Neubau eines Studentenwohnheimes mit 87 Studentenappartements (126 Wohnheimplätze) und 35 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Ecke Medicusstraße/Schoberstraße durch das Studentenwerk Würzburg, Würzburg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 03.12.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.12.2014 ö Beschließend 3uvs/11/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 29.10. und 10.11.2014, beantragt das Studentenwerk Würzburg, Würzburg, den Neubau eines Studentenwohnheimes mit 87 Appartements (126 Wohnheimplätze) und 35 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus 6223, Gemarkung Aschaffenburg, an der Medicusstraße/Ecke Schoberstraße in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben errichtet das Studentenwerk Würzburg als Anstalt des öffentlichen Rechts ein Studentenwohnhaus, bestehend aus 3 Baukörpern – Haus 1, Haus 2 und Haus 3 -, die im Wesentlichen entsprechend dem Bebauungsplan auf dem Baugrundstück, Ecke Medicusstraße/Schoberstraße situiert werden. Im Einzelnen werden errichtet 63 Einer-Appartements, 1 Appartement für Rollstuhlfahrer, 9 Zweier-Appartements, davon 3 für alleinerziehende mit Kind, 12 Dreier-Appartements, davon 1 Paarwohnung mit Kind, sowie 2 Vierer-Appartements. Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl der Wohnheimplätze von insgesamt 126. Auf dem insgesamt 3.968 m² großen Grundstück entsteht in den 87 Appartements insgesamt eine Wohnfläche von 2.587,90 m². Im Erdgeschoss des Hauses 1 an der Medicusstraße ist ein Gemeinschafts-/Veranstaltungsraum mit 105 m² vorgesehen.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 07.11.2014 liegt das Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4/6 mit der Bezeichnung Südwestlich Medicusstraße der für das Baugrundstück die Gebietsart „allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an das Studentenwerk Würzburg, Würzburg, zum Neubau eines Studentenwohnheims mit 87 Studentenappartements (126 Wohnheimplätze) und 35 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Ecke Medicusstraße/Schoberstraße in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:51 Uhr