Dalbergstraße; Kanalbauarbeiten und Fernwärmeleitung - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 17pl/9/17/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Kanalumbau Dalbergstraße

1.1.        Bestandsbeschreibung

Die Stadt Aschaffenburg hat in Zusammenarbeit mit der Firma Müller Umweltdienst GmbH eine systematische Zustandserfassung der Kanäle in der Innenstadt durchgeführt. Die Leistungen wurden vom Büro UNGER Ingenieure fachtechnisch begleitet und dem Stadtrat vorgestellt.

Der städtische Mischwasserkanal in der Dalbergstraße wurde als Mauerwerkskanal mit Eiprofil DN 700/1400 vor 1945 errichtet. Der Kanal weist gravierende bauliche Mängel auf und wurde in die Objektklassen 0-2 nach DWA-M 149-3 eingestuft. An einigen Stellen ist massiv eindringendes Grundwasser zu erkennen. Zudem kommen zahlreiche kreuzende Fremdleitungen in der Rohrleitung erschwerend hinzu. In den Schächten weisen die Zuläufe Höhenunterschiede von bis zu 1,40 m zum Hauptkanal auf. Zudem ist der Zulauf Neben der großen Metzgergasse gegen die Fließrichtung der Dalbergstraße an einen Schacht angeschlossen.

Der derzeitige Asphaltbelag wurde 2005 aufgrund von starken Pflasterschäden aufgebracht. Eine Entwässerungsrinne ist nicht vorhanden. Der Gehweg besteht aus einem Natursteinbelag aus Porphyrkleinpflaster.

Abbildung 1: Kreuzende Fremdleitung in Rohrleitung
Abbildung 2: Eindringendes Grundwasser in Rohrleitung
1.2.        Projektbeschreibung

Aufgrund des schlechten baulichen Zustands soll der vorhandene Mischwasserkanal zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse auf einer Länge von ca. 170 m durch eine neue Rohrleitung als qualifizierte Kunststoffleitung DN 500 in offener Bauweise ersetzt werden. Dabei soll sich der neue Kanal in Lage und Höhe am bestehenden Kanal orientieren. Die vorhandenen Schächte werden ebenfalls erneuert. Die Zuläufe in der Stiegengasse sowie Neben der Großen Metzgergasse müssen aufgrund der Höhenunterschiede zum Hauptkanal angepasst werden.

Die Hausanschlüsse sind ebenfalls zu erneuern. Die Kosten hierfür werden gemäß der städtischen Entwässerungssatzung von den Eigentümern getragen. Es ist geplant, im Zuge der Baumaß-nahme die Datenkabelschächte (Lichtsignalanlagen) zu erneuern. Die Beleuchtung kann unverändert erhalten bleiben.

Die AVG wird die kompletten Gas- und Wasserleitungen in der Dalbergstraße erneuern. Außerdem ist geplant, durch Zusammenlegung von Versorgungsleitungspaketen auf eine Straßenseite die freiwerdenden Trassen zu nutzen um die Fernwärmeleitung zur Oberstadt durch die Dalbergstraße zu führen (siehe Teil II).

Durch die vielfältigen und kleinteiligen Arbeiten werden sowohl die Fahrbahn, als auch der Gehweg nahezu komplett aufgebrochen und sind zu erneuern. Nach dem Kanalbau wird die Dalbergstraße wie im Bestand mit einer Asphalt-Deckschicht mit begleitender Bordrinne (neu), Natursteinborden und Porphyr-Kleinpflasterung in den Seitenräumen hergestellt. Die verschiedenen Maßnahmen bedingen eine enge Verzahnung in den Einzelgewerken und eine hoch koordinierte Bauablaufplanung. Das Bauvorhaben ist durch eine intensive Öffentlichkeits-arbeit zu begleiten.


1.3.        Kosten

Das Tiefbauamt hat auf der Grundlage der Vorplanung die Kosten geschätzt. Danach ergeben sich für den Kanal- und Straßenbau Gesamtkosten (für die Ausführung wie im Bestand) in Höhe von ca. 1.200.000 EUR brutto.

Es handelt sich hierbei um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand. Die Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der Kostenschätzung noch abweichen kann.

Die laufenden Folgekosten erhöhen sich durch die Umbaumaßnahmen jährlich nicht.


