Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Anwandeweg" zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.11.2014
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Planungs- und Verkehrssenat | 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 04.11.2014 | ö | Vorberatend | 3 | pvs/9/3/14 |
Stadtrat (Plenum) | 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 17.11.2014 | ö | Beschließend | 12 | pl/17/12/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
bzw. -regelung
2.2.4 (H): Bestand an Telekommunikationsleitungen
2.2.6 (A): Berücksichtigung und Freihaltung von Leitungsschutzstreifen im Bebauungsplan
2.2.7 (A): Berücksichtigung und Freihaltung von Leitungsschutzstreifen im Bebauungsplan
2.2.8 (A): Gesamtgröße der geplanten Ausweisung von Bauflächen
„Ökokonto Rosenberg“
Anwandeweg“
.Beschluss:
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden behandelt und abgewogen (siehe Anlage 7).
Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden):
1.2.1: Den Anregungen der Einwender 1 wird weitestgehend gefolgt.
1.2.2: Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 2 wird nicht gefolgt.
1.2.3: Den Bedenken und Anregungen der Einwender 3 wird nicht gefolgt.
1.2.4: Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 4 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.5: Den Bedenken und Anregungen der Einwender 5 wird nicht gefolgt.
1.2.6: Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 6 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.7: Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 7 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.8: Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 8 wird nicht gefolgt.
1.2.9: Die Hinweise des Einwenders 9 werden zur Kenntnis genommen.
1.2.10: Den Bedenken und Anregungen der Einwender 10 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.11: Den Bedenken und Anregungen der Einwender 11 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.12: Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 12 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.1: Der Anregung des Staatlichen Vermessungsamtes wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.2: Der Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3: Die Hinweise der Polizeidirektion Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
2.2.4: Die Hinweise der Deutschen Telekom werden zur Kenntnis genommen.
2.2.5: Den Anregungen der Bayerischen Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen,
Schloss- und Gartenverwaltung Aschaffenburg, wird weitestgehend gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.6: Der Anregung der Bayernwerk AG wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.7: Der Anregung der TenneT TSO GmbH wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.8: Den Bedenken und Anregungen des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken
wird nicht gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.9: Die Hinweise des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
werden zur Kenntnis genommen.
2.2.10: Den Bedenken und Anregungen des BUND Naturschutz in Bayern e.V. wird nicht
gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.11: Den Bedenken und Anregungen der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald wird nicht
gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.12: Den Bedenken und Anregungen des Landesbundes für Vogelschutz wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.13: Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - Untere
Immissionsschutzbehörde - wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.14: Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz
- Untere Naturschutzbehörde - wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.15: Den Anregungen der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) wird teilweise
gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.16: Die Hinweise des Tiefbauamtes werden zur Kenntnis genommen.
3.2.1: Die Hinweise des Garten- und Friedhofsamtes werden zur Kenntnis genommen.
3.2.2: Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz werden zur Kenntnis
genommen.
3.2.3: Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz -
Klimaschutz -
wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 5