Beratung über den Haushaltsvorschlag 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 23.10.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 8jha/3/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Finanzsituation im Vergleich der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:

Jahresbeträge                Ist 2013        Ansatz 2014        Ansatz 2014                Ansatz 2015
(ohne Personal,                                                (mit NT)                        
ohne BAföG)                                                
Einnahmen (ohne BAföG)        10.271.227,29          9.764.500        11.024.500                11.318.000
Ausgaben (ohne BAföG)        21.624.583,95        20.163.300        22.068.300                22.468.000
Abgleich                11.353.356.66        10.398.800        11.043.800                11.150.000


Bei der Kostenentwicklung setzt sich im Wesentlichen fort, was bereits im Nachtrag erkennbar war.

Bei den Ferienmaßnahmen steigen die Kosten durch höhere Teilnehmerzahlen (# 4512). Das gleiche gilt für die Bereiche Jugendhaus (# 4600) + JUKUZ (4601), wo das Angebot der Nachfrage angepasst wird.

Die Betriebskostenförderung für Kindergärten # 4611.7008 nimmt zu. Die Zunahme wird sich noch steigern, wenn neu gebaute Krippen in Betrieb gehen. Die Ausgabensteigerung für das städtische Förderprogramm für Familienstützpunkte (# 4650.7060) wurden nicht angehoben, weil nicht absehbar ist, ob 2015 neue Einrichtungen dazukommen. Die Kosten bleiben unter den Einsparungen, die entstehen, weil die 100,- € Zuschuss des Landes (Zuschuss zu den Kindergartengebühren im letzten Kindergartenjahr) die Kosten der Stadt bei Beitragsübernahmen senkt.

Bei den Kosten für die Fremdunterbringung von Kindern konnten wir leider noch keine Senkung erreichen. Das hat mehrere Gründe. Die Aufmerksamkeit gegenüber Kindeswohlgefährdungen ist durch das Bundeskinderschutzgesetz und die Netzwerkarbeit der Koki-Stelle gestiegen. Dadurch kommt es u mehr Gefährdungsüberprüfungen, die oft ambulante oder stationäre Maßnahmen nach sich ziehen.
Die Bundesmittel im Bereich der „Frühen Hilfen“ können noch nicht optimal eingesetzt werden, weil erhebliche bürokratische Hürden zu überwinden sind. Die Kinder die in Heimen untergebracht werden müssen, haben einen umfangreicheren, schwierigeren Hilfebedarf. Dadurch müssen besser ausgestattete und damit teurere Einrichtungen gewählt werden.
Die aktuelle Elterngeneration hat nicht von den Angeboten der Familienbildung profitiert, die wir zurzeit aufbauen. Sie nutzen vorhandene Angebote oft zu spät. Die Weiterführung und der weitere Ausbau der „Frühen Hilfen“ der Familienbildung und der Familienstützpunkte halten wir deshalb für dringend nötig.

.Beschluss:

Dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2015, Einzelplan 4 – Soziale Sicherung – Bereich Stadtjugendamt (Anlage 2 ) wird zugestimmt.
Dem Stadtrat wird empfohlen, die angeforderten Mittel im Rahmen der Etatberatung breitzustellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:23 Uhr