Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Anwandeweg" zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.11.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.11.2014 ö Vorberatend 3pvs/9/3/14
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 12pl/17/12/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 07.07.2014 bis 22.08.2014 und der (erneuten) Behördenbeteiligung wurden in insgesamt 31 schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Von diesen 31 Stellungnahmen stammen zwölf Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und 16 Stellungnahmen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange. Weitere drei schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen wurden von städtischen Dienststellen aus dem eigenen Wirkungskreis (ohne TöB-Funktion) abgegeben.

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffent­liche Auslegung und die Beteiligung der Behörden (siehe Anlagen) aufgeführt und im zugehörigen Textteil unter den laufenden Nummern 1.2.1 bis 1.2.12, 2.2.1 bis 2.2.16 und 3.2.1 bis 3.2.3 behandelt, erörtert und abgewogen.

Neben einer ganzen Reihe von Einzelthemen, zu denen es seitens der Bürger und der Behörden Anregungen und Hinweise gibt, sind zwei Punkte auffällig:
Einige Bürgerinnen und Bürger, die Stellung genommen haben, befürchten eine Benachteiligung oder (zu) geringe Zuteilung von Bauland im zukünftigen Umlegungsverfahren und wünschen in diesem Zusammenhang im Bebauungsplangebiet eine deutliche Verringerung der Grün- und Freiflächen zu Gunsten einer Ausdehnung der Baugebietsflächen.
Die drei anerkannten Naturschutzverbände, die eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, lehnen hingegen den Bebauungsplan bzw. die Ausweisung von Wohnbauflächen kategorisch ab und fordern den Erhalt des Areals aufgrund seiner natur- und artenschutzrechtlichen Bedeutung.

Die in den einzelnen Stellungnahmen vorgebrachten inhaltlichen Bedenken und Anregungen (nachfolgend „A“) und für den Bebauungsplan relevanten Hinweise (nachfolgend „H“) beziehen sich im Überblick hauptsächlich auf folgende Einzelthemen – die laufende Nummerierung entspricht den Abschnitten im Bericht über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden, in dem vorgebrachte Bedenken, Anregungen und Hinweise umfassend behandelt, erörtert und abgewogen werden:

1.2.1        (A):        Veränderung einer Baugrenze
1.2.2        (A):        Verkehrsbelastung aufgrund von Einzelhandel
       (A):        Lärmschutz
1.2.3        (A):        Konflikt zwischen Gewerbegebiet und heranrückender Wohnbebauung
       (A):        Lärmschutz
1.2.4        (A):        Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Dachform in einem Gebietsabschnitt
       (H):        Baulandumlegung
1.2.5        (A):        Aufstellung des Bebauungsplans allgemein
1.2.6        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        Baulandumlegung
1.2.7        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        Baulandumlegung
1.2.8        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        Baulandumlegung
1.2.9        (H):        Baulandumlegung
1.2.10        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        „Planungswerkstatt Nilkheim“
       (H):        Baulandumlegung
1.2.11        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        Baulandumlegung
1.2.12        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        Baulandumlegung

