Im Rahmen des Bündnisses gegen Kinderarmut wurde im Jahr 2013 ein Sozialfonds ins Leben gerufen, über den die Teilnahme von Kindern in Armut vor allem an Ferienfreizeitmaßnahmen sichergestellt werden konnte. Die Vermittlung erfolgte 2013 und 2014 vorwiegend über die Familienberatungsstellen. Finanziert wurde der Fonds aus Spenden – zum Beispiel von der Oberministrantenrunde.
Mit der Einführung der unten stehenden neuen Zuschussrichtlinie soll der Fond nun fest verankert werden. Die Kosten belaufen sich auf zirka 5.000 Euro und sind durch das jährliche Budget des Stadtjugendrings abgedeckt. In der Herbstvollversammlung des Stadtjugendrings am 25.11.2014 wurde die Zuschussrichtlinie diskutiert und einstimmig beschlossen.
Es wird angestrebt, dass die beiden Kreisjugendringe in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg eine ähnlich lautende Richtlinie aufnehmen und dadurch die Teilhabe der Kinder in der gesamten Region verbessert wird. Die Stadt geht hier mit gutem Beispiel voran.
Die Richtlinie und die Begründung werden im Rahmen der Sitzung im Detail vorgestellt.
70XX Teilhabefond für Angebote der Jugendverbände
Zweck
Alle Kinder und Jugendliche brauchen gleiche Chancen. Dennoch verhindern häufig die unterschiedlichsten Umstände, dass von Armut betroffene junge Menschen an Freizeiten oder Ausflügen teilnehmen können. Oft kommt es auch vor, dass Familien knapp über einer Förderbemessungsgrenze liegen, weshalb sie keinen Anspruch auf Sozialtransferleistungen haben. Geld für die Maßnahme können diese Familien trotzdem nicht aufbringen. Hier sind Fonds gefragt, die z.B. von der Pfarrei oder dem Verband oder durch Spenden auf unbürokratische Weise Abhilfe schaffen.
Der Teilhabefond für Angebote der Jugendverbände kann dann in Anspruch genommen werden, wenn diese Mittel vor Ort nicht ausreichen oder ein Fond bzw. Spenden nicht vorhanden sind. Die Anonymität des/der Betroffenen muss bei der Vergabe so weit wie möglich gewahrt werden.
1. Kriterien für die Vergabe
Antragsberechtigt: s. Zuschusstitel Teilnehmerkosten 7011 (Mitgliedsorganisationen des SJR und andere anerkannte freie Träger der Jugendhilfe in Aschaffenburg).
Gefördert werden sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 6 und 21 Jahren, die
- in der Stadt Aschaffenburg wohnen oder in Aschaffenburg als Schüler oder Schülerin eine Schule besuchen bzw. eine Berufsausbildung oder eine Maßnahme der Jugendsozialarbeit der Stadt Aschaffenburg absolvieren oder aktives Mitglied eines Aschaffenburger Jugendverbandes oder ein Besucher einer Einrichtung oder eines Projektes des Stadtjugendrings Aschaffenburg sind.
Feststellung der sozialen Benachteiligung aufgrund von finanzieller Armut
Kinder und Jugendliche sind sozial benachteiligt, wenn ihre sozialen, kulturellen, emotionalen und körperlichen Grundbedürfnisse wegen Armut oder sonstiger ungünstiger äußerer Lebensbedingungen nicht oder nur unzureichend befriedigt werden und sie dadurch in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind.
- Feststellungsmöglichkeiten einer sozialen Benachteiligung aufgrund finanzieller Armut sind:
1. Kinder, Jugendliche und Familien, die ALG II beziehen
2. Kinder, Jugendliche und Familien, die Sozialhilfe bekommen
3. Kinder, Jugendliche und Familien, die Wohngeld erhalten.
4. Kinder, Jugendliche und Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
5. Kinder, Jugendliche und Familien, die Inhaber des Kulturpasses der Stadt Aschaffenburg sind
6. Kinder, Jugendliche und Familien, die sonstige finanzielle Notlagen zu bewältigen haben.
Die Kriterien 1 – 5 werden in der Regel durch einen Nachweis der Bedürftigkeit durch eine Behörde oder einen anerkannten sozialen Träger nachgewiesen.
Die Feststellung der sozialen Benachteiligung kann auch durch einen Bürgen mit fachlichem Bezug zu dem Kind oder Jugendlichen nachgewiesen werden. Bürgen können sein: Fachkräfte der Sozialen Arbeit (z.B. in sozialen Einrichtungen und Beratungsdiensten), Lehrkräfte an Schulen, ErzieherInnen, kirchliche MitarbeiterInnen, JugendleiterInnen (mit Juleica) oder MitarbeiterInnen des Stadtjugendrings Aschaffenburg.
Grundlage der Bezuschussung
Es werden nur Anträge bezuschusst, die vor der Durchführung der Maßnahme gestellt wurden. Grundlage der Bezuschussung ist der vollständig ausgefüllte Antrag auf Förderung aus dem Teilhabefond für Jugendverbände.
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch aus dem Teilhabefond kann nicht geltend gemacht werden, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die eine Förderung rechtfertigen würden.
Auszahlung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Beendigung der Maßnahme im Rahmen der üblichen Antragsabrechnung des Stadtjugendrings.
2. Förderhöhen
a. Es werden bis zu 75% des in der Ausschreibung genannten Teilnehmerbetrags als Förderung übernommen. Eine 100% Förderung bedarf immer einer Einzelfallprüfung mit entsprechender Begründung durch den Antragsteller. Der Höchstbetrag pro Person/Förderung beträgt 400,00€.
b. Sonstige Fördermöglichkeiten sind vorab zu prüfen, insbesondere jene für benachteiligte Kinder und Jugendliche der antragstellenden Verbände und ihrer Dachorganisationen.