Die Kinderschutzkonzeption ist das wesentliche Element zur Sicherstellung eines funktionierenden und verbindlichen KoKi-Netzwerkes und elementare Grundlage der Netzwerkarbeit.
In der Bekanntmachung des Bayrischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 7.Juni 2011 Az. VI 5/6524-1/12 sind die Richtlinien und Zuwendungsbereiche für die Koordinierenden Kinderschutzstellen in den Förderrichtlinien ((Nr.4.3.der Richtlinien) festgelegt.
Alle Koordinierenden Kinderschutzstellen sind verpflichtet eine Kinderschutzkonzeption zu erstellen und stetig weiterzuentwickeln und fort zuschreiben:
„..4.3. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption
Der Zuwendungsempfänger hat eine netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption zu erstellen,
die Grundlage der Netzwerkarbeit ist. Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption ist
aus einer zielgruppenspezifischen Angebots- und Bedarfsanalyse der Region heraus zu
entwickeln und muss vorhandene Angebote Früher Hilfen erfassen.
Sie ist gemeinsam mit den Netzwerkpartnern zu entwickeln, sollte vom Jugendhilfeausschuss
beschlossen und von den Netzwerkpartnern unterzeichnet werden. Die Konzeption
muss eine klare Zuweisung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Netzwerk sowie Mechanismen
zur Erfolgskontrolle enthalten. Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption wird im Rahmen der Netzwerkarbeit weiterentwickelt und fortgeschrieben.“
In der Anlage die von Koki Stadt Aschaffenburg erstellte Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption.