Umbau und Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienhauses (zusätzlich 7 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und /xx, Gemarkung Aschaffenburg, Bayernstraße xx und xx, durch die P3 Immobilien GmbH, Aschaffenburg, - Änderungsantrag der KI vom 15.03.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 22.04.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.04.2015 ö Beschließend 11uvs/3/11/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 14.10., 01.12. und 22.12.2014, beantragt die P3 Immobilien GmbH, Aschaffenburg, den Umbau und die Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienwohnhauses (zuzüglich 7 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und /xx, Gemarkung Aschaffenburg, Bayernstraße 13 und 15 in Aschaffenburg. Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenats vom 18.03.2015 einschließlich des Berichts zur Nachbarbeteiligung ausführlich vorgestellt. Die Beschlussfassung wurde aber aufgrund der Kritik an der Größe der Dachaufbauten aus der Mitte des Stadtrates vertagt. Mit am 31.03.2015 neu eingereichten Plänen hat der Bauherr die Zahl der Dachaufbauten und eine Balkonachse verringert. Weiter wurden 2 weitere Stellplätze vom Gartenbereich in den nördlichen Vorgarten verschoben. Dadurch entfällt allerdings auf öffentlicher Fläche ein Stellplatz infolge der notwendigen Zufahrten, der nun nicht mehr für die Wohnungen ohne Stellplatz zur Verfügung steht.

Mit dem Bauvorhaben wird ein in den 30er Jahren entstandenes und ca. 1950 umgebautes zweigeschossiges Gebäude mit zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss als Vollgeschoss und einem Bestand von 9 Wohnungen um ein weiteres Vollgeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss ist, aufgestockt. Nach Angaben des Bauherren soll Mietwohnungsbau entstehen. Insgesamt entstehen dadurch 7 Wohnungen mehr, so dass der gesamte Bestand nunmehr aus 16 Wohnungen besteht. Weiter werden vorgehängte Balkone angebaut und im Inneren ein Aufzug eingebaut. Da das bisherige Dach mit einer 50 Grad Dachneigung durch ein neues Satteldach mit 38 Grad Dachneigung ersetzt wird, entsteht trotz des zusätzlichen Geschosses nur eine Erhöhung der Firsthöhe von 11,95 m auf 13,14 m. Im Rechtssinne bleibt die Geschossigkeit mit 3 Vollgeschossen gleich, da das neue Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 03.12.2014 liegt das Bauvorhaben nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist. Nach der planungsrechtlichen Bewertung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, so dass die planungsrechtliche Zustimmung vorgeschlagen wird.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die P3 Immobilien GmbH, Aschaffenburg, zum Umbau und der Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienwohnhauses (zusätzlich 7 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und /xx, Gemarkung Aschaffenburg, Bayernstraße 13 und 15 in Aschaffenburg, wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.05.2015 07:22 Uhr