Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.06.2013 den Bau- und Finanzierungsbeschluss
für die Erweiterung und Generalsanierung der Staatlichen Berufsschule II mit den Gesamtkosten
in Höhe von 15.471.846,34 € gefasst.
Der Bauantrag wurde daraufhin am 27.06.2013, der Förderantrag am 04.07.2013 eingereicht.
Die Regierung hat mit Bescheid vom 16.12.2013 eine Förderung von 4.655.000,00 € zugesagt.
Am 14.01.2014 wurde die Baugenehmigung erteilt.
Bedingt durch ein (vor dem OLG München gewonnenes) Nachprüfungsverfahren bei den Abbrucharbeiten verzögerte sich der Baubeginn auf den 03.02.2014.
Der Generalplaner agn, Ludwigsburg hat 9 Projektänderungsanträge mit Planungsänderungen durch den Baubescheid und Bauherren eingereicht. Die begründeten Änderungen führen zu Mehrkosten in Höhe von 219.038,09 €.
1.0 Mehrkosten Baugenehmigung
In der Baugenehmigung vom 14.01.2014 wurden zusätzliche Auflagen in Bezug auf den Brandschutz gefordert, die nicht in der Kostenberechnung und dem Brandschutzkonzept enthalten waren. Die Brandschutzplanung wurde von dem Sachverständigenbüro HHP West GmbH, Bielefeld erstellt, die deutschlandweit tätig sind.
Durch die zusätzlichen Auflagen entstehen folgende Mehrkosten:
1.1 Die vorhandenen Flurwände müssen in einer höheren Brandschutz-Qualifikation (F-90 statt F- 30) eingeordnet werden. Die Auflage erhöht Anforderungen an die Durchdringungen der technischen Leitungen. Die Türen müssen zusätzlich mit Türschließer ausgestattet werden.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 9.299,94 €
1.2 Die Außenwand des vorhandenen Kriechkellers muss mit Entrauchungsöffnungen ausgestattet werden. Die 2 Öffnungen müssen nachträglich in den Betonaußenwänden angelegt werden. Zur Einhaltung der Wärmeschutzanforderungen sind entsprechende Fenster einzubauen.
Je ein Kellerlichtschacht muss vor die Öffnung angebaut werden
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 8.703,79 €
1.3 Eine Türöffnungen zum Klassenzimmer muss versetzt sowie die Aufschlagsrichtungen der
Innentüren zum Teil gedreht werden.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 894,23 €
1.4 Das Trapezblechdach der Aufstockung muss statt mit schwer entflammbarer mit nicht brennbarer Dämmung ausgestattet werden
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 75.114,90 €
1.5 Die Treppenhaustüren müssen auf eine maximale Breite von 2,50 m verkleinert werden.
Dadurch sind insgesamt 6 Wandscheiben herzustellen.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 7.615,32 €
Durch die Auflagen des Baubescheides vom 14.01.2014 sind Mehrkosten in Höhe von 101.628,18 € entstanden.
2.0 Mehrkosten Planungsänderungen
2.1 Die Dachfläche der Aufstockung muss jährlich öfters zu Wartungsarbeiten (z.B. Lüftungsanlage) begangen werden. In der Kostenberechnung enthalten sind hierzu ein Dachausstieg mittels einer Ruckzucktreppe und einer Lichtkuppel. Für den Dach-Zugang und dem damit verbundenen Materialtransport ist die vorgesehene Treppe nicht geeignet. Zur Erschließung der Dachfläche soll deshalb eine Stahl-Außentreppe (Nähe FAN-Arena) vom 1. Obergeschoß auf das Flachdach führen. Zusätzlich sind 2 Türöffnungen als Zugang zu der Dachfläche im 1.Obergeschoß notwendig.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 26.695,97 €
2.2 Gemäß Stadtratsbeschluss soll bei allen Bauvorhaben halogenfreien Kabel verlegt werden.
Die Mehrkosten wurden in der Kostenberechnung leider vergessen.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 23.846,00 €
2.3 In der Kostenberechnung enthalten war eine 2-fach Isolierverglasung mit einem U-Wert von 1,1 W/m2K. Zur Ausführung soll eine 3-fach Verglasung mit einem U-Wert von 0,7 W/m2K kommen. Die Mehrkosten werden vom Internen Energie-Einspar-Contracting übernommen.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 71.538,00 €
3.0 Minderkosten Planungsänderung
Der 2. bauliche Rettungsweg (1.Obergeschoß) in die FAN-Arena wurde geändert. Es entfallen
eine Brandschutzverglasung sowie 2 Türöffnungen.
Minderkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) - 4.670,06 €
Durch die Planungsänderungen entstehen Mehrkosten in Höhe von 117.409,91 €.
Die genehmigte Kostenberechnung vom 15.05.2013 erhöht sich durch die Projektänderungen von 15.471.846,32 € auf 15.685.869,53 €.
Der Regierung von Unterfranken wurden die Mehrkosten am 15.04.2014 gemeldet. Eine Entscheidung über die Förderung der zusätzlichen Kosten steht noch aus.
Der aktuelle Kostenanschlag vom 04.04.2014, einschließlich der o. a. Mehrkosten sowie
den bereits vorgenommenen Vergaben beträgt derzeit 15.576.500,00 €.