Gleichbehandlung von Kindern von Asylbewerbern und Flüchtlingen und einheimischen Kindern.
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 23.10.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat bereits mehrere Beschlüsse bezüglich der Bezuschussung von Elternbeiträgen getroffen. In diesen Beschlüssen drückte sich die Absicht aus, Kinder, die aus dem Ausland zuziehen und einheimische Kinder gleich zu behandeln. Durch die regelmäßige Zuweisung von Flüchtlingen gewinnt das Thema aktuell erhöhte Bedeutung. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine gute Integration stellte sich heraus, dass noch Regelungslücken bestanden. Um die angemessene Förderung und gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder sicherzustellen, legt das Jugendamt die umseitigen Vorschläge zum Beschluss vor.
.Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1. Die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten und Hort werden bei Menschen mit geringem Einkommen bezuschusst, auch wenn die Eltern nicht berufstätig sind. Die Zuschusshöhe wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgrund des Einkommens berechnet. Die maximale tägliche Betreuungszeit beträgt 6 – 7 Std. Ausnahmen sind auf Empfehlungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes möglich.
2. Für alle Kinder von Eltern mit geringem Einkommen werden auch die Kosten für die „Schulische Mittagsbetreuung“ in die Regelung einbezogen.
Diese Regelungen gelten für alle Familien. Die Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingen sind einbezogen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:23 Uhr