Nach Art. 22 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes beteiligen sich die Kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit im angemessenen Umfang an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Die Stadt Aschaffenburg gewährt seit vielen Jahren Zuschüsse für die denkmalpflegerischen Mehraufwendungen von Denkmaleigentümern bei der Erhaltung und Instandhaltung von Baudenkmälern und anderen kultur- oder stadtgeschichtlich bedeutsamen Objekten. Die Mittel dafür sind im städtischen Haushalt zweckbestimmt bereit gestellt.
Die in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege eingetragenen Baudenkmäler, Bodendenkmäler und Ensembles, sind in BayernViewer-Denkmal über die Homepage des Landesamtes (www.blfd.bayern.de) flächenscharf in einem Luftfoto dargestellt und in Text und meist Foto beschrieben.
Jährlich wird dem für Denkmalfragen zuständigen Ausschuss, dem Umwelt- und Verwaltungssenat, über die Gewährung der Zuschüsse des vergangenen Jahres berichtet. Die Zusage dieser Zuschüsse führt bei noch bevorstehenden Baumaßnahmen dazu, dass die Zuschüsse erst im darauf folgenden oder sogar im zweiten Jahr nach Zusage ausgezahlt werden.
Im Jahr 2014 wurden folgende Zuschüsse ausgezahlt und zugesagt:
1. Fassadensanierung und Erneuerung der gesamten Fenster am Anwesen Rathaus
gasse x
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Bürgerhaus, dreigeschossiges giebelständiges Fachwerkhaus mit vorkragenden Obergeschossen und massivem Erdgeschoss, im Kern 1539“.
Das Gebäude ist zudem prägender Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles Oberstadt.
In Abstimmung mit dem Denkmalschutz wurden die gesamten Fachwerkhölzer und Putze der Gefache gereinigt, schadhafte Stellen aufgearbeitet, Risse in den massiven Wandteilen verschlossen und alle vorhanden Sandsteinteile freigelegt und aufgearbeitet, sowie die gesamte Fassade farbig neu gefasst. Außerdem wurden sämtliche Holzfenster mit Bleiverglasung erneuert.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss ausgezahlt.
2. Sanierung des Mauerwerks im Bereich des Sockelgeschosses am Anwesen Hofgartenstraße xx
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Wohnhaus, zweigeschossiger traufständiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach und rückwärtigem Zwerchgiebel, spätklassizistisch, 1878/80 von Caspar Schmelzer.“
Die Sichtmauerwerk-Fassade aus hammerrechten Sandsteinquadern zeigte im Bereich des Sockelgeschosses äußerst starke Auswaschungen und Absandungen. Eine Sanierung war dringend notwendig. Nachdem bereits eine Dränung eingebracht wurde, wurden nun die angegriffenen Mauerquader und Fensterstürze nachgebildet und ausgetauscht.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss ausgezahlt.
3. Erneuerung eines sechsteiligen Fensters im Zierfachwerk des „Turmzimmer“, 3.OG - Straßenfassade am Anwesen Grünewaldstraße xx
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Stadtvilla, zweigeschossiger Mansarddachbau mit Turm und Zwerchgiebeln, Sandsteingliederungen und Fachwerk, historistisch, 1897 von A. Becker“
Das Gebäude ist zudem prägender Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles Grünewaldstraße.
Das sechsteilige Fensterelement in der Zierfachwerkfassade des „Turmzimmers“ auf der Straßenseite wurde aus energetischen Gründen erneuert werden. In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde wurde das neue Fensterelement in Holz (Farbe: Weiß) ausgeführt.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss ausgezahlt.
4. Voruntersuchungen am Anwesen Hauptstraße xx in Obernau
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, welches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Wohnhaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit Fachwerkobergeschoss, 2. Hälfte 17.Jh.“ Das Gebäude ist zudem prägender Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles Ortskern Obernau.
Der jetzige Eigentümer hat das Anwesen nach langem Leerstand erworben und plant eine Umfassende Sanierung. Die Voruntersuchungen, bestehend aus einem verformungsgerechten Aufmaß, einem Tragwerksgutachten, einer restauratorischen Befunduntersuchung und einem dendrochronologischen Gutachten, wurden seitens des Denkmalschutzes für dringend erforderlich gehalten. Sie bilden die Basis der Entwicklung eines denkmalgerechten Sanierungskonzepts. Darüber hinaus tragen Sie zur Erforschung der Baugeschichte Obernaus bei.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss zugesagt.
5. Instandsetzung und Restaurierung des historischen Orgelprospekts der Sandkirche im Rahmen der Erneuerung der Orgel, Betgasse x
Die Sandkirche ist ein Baudenkmal, welches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Kath. Sandkirche, Turm im unteren Teil ehem. Torturm der Stadtbefestigung, bez. 1380, Saalkirche mit eingezogenem Chor sowie Turmaufsatz mit Zwiebelhelm und Laterne, 1756/57 wohl von Franz Anselm Ritter von Groenesteyn; mit Ausstattung“.
Das barocke Orgelprospekt wird im Zuge der Erneuerung der Orgel in Abstimmung mit der Denkmalpflege gereinigt, aufgearbeitet, farblich neu gefasst und an das neue Orgelgehäuse angebaut.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss zugesagt.
6. Restaurierungs- und Änderungsmaßnahmen an der Grabstätte xxx, Altstadtfriedhof Teil I, Grab Nr. xxx, Güterberg
Der Aschaffenburger Altstadtfriedhof ist ein Baudenkmal, welches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Friedhof, angelegt 1809, mit späteren Erweiterungen; Leichenhaus mit Vorhalle und Turm, historisierend, 1913; zahlreiche Grabdenkmäler und Gruftkapellen vom Klassizismus bis zum späten Jugendstil und Historismus; Kriegerdenkmal mit Figur des Auferstandenen, bez. 1923-24 von Ludwig Sonnleitner.“
Das Grabmal xxx, datiert 1876, ist Bestandteil des Baudenkmals, es wird in der Bestandsaufnahme des Altstadtfriedhofs aus kunstgeschichtlichen Gründen als erhaltenswert eingestuft.
Die Grabstätte wurde als Patenschaftsgrab übernommen. Im Zuge der Anbringung einer neuen Namenstafel werden Unter- und Oberteil des Grabmals restauriert. Der Mittelteil muss auf Grund gravierender Schäden form- und materialgleich in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde nachgebildet werden.
Für den geltend gemachten denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss zugesagt.
Der 2014 aus den 6 Objekten zugesagte und teilweise ausgezahlte Gesamtzuschuss betrug 11.035 €.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Kenntnisnahme des Berichts gebeten.