Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen";
- Erweiterung des Unternehmensgegenstandes
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Werksenates, 18.06.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen haben ihren Unternehmensgegenstand wie folgt erweitert:
Die Stadtwerke betreiben auf dem Parkhaus Dammer Tor seit dem Jahr 2012 eine in ihrem Eigentum stehende Photovoltaik-Anlage und in 2013 wurde der Betrieb der Straßenbeleuchtung der Stadt Aschaffenburg von der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH auf die Stadtwerke verlagert. Hinsichtlich beider Tätigkeitsfelder wurden neue Betriebssparten gegründet. Die formelle Ergänzung der Betriebssatzung steht noch aus und soll nunmehr durchgeführt werden.
.Beschluss:
I.
Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 23 S. 1, Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 37 V v. 22.7.2014, 286) folgende
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“
§ 1
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen vom 20.11.2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 20.07.2010 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 S. 1 wird wie folgt gefasst:
„Aufgabe der Stadtwerke ist der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Errichtung und der Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen, der Bäder und der Eissporthalle, die Aufgaben der Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung, Stromerzeugung und der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen jeder Art an Unternehmen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme und der Entsorgung von Abfällen zur Verwertung einschließlich der Aufgaben aus dem Anwendungsbereich der Verpackungsverordnung dienen.“
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 06.10.2015 12:21 Uhr