Förderung einer pro-aktiven Beratungsstelle für die Region I für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.06.2015 ö Beschließend 7pl/7/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bisher existierende Maßnahmen zum Schutz von Frauen durch Gewalt setzen voraus, dass die Opfer von sich aus aktiv werden. Häufig fehlt den Opfern hierzu aber der Mut.
Um solche Frauen zu erreichen, hat das Bayer. Sozialministerium ein Programm zur Förderung von pro-aktiven Beratungsstellen aufgelegt. Diese Stellen sollen nach einem Polizeieinsatz mit Gewalt gegen Frauen aktiv von sich aus die Opfer ansprechen (eine telefonische Erstberatung, bis zu drei Folgeberatungen), erforderliche Informationen geben und Unterstützung anbieten.
Für den Bereich der unterfränkischen Region I (Stadt und Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg) würde das Ministerium 15 Wochenstunden einer sozialpädogischen oder vergleichbaren Fachkraft fördern, wobei für eine Vollzeitstelle maximal 40.000 € Personal und 8.000 € Sachkosten gerechnet werden.
Als freiwillige Leistung und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel übernähme der Freistaat 80 % dieser Kosten, wenn der Träger einen 10 %igen Eigenanteil und die beteiligten Kommunen ebenfalls 10 % Kofinanzierung übernehmen. In Aussicht gestellt wird eine staatliche Förderung zunächst für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.12.2016.
Sowohl der Arbeiterwohlfahrt-Kreisverband Aschaffenburg e.V. als Träger des Frauenhauses für die Region I als auch der Verein SEFRA e.V. Aschaffenburg als Träger des Beratungszentrums für Frauen in Aschaffenburg haben bei den drei Gebietskörperschaften beantragt, eine solche Beratungsstelle nach den staatlichen Vorgaben auch kommunal gefördert zu bekommen.
In einer Besprechung am 17.04.2015 haben zunächst die drei Gebietskörperschaften unter Einbezug der Gleichstellungsstellen und der Sozialabteilungen einstimmig befürwortet, eine solche Stelle unter dem Vorbehalt der staatlichen Förderung zu unterstützen.
Ausdrücklich und ebenfalls einstimmig vorbehalten blieb eine Einstellung der kommunalen Unterstützung für den Fall der Einstellung oder wesentlichen Reduzierung der staatlichen Förderung.
Im Hinblick auf den relativ geringen kommunalen Kostenanteil wurde seitens Stadt und Landkreis Aschaffenburg gebeten, die kommunale Unterstützungsleistung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nach dem Schlüssel 1/3 : 1/3 : 1/3 aufzuteilen.
Dies würde folgende Kostenaufteilung bedeuten:
Förderfähige Personalkosten je VZK, maximal
40.000,00 €
Förderfähige Sachkosten je VZK, maximal
   8.000,00 €
Förderfähige Gesamtkosten je VZK, maximal
48.000,00 €
Förderfähige Gesamtkosten für 15/40 Wochenstunden anteilig, maximal
18.000,00 €
Eigenanteil Träger 10 %
   1.800,00 €
Kommunale Kofinanzierung gesamt 10 %
   1.800,00 €
Kosten Stadt Aschaffenburg anteilig
      600,00 €

Bei der Besprechung am 17.04.2015 stellten die beiden Träger AWO und SEFRA auch ihre Konzepte und Vorstellungen zur Umsetzung des pro-aktiven Ansatzes vor.
Auch in diesem Punkt einstimmig sprachen sich die drei Gebietskörperschaften für eine Einrichtung der Stelle beim AWO-Kreisverband aus.
Folgende Gründe waren dafür auschlaggebend:
?        Die AWO würde die Beratungsstelle in den bestehenden und verfügbaren Räumen der dortigen Geschäftsstelle in der Treibgasse 24 ansiedeln. Für den Landkreis Miltenberg werden schon jetzt Beratungen in Räumen hiesiger AWO-Einrichtungen genutzt und können auch für die Beratungsstelle genutzt werden. SEFRA müsste mindestens für Beratungen im Landkreis Miltenberg neue Räumlichkeiten organisieren (Der Dachverband von SEFRA (Paritätischer Wohlfahrtsverband) hat keine vergleichbaren Strukturen im Landkreis Miltenberg).
?        SEFRA würde neues Personal einstellen. Die AWO würde die 15 Wochenstunden dagegen durch Aufstockung bestehender Verträge von vorhandenem sozialpädagogischem Fachpersonal abdecken, damit auch die Urlaubs- und Krankheitsvertretung gewährleisten und könnte diese Stunden im Fall einer Einstellung der staatlichen Finanzierung auch wieder zurückfahren. Die maximal förderfähigen Personalkosten von 40.000 € / 1,0 VZK werden nach dortigen Tarifen als ausreichend gesehen.
?        Insgesamt kann also die AWO flexibler auf die Gegebenheiten und Anforderungen reagieren.
?        Durch die Trägerschaft für das Frauenhaus verfügt AWO auch über einen direkteren Zugriff auf evtl. erforderliche Unterbringungsplätze.
?        Die staatlichen Vorgaben sehen eine Beratung nur für Frauen vor. Gewaltbedrohte Männer müssten von beiden Trägern an andere Beratungsstellen verwiesen werden.
?        Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Polizei bestehen bei beiden Trägern.

Die beiden Landkreise haben dieser Förderung bereits in den zuständigen politischen Gremien zugestimmt.

.Beschluss:

I.
1.        Die Stadt Aschaffenburg beteiligt sich an der kommunalen Förderung einer pro-aktiven Beratungsstelle für die Region I für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen unter Trägerschaft des Arbeiterwohlfahrt-Kreisverbandes Aschaffenburg e.V. mit jährlich maximal 1.000 € auf der Grundlage des beiliegenden Konzepts und der aktuellen Förderregelungen des Bayer. Sozialministeriums.
2.        Voraussetzung ist die vollständige Restkostendeckung der übrigen Gesamtkosten der Beratungsstelle durch staatliche Förderung, Kostenbeteiligungen der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg am kommunalen Finanzierungsanteil sowie einen Eigenanteil des Trägers von mindestens 10 %.
3.        Der kommunale Finanzierungsanteil wird nach dem vereinfachten Schlüssel 1/3 : 1/3 : 1/3 aufgeteilt, solange der unter Ziff. 1 genannte Betrag nicht überschritten wird. Im zu erstellenden jährlichen Bericht soll auch die regionale Herkunft der beratenen Frauen erfasst werden.
4.        Die Förderung wird vorerst befristet bis 31.12.2016.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]


Sofern Kosten entstehen:



Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]

Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]

Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.10.2015 13:41 Uhr