Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (36 WE) mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Bernhardstraße durch die Wohnbau GbR (Spiegel Consulting GmbH & J. Siegler), Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.03.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 20.02.2015, beantragt die Wohnbau GbR (Spiegel Consulting GmbH & J. Siegler), Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 36 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Bernhardstraße in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines 4-geschossigen Wohnhauses mit zurück gesetztem Penthouse als Staffelgeschoss und insgesamt 36 Wohnungen. Erstellt werden insgesamt 26 Wohnungen unter 100 m², 8 Wohnungen zwischen 100 und 150 m² und 2 Wohnungen mit 183 m² im Penthouse. Es wird weiter eine Tiefgarage mit 37 Stellplätzen errichtet, weitere 11 Stellplätze sind oberirdisch angeordnet. Der gesamte Baukörper hat eine Länge von 59,45 m und eine Breite von 21,92 m und erreicht eine Höhe von 15,31 m.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 23.02.2015 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes, nämlich dem altrechtlichen Baulinienplan Nr. 4 der als übergeleiteter Bebauungsplan für eine Großteil des Baukörpers eine Baulinie festsetzt. Die Baulinie endet ca. 11 m vor der östlichen Gebäudekante. Da der geplante Baukörper in seiner gesamten Länge um ca. 2,40 m von der Baulinie entlang der Bernhardstraße abrückt und eine intensive Begrünung vorgesehen ist, wird eine Befreiung von dieser Baulinie des Baulinienplans vorgeschlagen.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Wohnbau GbR (Spiegel Consulting GmbH & J. Siegler), Aschaffenburg, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 36 Wohneinheiten und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Bernhardstraße entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2
Datenstand vom 28.04.2015 08:17 Uhr