1.4.        Finanzierung

Die Kanalbaumaßnahme ist im Haushalt 2015 in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2016 und 2017 der Stadt Aschaffenburg unter den Haushaltsstellen 1.6157.9518 (Kanalbau) und 1.6157.9517 (Straßenbau) mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro enthalten. Dabei wurde davon ausgegangen, dass nach dem Straßenbau eine reine Deckenwiederherstellung des Kanalgrabens erfolgt. Für 2015 stehen bei der Haushaltsstelle 1.6157.9517 Haushaltsausgabe-reste aus dem Jahr 2014 in Höhe von 75.000 EUR zur Verfügung.

Durch die umfangreichen Eingriffe in den Straßenkörper, insbesondere im Zuge der Um- und Neuverlegung der Versorgungsleitungen, erhöhen sich die Gesamtkosten. Statt einer reinen Deckenwiederherstellung im Kanalgraben bildet das Gesamtprojekt nun einen Mehraufwand im Fahrbahn- und Gehwegbereich ab. Diese Mehrkosten müssen im Zuge der weiteren Planung detailliert und wie bei derartigen Projekten üblich auf die Kostenträger Stadt und AVG mit einem zu vereinbarenden Kostenschlüssel aufgeteilt werden. Die entsprechenden Ergebnisse werden dem Stadtrat im Rahmen der Vorstellung der Entwurfsplanung vorgestellt.

1.5.        Weiteres Vorgehen

Die zukünftige Planung des Straßenraums orientiert sich weitestgehend am Bestand. Punktuelle Verbesserungen sind im Rahmen der weiteren Planung möglich. Insbesondere der Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches an der Rathausgasse sollte durch verkehrsberuhigende Maßnahmen verdeutlicht werden.

Die geplante Vergabe der Bauleistungen ist für Anfang 2016 geplant. Die Kanal- und Straßen-bauarbeiten sowie die Verlegung der Versorgungsleitungen der AVG sollen Ende 2017 abgeschlossen sein. Während der Bauzeit ist eine Vollsperrung erforderlich.

Zunächst soll der Kanal, dann die Leitungen der AVG (Fernwärme, Gas, Wasser) abschnittsweise verlegt werden. Anschließend wird der Oberbau der Fahrbahn und des Gehweges wieder-hergestellt. In den nächsten Wochen laufen detaillierte Abstimmungsgespräche mit Ver- und Entsorgern, Feuerwehr, Polizei und Straßenverkehrsamt.


Integriertes Energiekonzept für die Oberstadt der Stadt Aschaffenburg

2.        Integriertes Energiekonzept Wärmeverbund Oberstadt

2.1.        Heizwerk Leider

Das Heizwerk Leider (HW Leider) beliefert u. a. das Berufsschulzentrum, die FAN-Arena (ehem. Unterfrankenhalle), das Frei- und Hallenbad, die Eissporthalle, das Dessauer Gymnasium und die Realschule. Diese bilden mit ca. 90 % die Hauptlast des HW Leider. In Summe werden insgesamt 24 Großkunden sowie ca. 140 Haushalte mit Wärme versorgt.

Heizwerk Leider

Es sind 2 gas-/ölbefeuerte Kessel mit einer Nennwärmeleistung von je 4,65 MW installiert, zur Besicherung des Biomasseheizkraftwerkes (BMHKW), und stellt somit die größte Wärmeversorgungszentrale dar.



Zusammenstellung des Energieeinsatzes der Energiezentralen 2014
Energie-einsatz
Werk-
straße
Weichert- straße
Rosensee
Rathaus
RWB
Leider
Hugo- Karpf- Straße
Brennstoff
Wärme
Erdgas / Öl
Wärme
BMHKW
Erdgas
Erdgas
Erdgas
Erdgas / Öl
Wärme
BMHKW
Holzhack-
schnitzel
ca. MWh
4.550
4.930
1.530
2.320
17.300
1.400

Im Zuge der Errichtung des Biomasseheizkraftwerkes (BMHKW) im Leiderer Hafen und der Wärmeauskoppelung zum HW Leider wurde im Sommer 2009 das Heizwerk anlagentechnisch saniert. Die vorhandene technische Ausrüstung der Anlage (Kessel, Pumpen, Armaturen, Rohrleitungen, etc.) wurde teilweise demontiert und durch neue Komponenten ersetzt.

Durch diese Wärmeauskoppelung des BMHKW zum HW Leider wurden im Jahr 2014 bis zu 97 % der benötigten Wärme für das Wärmeversorgungsgebiet Leider substituiert. Hierdurch werden ca. 11.500 MWh Erdgas eingespart (bezogen auf die Wärmeabnahmemenge von ca. 13.500 MWh, Jahr 2014) und ca. 3.000 Tonnen CO2 Emissionen vermieden.

