Neubau einer Produktionsstätte - Werk 2 - Linde Hydraulics auf dem Baugrundstück, Fl-Nr. xxx und xxx, Gemarkung xxx, Wailandtstraße xx durch die Fa. Weichai Power (Germany) Real Estate GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. xxx
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.07.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 14.04.2014 und 07.05.2014, beantragt die Fa. Weichai Power (Germany) Real Estate GmbH, Aschaffenburg, die Genehmigung zum Neubau einer Produktionsstätte Linde Werk 2 – Linde Hydraulics auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Leider, an der Wailandtstraße 13 in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Produktionshalle von 161 m Länge, 151 m Breite, bis zu 16 m Höhe und mit einer Grundfläche von ca. 22.250 m². Weiter wird ein Sozialtrakt mit ca. 2.100 m², ein Bürogebäude mit ca. 950 m², ein Technikgebäude mit ca. 700 m² sowie ein Werkschutzgebäude mit 40 m² Grundfläche errichtet. Das in den Bauvorlagen mit dargestellte Mitarbeiterparkhaus wurde bereits genehmigt und befindet sich im Bau. Das Baugrundstück, bestehend aus zwei Flurstücken, die vor Baubeginn vereinigt werden müssen, haben zusammen eine Fläche von 70.749 m².
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 9.5.2014 befindet sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/3 „Wailandtstraße“, der für das Baugrundstück die Nutzungsart Gewerbegebiet festsetzt. Das Bauvorhaben ist seiner Nutzungsart nach deshalb dort allgemein zulässig.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Fa. Weichai Power (Germany) Real Estate GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau einer Produktionsstätte – Werk 2 – Linde Hydraulics auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Leider an der Wailandtstraße 13 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 4
Datenstand vom 01.04.2015 09:00 Uhr