Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.; Anerkennung von sportlichen Nutzflächen in vereinseigenen Hallen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Sportsenates, 03.03.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 1. Sitzung des Sportsenates 03.03.2015 ö Beschließend 8sps/1/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 05.02.2015 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. den Zuschuss zum Unterhalt vereinseigener Sporthallen. Die sportliche Nutzfläche im Clubhaus (Gymnastik- und Kraftraum) beträgt lt. Bauplan 210 m².

Da im Jahr 1977 der Sportsenat beschloss, Vereinen mit vereinseigenen Hallen zum Unterhalt einen jährlichen freiwilligen Zuschuss zu gewähren wird vorgeschlagen, dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. ab dem Jahr 2015 für den Gymnastik- und Kraftraum im Clubhaus ebenfalls einen Zuschuss zu gewähren.

.Beschluss:

Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 05.02.2015 eine sportliche Nutzfläche von 210 m² im Clubhaus (Gymnastik- sowie Kraftraum) anerkannt. Die Anerkennung erfolgt für die Bemessung des Zuschusses für vereinseigene Sporthallen ab dem Jahr 2015.

Mittel stehen bei Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2016 13:39 Uhr