2.2.        Biomasseheizkraftwerk (BMHKW)

Die vom Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) für das Fernwärmenetz in Leider zur Verfügung gestellte Wärmeleistung liegt, mit Ausnahme von wenigen Stunden im Jahr, immer unterhalb der möglichen Wärmeleistung von 6 MW.
Die für die Versorgung der Wärmekunden in Leider benötigte Wärme erfolgt über 97 % aus dem Biomasseheizkraftwerk. Damit steht praktisch ganzjährig freies Potenzial zur Versorgung von zusätzlichen Wärmeabnehmern zur Verfügung.

Ein weiterer Vorteil der Wärme aus dem BMHKW liegt in dem äußerst günstigen Primärenergiefaktor, da ökologisch Strom erzeugt und gleichzeitig Wärme für das Fernwärmenetz eingespeist wird.

Primärenergiefaktor
Der „Primärenergiefaktor“ zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. D.h., je kleiner der Primärenergiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von dem Brennstoff für die Erzeugung bis zum Endverbraucher.

Das Biomasseheizkraftwerk im Leiderer Hafen stellt eine echte Kraft-Wärme-Kopplung dar und arbeitet somit besonders effizient und umweltschonend.
Als Brennstoff wird ausschließlich naturbelassenes Restholz aus dem Spessart eingesetzt. Damit ist die Anlage auch in punkto Klimaschutz und CO2 – Einsparung ein Vorreiter.
Es werden jährlich mehr als 15.000 Tonnen CO2 eingespart.

Um den Anteil der Wärmeauskoppelung aus dem BMHKW zu erhöhen und somit, im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung, eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie zu erreichen, hat die AVG den Bau einer Wärmetransportleitung, um die Wärme aus dem BMHKW über das HW Leider u. a. in das Heizwerk Werkstraße der AVG zu transportieren, realisiert.
D. h., dass durch den Bau der Wärmeleitung von Leider zum HW Werkstrasse die Wärmekunden in den Vorteil des günstigen Primärenergiefaktors kommen.


2.3.        Heizwerk Werkstraße

Das Heizwerk Werkstraße (HW Werkstraße) auf dem AVG-Betriebsgelände der Werkstraße 2, versorgt über zwei gas-/ ölbefeuerte Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 2 x 2,4 MW (100% Ausfallreserve / Redundanz) das Verwaltungsgebäude, das Werkstatt- und das Lagergebäude der AVG sowie einen Teil des ehem. Krankenhausgeländes, entlang der Lamprechtstraße bis zur St.-Martinsgasse einschl. des Pflegezentrums Brentanostift mit Wärme.

Durch den Bau der Wärmetransportleitung zum Heizwerk Werkstraße der AVG im Jahr 2012 werden durch die Anbindung des Versorgungsgebietes Werkstraße und zukünftig nahezu 90 %iger Versorgung aus dem BMHKW durch die Substitution des Erdgases im HW Werkstraße pro Jahr vsl. bis zu 1.500 Tonnen CO2 eingespart.

2.4.        Gesamtkonzept Wärmeverbund

Um den Anteil der Wärmeauskoppelung aus dem BMHKW weiter zu erhöhen und somit, im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung, eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie zu erreichen, hat die AVG ein Gesamtkonzept erstellt.
Dieses Gesamtkonzept stellt den Wärmeverbund von dem BMHKW beginnend über das HW Leider bis zum HW Werkstraße der AVG, mit der Option der Wärmeanbindung der Oberstadt von Aschaffenburg dar.
Unter Berücksichtigung des v. g. Gesamtkonzeptes wurde im Jahr 2013 und 2014 eine Netzverstärkung erforderlich, um die Wärmeauskoppelung für das HW Werkstrasse zu erhöhen und das zukünftige Wärmeversorgungsgebiet Oberstadt zu ermöglichen.

