Verlegung des Röderbaches und Umbau eines Teilstückes der Schmerlenbacher Straße im Bereich des Anwesens Schellenmühle - Vorstellung der geänderten Planung - Zustimmung zur Realisierung der Maßnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 10.02.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.02.2015 ö Beschließend 1pvs/2/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Bereich des Anwesens Schellenmühle quert der Röderbach in einer alten Verrohrung die Schmerlenbacher Straße. Diese Verrohrung wurde vor 1900 errichtet (genaues Errichtungsdatum ist unbekannt). Es handelt sich um ein gemauertes Halbkreisprofil mit ursprünglich ca. 1,50 Meter Breite und ca. 1,20 Meter Höhe.
Das Profil ist sehr stark mit Ablagerungen zugesetzt, die verfügbare Restprofilhöhe beträgt weniger als 1,00 Meter. Zudem ist diese Verrohrung inzwischen baufällig, sie ist in Teilbereichen bereits mehrmals eingebrochen. Der insgesamt schlechte Bauzustand lässt eine Freispülung des Querschnittes nicht mehr zu, das Profil würde dabei einbrechen. Bereits jetzt ist am Anfang und Ende sichtbar, dass zahlreiche Steine aus der Decke ausgebrochen sind und auf dem Profilboden liegen. Das Profil wurde natürlich bei seiner Erstellung auch nie auf die heutigen Lasten (u. a. LKW-Zufahrt zu einem Steinbruch) ausgelegt.

Durch die Zusetzung verfügt das Profil derzeit noch über ein Abflussvermögen von ca. 1,0 - 1,5 m³/s, was ungefähr einem Hochwasserereignis mit der Wiederkehrwahrscheinlichkeit von einem Jahr entspricht. Die Folge sind hier regelmäßig auftretende Überschwemmungen, die durch die Schüttung eines Haibacher Regenrückhaltebeckens im Oberlauf des Röderbaches (Haibacher Schweiz) noch verstärkt werden, da dieses Becken bei Regenereignissen seiner Funktion folgend regelmäßig anspringt und dadurch an der Schellenmühle kleinere Hochwasserereignisse erzeugt.

Die Bereinigung der Situation an der Schellenmühle ist somit sowohl der Funktion der Kreisstraße (Auswechslung eines baufälligen Durchlasses) wie auch der Hochwassersituation vor Ort geschuldet.

Das Projekt „Verlegung des Röderbaches“ im Bereich der Schellenmühle wurde erstmals am 18.07.2006 im Stadtrat vorgestellt und beschlossen.

Nach der Erlöschung des damals mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros Zöller im Jahre 2008 wurde die Planung an das Ingenieurbüro Obermeyer, Aschaffenburg, übertragen. Die Planung wurde in der Folge auf Grund neuer Erkenntnisse über die Bodenverhältnisse über-arbeitet und in Teilbereichen verändert. Die geänderte Planung wurde erneut im Stadtrat präsentiert und nach erfolgter Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates ausgeschrieben.

Da in dieser Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden konnte (Gesamt-submissionsergebnis inklusive Baunebenkosten ca. 1,25 Mio. € brutto) wurde die Ausschreibung am 18.06.2012 aufgehoben.

Bei der erneuten Umplanung des Projektes ergaben sich durch die Möglichkeit ein vor Ort bestehendes Wohnhaus abzubrechen (statt es wie vorher um jeden Preis zu erhalten) neue Lösungsansätze, die genutzt wurden. Das Anwesen Schmerlenbacher Straße xx wurde von der Stadt erworben und dann abgerissen, so dass nun ein freies und uneingeschränktes Baufeld vorhanden war. Auf dieser Grundlage wurde vom Büro Obermeyer eine neue, optimierte Planung erarbeitet, die nun vorliegt und heute dem Planungs- und Verkehrssenat zur Zustimmung vorgestellt wird.

Die Neuplanung verzichtet auf eine lange Verrohrung im Straßenbereich vor der Schellenmühle im Bereich der derzeit vorhandenen Verrohrung. Stattdessen erhält das Gewässer eine neue Führung entlang der gegenüberliegenden südlichen Hangkante. Zentrales Bauwerk der neuen Trasse ist eine ca. 40 Meter lange Verrohrung unter der Schmerlenbacher Straße, die die vorhandene, ca. 60 Meter lange Verrohrung ersetzt. Im restlichen Neugestaltungsbereich wird der Röderbach in einem offenen Bachbett geführt (ca. 80 Meter).

Die nun vorgelegte Planung weist folgende Rahmenbedingungen auf:

-        ökologischer, naturnaher Gewässerausbau im Bereich der Schellenmühle. Die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EuWRR) werden eingehalten (Ausbau eines Gewässers zur Verbesserung des Hochwasserschutzes nur in Verbindung mit einer Renaturierung; Pflicht der Auflassung bzw. Minimierung von vorhandenen Verrohrungen).

