Bewohnerparkregelung im Gebiet A 2 - Weißenburger Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 04.11.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Oktober 2011 wurde in der Innenstadt Bewohnerparken eingeführt. Das Bahnhofsquartier und die Innenstadt bilden das Bewohnerparkgebiet A 2. Die neue Parkregelung hat das Ziel die Parkerfordernisse für die vielfältigen Innenstadtnutzungen mit den Belangen der Bewohner in Einklang zu bringen. Im Bewohnerparkgebiet A 2 wurde daher im Unterschied zu den anderen Bewohnerparkgebieten in der Stadt für mehrere Straßen eine Nachtregelung für den Zeitraum für 20 – 8 Uhr für ausschließliches Bewohnerparken eingeführt. Tagsüber besteht in den Geschäftsstraßen i.d.R. eine Kurzzeitparkregelung (Parkschein 1 Stunde). Damit wird ein hoher Umschlag der Parkplätze zugunsten vieler Besucher und Kunden sichergestellt.
In der Weißenburger Straße zwischen der Frohsinnstraße und der Erthalstraße wurde eine Kurzzeitparkregelung (Parkschein 1 Stunde) für 9 Stellplätze eingerichtet, die aber auch von Bewohnern des Gebietes A 2 zeitlich unbeschränkt genutzt werden können. Ab 20 Uhr sind die Stellplätze unbeschränkt frei.
Im November letzten Jahres wendeten sich die Hauseigentümer der Anwesen Weißenburger Straße Nr. xxx, mit der Bitte an die Stadtverwaltung, die Parkregelung der Gestalt zu ändern, das tagsüber ausschließlich Kurzparken und nachts Bewohnerparken ausgeschildert wird. Als Begründung wurde angeführt, dass die neun Stellplätze sehr häufig über mehrere Tage und Wochen von Bewohnern belegt werden, und damit die Verfügbarkeit der Parkplätze für Kunden deutlich eingeschränkt sei. Darüber hinaus kann keine Straßenreinigung mehr erfolgen, was zu erkennbaren Verunreinigungen geführt hat.
Die Stadtverwaltung hat die Situation geprüft und kann die Beobachtungen der Hauseigentümer bestätigen. Der Sachverhalt wurde in der allgemeinen Bürgerversammlung am 30. September diskutiert und in der Planungs- und Verkehrssenatssitzung des Stadtrates am 7. Oktober angesprochen. In Abwägung der unterschiedlichen Parkwünsche und Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen der Innenstadt ist es grundsätzliche Zielsetzung der Parkraumbewirtschaftung, den knappen Parkraum im öffentlichen Straßenland, einen möglichst hohen Umschlag zu Geschäftszeiten und eine Bevorrechtigung in der Nachtzeit für Bewohner zu zuordnen. Es wird daher vorgeschlagen, dem Vorschlag der Hauseigentümer nachzukommen und die Parkregelung in der Weißenburger Straße zwischen Frohsinnstraße und Erthalstraße in tagsüber Kurzzeitparken und nachts Bewohnerparken zu ändern.
Zusammenfassend ergibt sich folgende neue Stellplatzbilanz für das Gebiet A 2:
Tagsüber 8 - 20 Uhr
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Kurzzeitparkstände
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141
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46%
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Mischparkstände - Bewohner frei
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104
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34%
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Bewohnerparkstände
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59
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20%
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ohne Beschränkung
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0
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Summe
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304
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100 %
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Nachts 20 - 8 Uhr
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Kurzzeitparkstände
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3
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1%
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Mischparkstände - Bewohner frei
|
0
|
0
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Bewohnerparkstände
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141
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44%
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ohne Beschränkung
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178
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55%
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Summe
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322
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100 %
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.Beschluss: 1
Dem mündlichen Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner auf Änderung der Parkregelung in der Weißenburger Straße ab Höhe Luitpoldstraße in Richtung Erthalstraße wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
1. Der Änderung der Parkregelung in der Weißenburger Straße im Abschnitt zwischen Frohsinnstraße und Erthalstraße in Kurzzeitparken (1 Stunde mit Parkschein) tagsüber 8-20 Uhr und Bewohnerparken von 20 – 8 Uhr wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkregelungen für das ganze Quartier zu überprüfen und erneut im Planungs- und Verkehrssenat zu thematisieren
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 01.04.2015 09:27 Uhr