2.2.1        (A):        copyright-Vermerk auf Katastergrundlage
       (H):        Grundstückskataster
       (H):        Umlegung und Erschließung
2.2.2        (A):        Denkmäler in Nähe des Plangebiets
2.2.3        (H):        Funktion der „Busschleuse“: Unterbrechung durch bauliche Einrichtung
       (H):        Bedeutung Kleiner Auweg / Auweg, Konsequenzen für Verkehrsführung
               bzw. -regelung
2.2.4        (H):        Bestand an Telekommunikationsleitungen
2.2.5        (A):        Freihaltung des Wiesenstreifens entlang der Kleinen Schönbuschallee
2.2.6        (A):        Berücksichtigung und Freihaltung von Leitungsschutzstreifen im Bebauungsplan
(H):        Ausführungsbestimmungen, Betriebs- und Arbeitssicherheit
2.2.7        (A):        Berücksichtigung und Freihaltung von Leitungsschutzstreifen im Bebauungsplan
(H):        Ausführungsbestimmungen, Betriebs- und Arbeitssicherheit
2.2.8        (A):        Gesamtgröße der geplanten Ausweisung von Bauflächen
2.2.9        (H):        Naturschutzrechtliche Wertigkeit des Plangebiets
       (H):        Ermittlung der Biotopwertpunkte für die städtische Sammelausgleichsfläche
               „Ökokonto Rosenberg“
2.2.10        (A):        Verzicht auf Baugebiet, Ablehnung des Bebauungsplans
       (A):        Planunterlagen fehlerhaft und unzureichend
       (A):        Aussetzung des Verfahrens
(A):        Aktualisierung des Flächennutzungsplans
(A):        Alternativenprüfung
(A):        Wohnbauflächenbedarfsprognose
       (A):        Vergrößerung des Grün- und Freiflächenanteils im Baugebiet
       (A):        Verschiebung des baulichen Schwerpunktes nördlich des Anwandewegs
       (H):        Hohe ökologische Wertigkeit des Plangebiets, Bedeutung für die Naherholung
       (H):        Vorkommen des Steinkauzes
       (H):        Umsiedlung Sandmagerrasen
       (H):        Artenschutzrechtliche Genehmigung
       (H):        Ausgleichs-, Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen entsprächen nicht den
gesetzlichen Vorgaben
       (H):        Verstoß gegen Bayerische Verfassung bezüglich Orts- und Landschaftsbild
       (A+H):        […]
2.2.11        (A):        vgl. 2.2.10 und 2.2.12
2.2.12        (A):        Verzicht auf Baugebiet, Ablehnung des Bebauungsplans
       (A):        Alternativplanung
(A):        Wohnbauflächenbedarfsprognose
       (A):        Neubewertung natur- und artenschutzrechtlicher Eingriff und Ausgleich
       (A):        Ungeeignetheit der Ausgleichsflächen
       (A):        Fehlende Eignung „Monitoring“
       (A):        Ausweisung des Plangebiets als Ökokonto
       (H):        Hohe ökologische Wertigkeit des Plangebiets, Bedeutung für die Naherholung
       (H):        Artenschutzrechtliche Genehmigung
       (H):        Vorkommen des Steinkauzes
       (H):        Zukünftige Einbindung LBV in Planungsverfahren
       (A+H):        […]
2.2.13        (A):        Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen
       (H):        Schallschutzgutachten für Schule
       (H):        Mögliche Lärmkonflikte durch Wärmepumpen
2.2.14        (A):        Redaktionelle Ergänzungen in Karten und Texten
       (A):        Neuordnung textlicher Festsetzungen zum Natur- und Artenschutz
       (A):        Inhaltliche Ergänzung von Mahdzeitpunkten
       (A):        Monitoring, ökologische Baubegleitung
       (H):        Summe der Biotopwertpunkte für den Ausgleich
       (H):        Gutachterliches Fazit in saP
       (A+H):        […]
2.2.15        (A):        Bezeichnung der Lage von Versorgungsleitungen der AVG in der Begründung
       (A):        Standorte von Versorgungsanlagen für Wärme oder Kraft-Wärme-Kopplung
       (H):        Abstand von Baumstandorten zu Versorgungsleitungen
2.2.16        (H):        Wartungskosten- und -aufwand für versenkbare Poller in Busschleuse
       (H):        Freihaltung von Wendeanlagen
       (H):        Beengte Verhältnisse für Ein- und Ausparken in einzelnen Straßenabschnitten

3.2.1        (H):        Pflanzbeete und Standorte von straßenbegleitenden Bäumen
3.2.2        (H):        Löschwasserversorgung
       (H):        Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen
       (H):        Anfahrbarkeit von Schutzobjekten, auch während des Baus der Erschließung
3.2.3        (A):        Maßnahmen zur solarenergetischen Optimierung und deren Nachvollziehbarkeit
       (H):        Zweite solarenergetische Analyse der Veränderungen im Planungskonzept
       (H):        Energiekonzept für das Baugebiet, Erstellung eines „Leitfadens Energiekonzept im
               Anwandeweg“



Zu 2:        Satzungsbeschluss

Aus dem Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 24.03.2014. Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 20.10.2014 kann als Satzung beschlossen werden.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplanentwurf vom 24.03.2014 um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten Bebauungsplan vom 20.10.2014 bzw. in die Fachbeiträge sind geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:


Planzeichnung und -text:

