Vorstellung von Textentwürfen für ein Gedenkzeichen zur "Hexenverfolgung" in Aschaffenburg im 16. und 17. Jahrhundert; - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 25.04.2013


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 01.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Sitzung des Kultur- und Schulsenates 01.07.2015 ö Beschließend 1kss/2/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Antrag der Kommunalen Initiative (KI) v. 25.04.2013 wurde die Entwicklung eines Gedenkzeichens zur „Hexenverfolgung“ in Stadt und Region Aschaffenburg im 16. und 17. Jahrhundert im KSS v. 07.07.2014 sowie im KSS v. 28.01.2015 diskutiert. Grundlage der Diskussion bildete ein wiss. Exposé sowie mündlicher Bericht Herrn Archivdirektors Dr. Spies über Art, Umfang und örtliche Gebundenheit der historischen Vorgänge in Aschaffenburg.
Die Mehrheit der Senatsmitglieder sprach sich im Anschluss für den Entwurf einer Gedenktafel zur Erinnerung an die wegen „Hexerei“ Verurteilten aus.
Als Anbringungsorte wurden der ehemalige „Galgenberg“ (Schönberg) sowie der Bereich um die Agathakirche (Friedrichstrasse) aus historischen Gründen diskutiert. Eine Festlegung des Standorts erfolgte zunächst nicht.



Gedenktext zur Hexenverfolgung (Verfasser: Dr. phil. Hans-Bernd Spies, M. A., Archivdirektor):


1. Fassung

Jahrhundertlang wurden in vielen Teilen Europas Menschen aus Aberglauben, Fanatismus, Haß und Neid der Hexerei bezichtigt. Auch im Raum Aschaffenburg kam es 1592-1594, 1602-1604, 1611-1613 und 1628/29zu derartigen Exzessen. Staatliche Stellen gingen den Vorwürfen der angeblichen Hexerei nach und leiteten Verfahren ein, die in den meisten Fällen für die Angeklagten, welche größtenteils Frauen (etwa 80 %) waren, zum Todesurteil führten. Im Raum Aschaffenburg endeten rund 320 Hexenprozesse, davon 140 Angeklagte aus Aschaffenburg einschließlich Damm, mit dem Tod der zu Unrecht Verurteilten auf dem Scheiterhaufen.
Die Erinnerung an ihr Schicksal möge uns mahnen, niemals wieder abergläubischen Vorstellungen anzuhängen, sondern stets den Weg aufgeklärten Denkens zu beschreiten.

2. Fassung

Jahrhundertlang wurden in vielen Teilen Europas Menschen aus Aberglauben, Fanatismus, Haß und Neid der Hexerei bezichtigt. Systematische Verfolgungen setzten allerdings erst im ausgehenden 15. Jahrhundert ein: Die von dem Dominikaner Heinrich Institoris entworfene und von Papst Innocentius VIII. gleich zu Beginn seines Pontifikates 1484 herausgegebene Bulle Summis desiderantis affectibus ernannte jenen neben dem Kölner Theologieprofessor Jacob Sprenger zum Generalinspektor gegen Ketzer, Zauberer und Teufelsbuhlen. Diese päpstliche Verlautbarung brachte nicht den von Heinrich Institoris gewünschen Erfolg; den hatte er erst mit der 1486 von ihm veröffentlichten Schrift Malleus maleficarum (Hexenhammer), die zur Grundlage für Ermittlungen gegen der Hexerei bezichtigte Personen wurde. Staatliche Stellen gingen den größtenteils aus dem einfachen Volk heraus erhobenen Vorwürfen der angeblichen Hexerei nach und leiteten Verfahren ein, die in den meisten Fällen für die Angeklagten, welche größtenteils Frauen (etwa 80 %) waren, zum Todesurteil führten.

Zu einem allmählichen Umdenken führte erst das 1631 erschienene Buch Cautio Criminalis des Jesuitenpaters Friedrich Spee von Langenfeld. Das Erzstift Mainz war eines der ersten Territorien im Reich und das erste geistliche Fürstentum überhaupt, in dem Hexenprozesse unter dem 1647-1673 amtierenden Erzbischof und Kurfürst Johann Philipp verboten wurden. In der Wahlkapitulation des 1670 zu dessen Coadjutor gewählten Lothar Friedrich Reichsfreiher von Metternich-Burscheid wurde erstmals auf die Verpflichtung zu Hexenverfolgungen verzichtet.

