Neubau eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Cornelienstraße 28 durch die IBER Grundstücks GmbH, Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.10.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 19.08.2014, beantragt die IBER Grundstücks GmbH Aschaffenburg die Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Cornelienstraße 28 in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Neubebauung eines Bestandsgrundstücks mit einem Wohnhaus (9 WE) mit 4 Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss. Errichtet werden Wohnungen mit 91,25 m², 99,98 m², eine Wohnung mit 41,42 m² sowie der Dachgeschosswohnung mit 167,18 m². Das Bestandsgebäude, das die entstehende Baulücke nicht voll ausfüllte wird im Zuge des Neubaus abgebrochen.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach entspricht die Eigenart der näheren Umgebung dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“, so dass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an die IBER Grundstücks GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Cornelienstraße 28 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:17 Uhr