Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerks Pflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.11.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 4pl/17/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Neu hinzu gekommen ist die Sozialstation des Diakonischen Werks Untermain.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die Förderung der Familienpflege in Höhe von 4.528 € sowie um die erstmals wieder mit 3.500 € geförderte Hospiz Gruppe gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 42.424,08 € als Verteilungsmasse für 2014 ergibt.

.Beschluss:

Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:

Sozialstation
Vollzeitpflegekräfte insgesamt
Zuschuss
Alten- u. Krankenpflege zu Hause I. Otto
  3,88
  2.932,05
Arbeiter-Samariter-Bund
  4,27
  3.226,77
Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
  2,84
  2.146,14
BRK - Sozialstation
  3,09
  2.335,06
Caritas-Sozialstation
29,28
22.126,42
DWU-Sozialstation
  5,33
  4.027,79
Lebenshilfe
  7,45
  5.629,84
Summe
56,14
42.424,08

Dieser Ausweitung des Empfängerkreises liegt der Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 zugrunde.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:35 Uhr