Vorzeitiger Beginn des Aschaffenburger Stadtfestes 2015; - Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller und der Vereinigung der Schausteller vom 25.03.2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadthallensenates, 01.07.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 01.07.2014 ö Beschließend 4shs/2/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gegenstand des Antrages ist es, das Stadtfest künftig um einen Veranstaltungstag zu erweitern und den Beginn der Gesamtveranstaltung auf Freitag 19.00 Uhr vorzuverlegen. Dazu sollen die Sperrung der Straßen und der Aufbau der Einrichtungen (Zelte, Bühnen, Verkaufsstände etc.) am Freitag in den Vormittagsstunden erfolgen. Alternativ dazu wird ein früherer Betriebsbeginn für eine Teilfläche des Stadtfestes vorgeschlagen, die sich auf den Bereich Luitpoldstraße, Schlossplatz, Herstallstraße, Sandgasse, Roßmarkt und die Oberstadt erstreckt. Die Sperrungen für diesen Bereich sollten dann am Freitag ab 14.00 Uhr vorgenommen werden.

Eine zeitliche Vorverlegung des Stadtfestes ist aus Sicht der Fachämter und der Polizei problematisch:

1.        Polizeiinspektion Aschaffenburg
Seitens der Polizeiinspektion Aschaffenburg bestehen im Hinblick auf die zeitlichen Planungen für den Aufbau der Veranstaltungseinrichtungen Bedenken.

Diese Bedenken stützen sich insbesondere auf die Tatsache, dass die Aufbauarbeiten für die Veranstaltungseinrichtungen dann überwiegend in die Zeiten mit hoher Verkehrsfrequenz fallen. Betroffen davon sind insbesondere der Fußgängerverkehr einschließlich der Spitzenzeiten zum Arbeitsbeginn und zum Arbeitsende in der Innenstadt, der Einkaufsverkehr während der Ladenöffnungszeiten sowie der Lieferverkehr in den Fußgängerzonen während der Andienungszeiten. Zudem hätten solche Sperrungen erhebliche Auswirkungen auf die Linien des ÖPNV in der Goldbacher Straße, der Weißenburger Straße und der Luitpoldstraße, die bereits ab diesem Zeitpunkt umzuleiten wären.

Wie die Erfahrungen aus den bisherigen Veranstaltungen zeigen, sind die vorgesehenen Bereitstellungsflächen insbesondere für den Aufbau größerer Veranstaltungseinrichtungen, wie beispielsweise die Großbühnen in der Goldbacher Straße mit den angegliederten Verkaufsständen sowie die Fahrgeschäfte und die Verkaufsstände in der Luitpoldstraße, aufgrund der bestehenden räumlichen Verhältnisse in der Innenstadt ohnehin eng bemessen. Deswegen stößt der Aufbau dieser Einrichtungen selbst in den betriebsarmen Zeiten am Freitag in den Abendstunden verschiedentlich auf Probleme, wenn die vorgesehenen Bereitstellungs- und Veranstaltungsflächen noch von dem öffentlichen Verkehr genutzt werden und erst zu räumen sind. Ferner ist zu bedenken, dass in den genannten Bereichen auch die Gehwege als Veranstaltungsflächen genutzt werden und in der Aufbauphase sicherzustellen ist, dass Einsatzfahrzeuge in den betroffenen Bereichen verkehren können.

Die Anlieferung und der Aufbau der Veranstaltungseinrichtungen sind zudem mit einer Vielzahl von Fahr- und Rangierbewegungen von Lastkraftwagen verbunden. Zudem werden eine Vielzahl von Ladetätigkeiten durchgeführt, bei denen auch Kranfahrzeuge zum Einsatz kommen. Nach Sachlage ist davon auszugehen, dass diese Abläufe gerade während der verkehrsreichen Zeit unbeteiligte Fußgänger in erhöhtem Maße gefährden können. Demnach dürfte sich ein Aufbau von Veranstaltungseinrichtungen während der beantragten Zeiträume aus Gründen der Gefahrenabwehr verbieten.

2.        Einzelhandelsverband
Dem Antrag der örtlichen Schaustellerverbände ebenfalls ablehnend gegenüber, äußert sich der Einzelhandelsverband. Erfahrungsgemäß ist der Stadtfestsamstag für den Einzelhandel in der Innenstadt kein guter Geschäftstag. Trotzdem trägt der Einzelhandelsverband das bisherige Stadtfestkonzept mit. Befürchtet wird, dass durch die zeitlichen Vorverlegung der Veranstaltung und Sperrmaßnahmen bereits am Freitag weitere wichtige Kundenströme ausbleiben und damit einhergehend weitere Umsatzeinbußen zu erwarten sind.



3.        Feuerwehr
Aus der Erfahrung der Feuerwehr heraus ist die Innenstadt an Freitagen, insbesondere an Nachmittagen, besonders stark mit Verkehr (Wochenendeinkäufer, Berufspendler) belastet. Bereits dadurch ist die Verkehrsinfrastruktur regelmäßig an der Kapazitätsgrenze angelangt. Die im Vollzug des Feuerwehrrechtes bindende Hilfsfrist von 10 Minuten ist nur schwer einzuhalten. Wenn dann noch Aufbauarbeiten für das Stadtfest mit den notwendigen großräumigen Straßensperrungen in diese Zeit verlegt werden sollen, ist der Verkehrsinfarkt vorprogrammiert. Es bestehen ernsthafte Bedenken, dass Einsatzkräfte an die Schutzobjekte gelangen können.

4.        Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Durch die Hinzunahme eines weiteren Veranstaltungstages sind voraussichtlich Immissionsorte betroffen, die bereits jetzt durch die maximal zulässige Anzahl von 18 Veranstaltungstagen für seltene Ereignisse belastet sind. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Altstadt mit Veranstaltungen auf und um den Volksfestplatz, dem Dalbergfest und den verschiedensten Veranstaltungen auf dem Schlossplatz. Bereits jetzt nehmen die Beschwerden wegen Lärmbelästigungen durch die Vielzahl von Veranstaltungen zu, eine Ausweitung des Stadtfestes wäre daher kontraproduktiv.

5.        Aus Veranstaltersicht: Kongress- und Touristik, Veranstaltungsservice
Ein vorzeitiger Beginn des Stadtfestes am Freitagabend zöge eine Kostensteigerung für die Durchführung der Veranstaltung nach sich. Schon alleine bei den größeren Kostenpositionen wie
?        Veranstaltungsabsicherung durch Feuerwehr, Rotes Kreuz und Sicherheitsdienst
?        Toilettencontainerleihe und –betreuung
?        Entsorgungskosten
entstünden Mehrkosten von mindestens von 13.600 EUR, netto.
Wollte man diese Mehrkosten über eine Anpassung der Standgeldgebühren auffangen, wäre das auf der Basis der Standgelderlöse 2013 nur über eine Gebührenerhöhung von 50% (aktuell 43 EUR/ lfd. Meter) zu realisieren.
Aufgrund der in den Punkten 1 bis 5 geschilderten Bedenken schließt sich die Verwaltung einer Ablehnung des gegenständlichen Antrages an.

.Beschluss:

Eine zeitliche Vorverlegung des Beginns des Aschaffenburger Stadtfestes 2015 auf Freitag, 28. August, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu befürworten und damit abzulehnen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:47 Uhr