Neubau einer Lagerhalle mit 2 Betriebswohnungen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Feldchenstraße xxx, durch Herrn xxx, Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 21.01.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 22.09. und 16.12.2014, beantragt Herr xxx, Aschaffenburg, den Neubau einer Lagerhalle mit 2 Betriebswohnungen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Feldchenstraße xxx in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes im Gewerbegebiet Ebersbacher Straße. Im Erdgeschoss entstehen auf einer Grundfläche von ca. 300 m² insgesamt 4 Lagerräume, die nach der Betriebsbeschreibung einem Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagenbetrieb dienen. Im Obergeschoss entstehen 2 Wohnungen mit jeweils 115 m² Wohnfläche, die nach der Betriebsbeschreibung für den Betriebsinhaber bzw. einen Mitarbeiter oder Hausmeister vorgesehen sind. Der Bruttorauminhalt des gesamten Gebäudes beträgt 2.472 m³.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 28.12.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5/26 für das Gewerbegebiet Ebersbacher Straße. Der Bebauungsplan setzt die Gebietsart „Gewerbegebiet“ fest, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist. Dieser Bebauungsplan lässt auch ausdrücklich Betriebswohnungen zu.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an Herrn xxx, Aschaffenburg, zum Neubau einer Lagerhalle mit 2 Betriebswohnungen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Feldchenstraße xxx, in Aschaffenburg wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2
Datenstand vom 01.04.2015 10:00 Uhr