Gesamtkonzept Wärmeverbund

2.5.        Wärmeversorgung Oberstadt

2.5.1.        Energie- und Klimakommission

Die Stadt Aschaffenburg hat in Zusammenarbeit mit der AVG und den beiden Landkreisen in der Region bayerischer Untermain ein Energie- und Klimaschutzkonzept erarbeitet.
In diesem sind Einsparziele definiert und festgelegt, bis zu welcher prozentualen Höhe zukünftig in den Bereichen Strom- und Wärmeversorgung die Versorgung mit regenerativen Anteilen erfolgen soll.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat eine Energie- und Klimaschutzkommission ins Leben gerufen, welche die Umsetzung der gesetzten Ziele begleitet.
In dieser Kommission wurde herausgearbeitet, dass der Wärmeverbrauch am Gesamtenergieverbrauch in der Stadt Aschaffenburg fast 50 % beträgt und hier ein großes Einsparpotential vorhanden ist.
Die AVG arbeitet gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg intensiv an der Umsetzung der gesetzten Ziele, insbesondere zum Thema Energieeinsparung und Umstieg der Wärmeversorgung von bisher fossilen Energien auf regenerative Energieträger.
Der Bau des Biomasse Heizkraftwerkes im Leiderer Hafen und der daran anschließende konsequente Ausbau der Fernwärmeversorgung bis hin zur Oberstadt in der letzten Ausbaustufe verfolgt diese Zielsetzung konsequent.

Die Energie- und Klimaschutzkommission hat den Beschluss gefasst, dem Stadtrat der Stadt Aschaffenburg zu empfehlen, das Konzept der Wärmeversorgung der Oberstadt mit erneuerbarer Wärme aus einem Kraft-Wärme-Kopplungsprozess aus energiewirtschaftlichen Gründen zeitnah umzusetzen.

2.5.2.        Wärmeabnehmer Oberstadt

Nachfolgende Objekte können an die Wärmeleitung in der Oberstadt angebunden werden:
- Stadthalle, Stadtbibliothek
- evang.-luth. Christuskirchengemeinde mit Kirche, Pfarramt und Gemeindezentrum
- ehem. FOS/BOS, mit Schulwerkstätten und Turnhalle sowie die Kunsthalle Jesuitenkirche
- Theater der Stadt Aschaffenburg
- Rathaus der Stadt Aschaffenburg und Raiffeisen-Wohnbau
- Schloss Johannisburg

Die v. g. Liegenschaften werden z. Zeit ausschließlich mit Erdgas versorgt. Die Summe des Gasverbrauches liegt bei jährlich ca. 5.200 MWh.

Wärmeabnehmer Oberstadt

Für das Wärmeversorgungsgebiet Werkstraße und das Wärmeversorgungsgebiet Oberstadt wird nach den ersten Abschätzungen der nach den Vorgaben der DIN 4701-10 wirksame Primärenergiefaktor (PE-Faktor) voraussichtlich kleiner als 0,2 sein.
Der Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien wird vsl. über 80 % betragen und somit werden die derzeitigen Rahmenbedingungen / Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG), welche für Neubauten zwingend vorgeschrieben sind, erfüllt. Den öffentlichen Gebäuden kommt bei der Anwendung des EEWärmeG eine Vorbildfunktion zu.

Durch die Anbindung der öffentlichen Gebäude der Oberstadt an die Wärmeleitung, bei einem prognostizierten Deckungsgrad bzw. Substitution des Erdgases von ca. 80 %, beträgt die jährliche CO2 Einsparung ca. 1.000 Tonnen pro Jahr.

2.5.2.1.        Städtische Liegenschaften

Der Bauverwaltung, dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft sowie den Museen der Stadt Aschaffenburg, dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und dem kommunalen Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg wurde das Projekt präsentiert.

Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft der Stadt Aschaffenburg befürwortet die Anbindung an eine Wärmeleitung Oberstadt.

2.5.2.1.1 Betrachtung einer eigenen, separaten Wärmeversorgung

In einer Betrachtung wurden die Varianten einer Wärmeversorgung von städtischen Liegenschaften in der Oberstadt der Stadt Aschaffenburg untersucht.

Die Varianten der Wärmeversorgung der Liegenschaften der Stadt Aschaffenburg in der Oberstadt wurden bezüglich der Investitions- Betriebs- und Energiekosten sowie des Primärenergiefaktors gegenübergestellt.

Die Betrachtung der Varianten umfasst die nachfolgenden Liegenschaften der Stadt Aschaffenburg:
-        das Rathaus mit der Raiffeisen- Wohnbau
-        das Theater der Stadt Aschaffenburg
-        die Pfaffengasse 22 - 26 mit Jesuitenkirche, ehem. FOS/BOS, Schulwerkstätten und Turnhalle

Anmerkung:
Die Kesselanlage im Rathaus der Stadt Aschaffenburg steht im Eigentum der AVG. Hieraus wird das Rathaus und die Liegenschaft der Raiffeisen-Wohnbau versorgt. Deshalb wurde die Wärmeversorgung der Raiffeisen-Wohnbau in die Betrachtungen der städtischen Liegenschaften mit einbezogen.
Der Wärmelieferungsvertrag zwischen der AVG und der Raiffeisen-Wohnbau hat eine Laufzeit bis in das Jahr 2022.