-        Rechteckprofil im Bereich der Verrohrung mit Niedrigwasserrinne. Das neue Profil kann ca. ein HQ 70 (= ca. 7,9 m³/s) abführen. Das HQ 100 aus dem natürlichen Einzugsgebiet des Röder-baches beträgt im Bereich der Schellenmühle ca. 9,0 m³/s. Die Differenz zum HQ 70 wird bei einem Starkregenereignis (mit hundertjähriger Wiederkehrwahrscheinlichkeit) über die Straße schadlos an der Schellenmühle vorbei geführt. Dies geschieht dadurch, dass der Bereich der neuen Bachquerung so konzipiert wurde (Anlage eines neuen Tiefpunktes im Querungs-bereich), dass das überschüssige Wasser in einer neu angelegten Flutmulde parallel zum Bachlauf abgeleitet wird.

-        Das Bachprofil in der freien Strecke wird als Trapezprofil mit Steinwurf an den Prallhängen gesichert und naturnah nach Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde bepflanzt.

-        Anordnung eines Rechens im Bereich vor der Maßnahme, um die Verklausung des neuen Profiles zu verhindern.

-        Schadfreie Abführung von kleineren Hochwasserereignissen resultierend aus der Schüttung des Regenrückhaltebeckens FB 80 der Gemeinde Haibach im Oberlauf des Röderbaches. Dieses Becken ist ursprünglich mit einem Maximalabschlag von 4,8 m³/s (bei einem hundert-jährigen Regenereignis) genehmigt. Diese Wassermenge kann durch das neue Profil schadlos abgeführt werden. In der Realität fallen vor Ort immer wieder kleinere Hochwässer durch die Schüttung dieses Beckens an, die von Fall zu Fall auf Grund der mangelnden Leistungs-fähigkeit der bestehenden Verrohrung (Abführleistung geschätzt max. 1,5 m³/s, bei sehr schneller Zusetzung des Profiles durch Verklausung) zu Überschwemmungen führen. Die Gemeinde Haibach betreibt gerade die Neugenehmigung dieses FB 80 (zuständig hierfür: Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt) und ist dabei aufgefordert die genehmigte Maximaleinleitung zu garantieren.

-        Straßenbreite 6,0 Meter, einseitiger Gehweg vor dem Gebäude der Schellenmühle mit einer Breite von 2,0 Metern (Teil der neuen geplanten Gehwegverbindung Zeughaus - Haibacher Schweiz). Buskap beidseitig barrierefrei mit Formsteinen ausgeführt. Beleuchtung der Situation mit zwei Straßenlaternen im unmittelbaren Bereich vor dem Wirtshausgebäude (Buskap, Parkplatz gegenüber Schellenmühle).

-        Parkplatz mit wassergebundener Decke, Holzbarriere zum Bachufer hin.

-        Neupflanzung von sechs Linden als Ersatz für die wegfallende Linde im Bereich des Anwesens Schmerlenbacher Straße. Dieser Baum wird in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde gefällt, er ist zum einen bei der geplanten Maßnahme nicht zu erhalten, zum zweiten ist der Baum an sich in keinem besonders guten Zustand.
-        Nutzung des Nebengebäudes südlich des neuen Bachbettes als Fledermausquartier (Umgestaltung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch den Bauhof des Tiefbauamtes).

Für das auszuschreibende Projekt werden auf der Basis der vorliegenden Kostenschätzung folgende Kosten erwartet:
-        Baukosten (Basis: bestehende Planung): 810.000 € brutto
-        Baunebenkosten (Basis: s. o.): 100.000 € brutto
-        erwartete Summe Baukosten + Baunebenkosten: 910.000 € brutto


Auf der Basis dieser Kosten wurde mit der Gemeinde Haibach eine Kostenbeteiligung an den reinen Baukosten in Höhe eines Drittels des ermittelten Betrages, gedeckelt auf maximal 270.000 € brutto, verhandelt und beschlossen.

Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit den zu beteiligenden Behörden und Organisationen besprochen. Insbesondere wurden Betroffene dabei auf die notwendige Vollsperrung der Schmerlenbacher Straße (vorgeplant von Anfang August bis Ende November 2015) hingewiesen.
Die Abstimmung umfasst das Landratsamt, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Wasser-behörde sowie das Wasserwirtschaftsamt. Außerdem wegen der erforderlichen Vollsperrung die Verkehrsbetriebe bzw. die AVG sowie die Rettungsleitzentrale und die Feuerwehr.


Die weitere Bearbeitung ist wie folgt vorgesehen:
-        Nach dem notwendigen Stadtratsbeschluss Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und Ausschreibung des Vorhabens.
-        Parallel dazu Einreichen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungsunterlagen (Vorbesprechungsergebnis: Wasserrechtliche Plangenehmigung, keine UVP erforderlich, da klar ersichtlich eine wasserrechtliche wie auch umweltrechtliche Verbesserung der Situation erreicht wird).
-        Vergabe der Baumaßnahme Anfang Mai 2015.
-        Baubeginn Anfang Juni 2015.
-        Geplantes Bauende März 2016.

.Beschluss:

1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Bereinigung der Hochwassersituation im Bereich des Anwesens Schellenmühle zur Kenntnis (Anlage 1) .

2.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der geänderten Planung der Maßnahme zu.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderte Planung baulich umzusetzen. Die Umsetzung der Planung beinhaltet die Ausschreibung auf der Basis der vorgelegten Kostenberechnung und die Durchführung des erforderlichen wasserrechtlichen Verfahrens.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2015 14:22 Uhr