Stadtbau Aschaffenburg GmbH;
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.07.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Wirtschaftsprüfer hat in seinen Feststellungen zu § 53 HGrG festgestellt:
„Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.
Über die in dem vorliegenden Bericht gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.“
Aufgrund des vorgelegten Fragenkataloges zu § 53 HGrG und des Ergebnisses zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat in seinem Bericht zum vorgelegten Jahresabschluss 2014 der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 21.10.2015 15:04 Uhr