Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Aschaffenburg über die Abgrenzung des räumlichen Wirkungsbereichs der Hegegemeinschaft für Niederwild in der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.06.2015 ö Beschließend 9pl/7/9/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch die zunehmende Bebauung im Bereich Nilkheim hat sich über die Jahre die Fläche des Gemeinschaftsjagdreviers Nilkheim-Leider (Hegegemeinschaft 5) soweit verringert, dass die erforderliche Mindestfläche (250 ha) für ein Gemeinschaftsjagdrevier nicht mehr erreicht wird. Es ist daher die verbliebene Fläche an andere Jagdreviere anzugliedern. Nach Rücksprache mit den Jagdpächtern der angrenzenden Jagdreviere soll die Angliederung an das Gemeinschaftsjagdrevier Aschaffenburg-Ost (Hegegemeinschaft 4) erfolgen.

Die Rechtsverordnung ist wie folgt zu ändern: Unter § 1 Nr. 3 Buchstabe a ist der Text. „Gemeinschaftsjagdrevier Nilkheim-Leider“ ersatzlos zu streichen.

Es wird daher folgende Änderungsverordnung erlassen:

Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Aschaffenburg über die Abgrenzung des räumlichen Wirkungsbereichs der Hegegemeinschaften für Niederwild in der Stadt Aschaffenburg vom:

Gemäß Art. 13 Abs. 4 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) vom 13. Okt. 1978 letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geänd. (§ 1 Nr. 405 V v. 22.7.2014, 286); Fundstelle: BayRS V, S. 595  und § 7 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) vom 1. März 1983 letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geänd. (§ 1 Nr. 406 V v. 22.7.2014, 286); Fundstelle: GVBl 1983, S. 51 erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Verordnung:

Art. 1
§ 1 Nr. 3 Buchstabe a wird wie folgt geändert:

Die Wörter „Gemeinschaftsjagrevier Nilkheim-Leider“ werden gestrichen.


Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg in Kraft.

.Beschluss:

I. Der Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Aschaffenburg über die Abgrenzung des räumlichen Wirkungsbereichs der Hegegemeinschaften für Niederwild in der Stadt Aschaffenburg (Anlage 3 )wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.10.2015 13:41 Uhr