Bebauungspläne „Anwandeweg“ zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) und für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße (8/4), jeweils Gemarkung Leider - Anordnung der Baulandumlegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 04.11.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.11.2014 ö Vorberatend 5pvs/9/5/14
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 13pl/17/13/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Bebauungsplangebiet „Anwandeweg“ (Nr. 7/6) ist ca. 27 ha groß; davon sind
-        Verkehrsflächen                                                ca.   44.000 m²
-        Bauflächen                                                ca. 150.000 m²
-        Grün- und Freiflächen (inkl. Versickerungsflächen)        ca.   76.000 m².

Das Plangebiet erstreckt sich über ca. 250 Grundstücke unterschiedlicher Größe, die zum geringen Teil auch nur mit Teilflächen einbezogen sind.

Die außerhalb des Bebauungsplans gelegenen Restflächen werden durch den Bebauungsplan 8/4 überplant, der für diese Grundstücke eine Straßenfläche vorsieht. Diese Straße ist bereits gebaut (Ahornweg). Um diese Situation zu bereinigen, werden die betroffenen Grundstücke ebenfalls in die Umlegung einbezogen.

Für die in den Bebauungsplänen vorgesehene Nutzung müssen die Grundstücke neu geordnet werden. Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff Baugesetzbuch ist am besten geeignet, Vorteile und Lasten der Bodenordnung gerecht zu verteilen. In der Begründung der einzelnen Bebauungspläne wird jeweils auf die Notwendigkeit der Durchführung eines Umlegungsverfahrens hingewiesen.

Die Anordnung der Umlegung hat durch den Stadtrat zu erfolgen. Das weitere Umlegungsverfahren obliegt dem Umlegungsausschuss. Insbesondere erfolgt die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes im später zu fassenden Umlegungsbeschluss nach § 47 BauGB.

.Beschluss: 1

Zur Verwirklichung der ordnungsgemäßen Bebauung und planmäßigen Nutzung des Grund und Bodens wird für den Bereich der Bebauungspläne „Anwandeweg“ zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) und für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße (8/4), jeweils Gemarkung Leider, die Baulandumlegung angeordnet.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Frau Stadträtin Brigitte Gans verweist auf den Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.10.2014 (Anlage 3a) zur Umlegung und Zuteilung der Grundstücke in neuen Baugebiet Anwandeweg und fordert eine Berücksichtigung des Antrages. Der Stadtentwicklungsreferent Bernhard Keßler teilt mit, dass eine Umlegung bisher immer durch Anwendung eines Wertmaßstabes und nicht eines Flächenmaßstabe durchgeführt worden ist, da der Wertmaßstab für die in der Stadt Aschaffenburg vorhandene Realteilung der Grundstücke besser ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:27 Uhr