftsbereiche unter den Bürgermeistern der Stadt Aschaffenburg; - Anträge der CSU-, SPD- und GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 12.05.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 5pl/8/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und nach § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 werden in der Sitzung am 12. Mai 2014 zwei weitere berufsmäßige Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates für die Dauer der Wahlzeit 2014-2020 in der Reihenfolge 2. und 3. Bürgermeister gewählt (siehe TOP Nr. 3 und 4 der Tagesordnung).

Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO beschließt der Gemeinderat über die Verteilung der Geschäfte unter den Gemeinderatsmitgliedern. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat daher über die Zuweisung der Geschäfte, also die Referatszuschnitte, zu entscheiden (gem. § 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) oder auch Prandl/Zimmermann/Büchner Nr. 4 zu Art. 46 GO).

Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsbereiche Jugend, Schule und Soziales des
2. berufsmäßigen Bürgermeisters mit den entsprechenden städtischen Dienststellen zu belassen. Dies entspricht der bisherigen Praxis des Stadtrates. Der 2. Bürgermeister ist sodann als berufsmäßiger Referent der Stadtverwaltung für diese Aufgabenbereiche zuständig.

Für den Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters haben die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und GRÜNE mit den beigefügten Schreiben vom 22.04.2014 gemeinsam beantragt, dass diesem die Aufgabenschwerpunkte aus den Bereichen Umwelt, Energie und Verbraucherschutz zugewiesen werden sollen. Nach Auffassung der Verwaltung beinhaltet der Begriff „Umwelt“ auch die Aufgabenbereiche Lärm- und Klimaschutz. Die SPD-Stadtratsfraktion hat darüber hinaus beantragt, dass diesem 3. Bürgermeister zusätzlich auch die Geschäftsbereiche Brand- und Katastrophenschutz zugewiesen werden sollen, da es in diesen Bereichen enge Verknüpfungen mit den technischen Umweltaufgaben gibt. Nach § 27 Abs. 2 Nr. 4 GeschO ist dies ein weitergehender Antrag i. S. d. GeschO mit der Folge, dass dieser zuerst zur Abstimmung zu stellen ist.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Geschäftsbereiche Umwelt, Energie, Verbraucher-, Brand- und Katastrophenschutz dem 3. Bürgermeister zuzuweisen. Der 3. Bürgermeister ist sodann als berufsmäßiger Referent der Stadtverwaltung für diese Aufgabenbereiche zuständig.

Die Entscheidung des Stadtrates über die Verteilung der Geschäfte unter den Stadtratsmitgliedern bzw. weiteren Bürgermeistern erfolgt unter dem Vorbehalt, da es dem Stadtrat rechtlich möglich ist, während der Wahlzeit neu über die Verteilung der Geschäftsbereiche zu entscheiden (gem. Art. 46 Abs. 1 GO, Prandl/Zimmermann/Büchner Nr. 4 zu Art. 46 GO oder auch das Verwaltungs-gericht Würzburg vom 29.09.1999, Az. W 2 K 99.664).

Die weiteren organisatorischen Schritte zur Zuweisung der einzelnen städtischen Dienststellen in die Referate der Stadtverwaltung (Aufbau- und Ablauforganisation) fällt nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 10 GeschO in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters als Leiter der Stadtverwaltung (so auch Widtmann/Grasser/Glaser Rn. 2 ff zu Art. 46 GO oder Prandl/Zimmerann/Büchner Nr. 1 und Nr. 3 zu Art. 46 GO).

Um umseitige Beschlussfassung vor der eigentlichen Wahl der Bürgermeister wird gebeten.

Hinweis:
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

.Beschluss:

1. Die Anträge der CSU, SPD- und GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014 und von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 08.05.2014 (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.

2. Dem / der 2. Bürgermeister(in) werden die Geschäftsbereiche Jugend, Schule und Soziales als ein Referat der Stadtverwaltung zugewiesen. Eine Änderung des Geschäftsbereiches durch Beschluss des Stadtrates während der Amtszeit des / der 2. Bürgermeisters(in) bleibt vorbehalten.

3. Dem / der 3. Bürgermeister(in) werden die Geschäftsbereiche Umwelt, Energie, Verbraucher-, Brand- und Katastrophenschutz als ein Referat der Stadtverwaltung zugewiesen. Eine Änderung des Geschäftsbereiches durch Beschluss des Stadtrates während der Amtszeit des / der 3. Bürgermeisters(in) bleibt vorbehalten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 5

Datenstand vom 01.04.2015 08:32 Uhr