Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Widmung von Straßen und Wegen - Bahnhof Nord - Hafengebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.03.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.03.2015 ö Beschließend 4pvs/3/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu I.
Nach Art. 6 BayStrWG erhalten neu gebaute Straßen und Wege durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines öffentlichen Weges.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.
Das Flurstück Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg) ist noch im Eigentum der Hörnig Wohn- und Industriebaugesellschaft mbH, Magnolienweg 5, 63741 Aschaffenburg. Der Eigentumsüber-gang der Straßenflächen erfolgt erst nach Abschluss des Umlegungsverfahrens, das derzeit noch beim Staatlichen Vermessungsamt bearbeitet wird. Die im Beschlussvorschlag nachrichtlich genannten Flurnummern sind für das jeweilige Flurstück „vorgemerkt“, aber noch nicht vergeben. Besitzübergang der zu widmenden Straßen-flächen war aber bereits mit Beurkundung des „Kaufvertrages über Teilflächen zur Grundstücksarrondierung und zur Errichtung einer Fußgängerverbindung“ am 22.07.2010.
Insoweit liegt die Zustimmung gemäß Art. 6 Abs.2 BayStrWG vor.
Die Flurstücke xx und xx sind im Eigentum der Stadt.

zu II.
Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, vertreten durch das Immobilien- und Grundstücksmanagement, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 12.11.2014 beim Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg beantragt Widmungsverfügungen für sie zu erlassen, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.
Die Zustimmung gemäß Art. 6 Abs.2 BayStrWG liegt insoweit vor.

Durch den Umbau der Kreuzung Limes-/Germanenstraße in einen Kreisverkehrsplatz ergeben sich Längenänderungen bei der Limesstraße und der Germanenstraße.
Die bisherige Länge der Limesstraße verkürzt sich um 40 m; hinzukommt aber die Länge der Umfahrung des Kreisverkehrs mit 95 m (plus 55 m).
Der neue Anschluss an die Germanenstraße (Länge 12 m, Teilfläche der Fl.Nr. xx) wird der Limesstraße zugerechnet und entfällt somit längenmäßig bei der Germanenstraße.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 10.04.2015 werden gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Straßen und Wege im Stadtgebiet von Aschaffenburg gewidmet (Anlage 2):

a)        zur Ortsstraße (Art.46 Nr.2 BayStrWG)

1.        Heinrich-Böll-Straße
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
(nachrichtlich: ggf. neue Fl.Nr. xx nach erfolgter Neuvermessung)
Anfang (A):        Nordring
Ende (E):                Lange Straße
Länge (L):        98 m

2.        Bert-Brecht-Straße
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
(nachrichtlich: ggf. neue Fl.Nr. xx nach erfolgter Neuvermessung) und Fl.Nr. xx
A:                Nordring
E:                Lange Straße
L:                97 m

3.        Nordring
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
A:                Glattbacher Überfahrt
E:                Heinrich-Böll-Straße
L:                550 m

b)        zum beschränkt-öffentlichen Weg (Fußgängerbereich) (Art.53 Nr.2 BayStrWG)

Dämmer Tor
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
(nachrichtlich: ggf. neue Fl.Nr. xx nach erfolgter Neuvermessung)
A: Ende Nordseite Stadtteilverbindungstunnel
E: Lange Straße
L: 98 m
Widmungsbeschränkung: Fußgängerbereich



II.
Mit Wirkung vom 10.04.2015 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Straße als Eigentümerweg (Art. 53 Nr.3 BayStrWG) gewidmet (Anlage 2):

Limesstraße (Fläche neuer Kreisverkehr)
Teilfläche aus Fl-Nr. xx (Gemarkung Leider)
Länge:                55 m + 12 m = 67 m


nachrichtlich:
Die Länge der Germanenstraße reduziert sich um 12 m.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2015 08:15 Uhr