Auch im Raum Aschaffenburg hatte es 1592-1594, 1602-1604, 1611-1613 und 1628/29 Hexenprozesse gegeben. Rund 320 solcher Verfahren, davon 140 gegen Angeklagte aus Aschaffenburg einschließlich Damm, endeten mit dem Tod der zu Unrecht Verurteilten auf dem Scheiterhaufen.

Die Erinnerung an ihr Schicksal möge uns mahnen, niemals wieder abergläubischen Vorstellungen anzuhängen, sondern stets den Weg aufgeklärten Denkens zu beschreiten.


3. (aktuelle) Fassung (Beschlussvorschlag):

Jahrhundertlang wurden in vielen Teilen Europas Menschen aus Aberglauben, Fanatismus, Haß und Neid der Hexerei bezichtigt. Systematische Verfolgungen setzten allerdings erst im ausgehenden 15. Jahrhundert ein: Die von dem Dominikaner Heinrich Institoris entworfene und von Papst Innocentius VIII. gleich zu Beginn seines Pontifikates 1484 herausgegebene Bulle Summis desiderantis affectibus ernannte jenen neben dem Kölner Theologieprofessor Jacob Sprenger zum Generalinspektor gegen Ketzer, Zauberer und Teufelsbuhlen. Diese päpstliche Verlautbarung brachte nicht den von Heinrich Institoris gewünschen Erfolg; den hatte er erst mit der 1486 von ihm veröffentlichten Schrift Malleus maleficarum (Hexenhammer), die zur Grundlage für Ermittlungen gegen der Hexerei bezichtigte Personen wurde. Amtliche Stellen, das waren zunächst die örtlichen Verwaltungseinrichtungen,  gingen den größtenteils aus dem einfachen Volk heraus erhobenen Vorwürfen  der angeblichen Hexerei nach bzw. leiteten die Unterlagen an die zuständigen Gerichte weiter. Diese leiteten den damaligen Rechtsgrundsätzen entsprechende Verfahren ein, die zunächst mit gütlichen Befragungen begannen und dann mit peinlichen Befragungen fortgesetzt wurden, indem zunächst die Folterinstrumente gezeigt und dann schrittweise eingesetzt wurden. In den meisten Fällen kam es dann zu angeblichen Geständnissen, welche für die Angeklagten, welche größtenteils Frauen (etwa 80 %) waren, zum Todesurteil führten.

Auch im Raum Aschaffenburg hatte es 1592-1594, 1602-1604, 1611-1613 und 1628/29 Hexenprozesse gegeben. Rund 320 solcher Verfahren, davon 140 gegen Angeklagte aus Aschaffenburg einschließlich Damm, endeten mit dem Tod der zu Unrecht Verurteilten auf dem Scheiterhaufen.

Zu einem allmählichen Umdenken führte erst das 1631 erschienene Buch Cautio Criminalis des Jesuitenpaters Friedrich Spee von Langenfeld. Das Erzstift Mainz war eines der ersten Territorien im Reich und das erste geistliche Fürstentum überhaupt, in dem Hexenprozesse unter dem 1647-1673 amtierenden Erzbischof und Kurfürst Johann Philipp verboten wurden. In der Wahlkapitulation des 1670 zu dessen Coadjutor gewählten Lothar Friedrich Reichsfreiher von Metternich-Burscheid wurde erstmals auf die Verpflichtung zu Hexenverfolgungen verzichtet.

Die Erinnerung an das Schicksal der als angebliche Hexen oder Hexer Verurteilten möge uns mahnen, niemals wieder abergläubischen Vorstellungen anzuhängen, sondern stets den Weg aufgeklärten Denkens zu beschreiten.

.Beschluss:

I.
1. Die Mehrheit der Senatsmitglieder sprechen sich für die 1. Textfassung (Anlage 1) als Grundlage für ein Erinnerungszeichen zur Hexenverfolgung aus.
2. Herr Stadtrat Johannes Büttner und Herr Stadtrat Dr. Robert Löwer fordern eine Ergänzung dieser Textfassung in Satz 3 mit dem Zusatz „oft nach schlimmer Folter“ und in Satz 5 mit dem Zusatz „und achtsamen Handelns“ (vgl. Anlage 1).
3. Die Verwaltung wird nach der Sommerpause zu einem Gespräch einladen, in dem die Art und Form des Gedenkzeichens sowie der Standort weiter diskutiert werden sollen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2016 09:44 Uhr