Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Widmung von Straßen und Wegen - Schönborn- und Weichertstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 21.04.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.04.2015 ö Beschließend 4pvs/4/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Fahrbahnfläche (Richtungsfahrspuren) der Schönbornstraße ist im Eigentum der BRD und als Bundesstraße (B26) öffentlich gewidmet. Ebenso im Eigentum der BRD und als Bundesstraße gewidmet ist das Teilstück der Weichertstraße zwischen der Goldbacher Str./Auhofstr. und der Schönbornstraße.
Die Flächen der beiden Service-Roads sowie die Gehwege sind nicht Straßenbestandteile der Bundesstraße und sind daher gesondert zu widmen.
Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass die genannten Flächen nicht gewidmet worden sind. Da diese als öffentliche Verkehrsflächen dienen, ist nach Art. 6 des BayStrWG die Widmung noch erforderlich.
Alle Flächen sind im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 08.05.2015 werden gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Straßen und Wege im Stadtgebiet von Aschaffenburg gewidmet (Anlage 5):

a) zur Ortsstraße (Art. 46 Nr.2 BayStrWG)

1.        Service-Road vor den Anwesen Schönbornstraße

2.        Service-Road vor den Anwesen Schönbornstraße

3.        Weichertstraße (östlicher Einmündungstrichter Schönbornstraße Nordseite)

b) zum beschränkt-öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) (Art. 53 Nr. 2 BayStrWG)

1.        Gehweg nördlich der Schönbornstraße

Widmungsbeschränkung: Frei für Fußgänger und Radfahrer

2.        Gehweg südlich der Schönbornstraße
       
Widmungsbeschränkung: Frei für Fußgänger und Radfahrer

II . Angaben zu den Kosten:

Soweit Kosten durch den Vollzug dieses Beschluss entstehen wird folgendes zu Kenntnis gegeben:
                                                                         (bitte ankreuzen)

ja
nein
2.1 Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt


2.2 Es entstehen Folgekosten



sofern bei 2.2 ja:                                                           (bitte ankreuzen)

einmalig
wiederkehrend
Häufigkeit der Folgekosten



Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2015 09:16 Uhr