-        Geringfügige Verschiebung von Baugrenzen eines Baufensters im Baugebiet WA 3 und im Baugebiet WA 12
-        Korrektur einer Höhenangabe für Teilflächen im Baugebiet MI 2
-        Ergänzung einer zulässigen Firstrichtung in einem Baufenster des Baugebiets WA 2
-        Sichtbarmachen farblich überdeckter Baugrenzen auf den Flächen für Versorgungsanlagen
-        Stärkere farbliche Abstufung der „Privaten Grünflächen“ von den „Öffentlichen Grünflächen“
-        Aufbringen eines copyright-Vermerks zur Verwendung des Katasters
-        Inhaltliche Ergänzung der textlichen Festsetzungen I.24, I.25 + I.26 bezüglich der Mahdzeitpunkte
-        Ergänzende Nennung von Rechtsgrundlagen zum Naturschutz
-        Ergänzung zum Monitoring im Kapitel „V Hinweise“ auf der Planzeichnung des Bebauungsplans
-        Korrektur der im Bebauungsplanentwurf abgedruckten Zahl der Biotopwertpunkte für Ausgleichsmaßnahmen in den Ökokonten „Neurod“ und „Rosenberg“: Im Bebauungsplanentwurf waren versehentlich Zahlen abgedruckt, die nicht dem öffentlich ausgelegten Grünordnungsplan entsprachen. Diese werden entsprechend nach Maßgabe des Grünordnungsplans und der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde korrigiert
[…]


Begründung:

-        Ergänzung der Begründung für die Aufstellung des Bebauungsplanes um Aussagen zur Alternativenprüfung
-        Korrektur, Präzisierung und Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht
-        Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie Präzisierungen in der Legende der Planzeichnung, in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung
[…]


Hinweis:
Der im Anhang angefügte Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan hat den Stand der öffentlichen Auslegung. Die im Ergebnis des Abwägungsbeschlusses vorzunehmenden Änderungen, Korrekturen oder Ergänzungen werden bis zur endgültigen Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplans eingearbeitet.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung vom 20.10.2014 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB zum Bebauungsplanentwurf für das Gebiet „Anwandeweg“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 7).

Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden behandelt und abgewogen (siehe Anlage 7).

Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden):

1.2.1:        Den Anregungen der Einwender 1 wird weitestgehend gefolgt.
1.2.2:        Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 2 wird nicht gefolgt.
1.2.3:        Den Bedenken und Anregungen der Einwender 3 wird nicht gefolgt.
1.2.4:        Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 4 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.5:        Den Bedenken und Anregungen der Einwender 5 wird nicht gefolgt.
1.2.6:        Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 6 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.7:        Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 7 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.8:        Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 8 wird nicht gefolgt.
1.2.9:        Die Hinweise des Einwenders 9 werden zur Kenntnis genommen.
1.2.10:        Den Bedenken und Anregungen der Einwender 10 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.11:        Den Bedenken und Anregungen der Einwender 11 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.12:        Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 12 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.2.1:        Der Anregung des Staatlichen Vermessungsamtes wird gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.2:        Der Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege wird gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3:        Die Hinweise der Polizeidirektion Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
2.2.4:        Die Hinweise der Deutschen Telekom werden zur Kenntnis genommen.
2.2.5:        Den Anregungen der Bayerischen Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen,
               Schloss- und Gartenverwaltung Aschaffenburg, wird weitestgehend gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.6:        Der Anregung der Bayernwerk AG wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.7:        Der Anregung der TenneT TSO GmbH wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.8:        Den Bedenken und Anregungen des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken
               wird nicht gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.9:        Die Hinweise des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
               werden zur Kenntnis genommen.
2.2.10:        Den Bedenken und Anregungen des BUND Naturschutz in Bayern e.V. wird nicht
               gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.11:        Den Bedenken und Anregungen der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald wird nicht
               gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.12:        Den Bedenken und Anregungen des Landesbundes für Vogelschutz wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.13:        Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - Untere
               Immissionsschutzbehörde - wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.14:        Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz
               - Untere Naturschutzbehörde - wird teilweise gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.15:        Den Anregungen der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) wird teilweise
               gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.16:        Die Hinweise des Tiefbauamtes werden zur Kenntnis genommen.

3.2.1:        Die Hinweise des Garten- und Friedhofsamtes werden zur Kenntnis genommen.
3.2.2:        Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz werden zur Kenntnis
               genommen.
3.2.3:        Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - Klimaschutz -
               wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 07/06 für das Gebiet „Anwandeweg“ vom 20.10.2014 als Satzung und billigt hierzu die Begründung vom 20.10.2014.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 5

Datenstand vom 01.04.2015 09:35 Uhr