Die Betrachtung umfasst die Varianten der Wärmeversorgung
1.        die Wärmeleitung Oberstadt
2.        eine Heizzentrale mit Gaskesselanlage mit BHKW zur Eigenstromerzeugung
3.        eine Heizzentrale mit Gaskesselanlage

Die Variante 1 umfasst das Wärmenetz sowie die Hausanschlußleitung mit den Wärmeübergabestationen mit Plattenwärmetauscher zur hydraulischen Trennung.
Die Variante 2 und 3 beinhaltet die Wärmeerzeugung, das Wärmenetz sowie die Hausanschlußleitung mit den Wärmeübergabestationen mit Plattenwärmetauscher.
Weitere Varianten der Wärmeerzeugung z. B. auf Basis nachwachsender Brennstoffe wie z. B. Holzhackschnitzel oder Holzpellets werden auf Grund der Häufigkeit der Brennstoffanlieferung sowie der erforderlichen Größe des Brennstofflagers nicht weiter verfolgt.

In der Betrachtung der Variante 2 + 3 (Heizzentrale mit Gaskesselanlage mit / ohne BHKW zur Eigenstromerzeugung) wird davon ausgegangen, dass die Heizzentrale in bereits vorhandene Räumlichkeiten installiert werden kann. Die Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften erfolgt aus der Heizzentrale über im öffentlichen Grund verlegtes Nahwärmenetz.
In einer Grobkostenschätzung wurden die Investitions- und Betriebskosten zur Errichtung und den Betrieb einer Heizzentrale und eines Nahwärmenetzes in der Oberstadt ermittelt.
Die Grobkostenschätzung beinhaltet die betriebsfertige Lieferung und Montage der Wärmeerzeugungsanlage einschließlich der Abgassysteme, der Netzpumpen und der Rohrleitungen in der Heizzentrale sowie das erdverlegte Nahwärmenetz mit den Hausanschlußleitungen und die Wärmeübergabestation mit Plattenwärmetauscher, analog zu Variante 1.

In der Zusammenfassung ist festzustellen, dass die Variante 2 aufgrund des Zuschlags für den KWK-Strom von jährlich ca. 38 T € p.a netto um ca. 30 T € p.a. netto günstiger ist.
Dieser Zuschlag wird gem. des  Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für 30.000 Vollbenutzungsstunden gewährt. D.h. bei jährlich ca. 6.000 Betriebsstunden des BHKW werden diese KWK-Stromerlöse für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren gewährt.
Danach entfällt diese Vergütung und der Kostenvorteil der Variante 2 ist nicht mehr gegeben.

Die Grobabschätzung der Primärenergiefaktoren stellt sich wie folgt dar:

1.        Wärmleitung Oberstadt        vsl. < 0,20
2.        Heizzentrale mit Gaskesselanlage mit BHKW        0,77        
3.        Heizzentrale mit Gaskesselanlage        1,38

D.h. die Variante 1 ist umweltschonender und effizienter als Variante 2 und 3, da hierdurch eine nachhaltige und energieeffiziente Wärmeversorgung dauerhaft dargestellt wird.

Aus v. g. Gründen wird eine Wärmeversorgung durch die Wärmeleitung und Anbindung der städtischen Liegenschaften der Oberstadt befürwortet.

2.5.2.2.        Wärmeversorgung Schloss Johannisburg

Im Rahmen der Sanierung des Schlosses Johannisburg wird die komplette technische Gebäudeausrüstung einschl. der Heizungserzeugungs- und Verteilungsanlage erneuert.

Diese soll zukünftig den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) entsprechen, da hier den öffentlichen Gebäuden eine Vorbildfunktion nach § 1 des EEWärmeG zukommt.

Zwischenzeitlich wurden mit dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg und der Bayerischen Schlösserverwaltung Gespräche zur Anbindung und Wärmeversorgung des Schlosses Johannisburg und des Justizgebäudes (ehem. Finanzamt) am Schloßplatz geführt.

Die grundsätzliche Zustimmung der Bayerischen Schlösserverwaltung und des Staatl. Bauamtes Aschaffenburg zum Anschluss des Schlosses und des Justizgebäudes an die Wärmeleitung liegen der AVG vor. Die Verträge sind endverhandelt und stehen kurz vor der Unterzeichnung.

Die vertraglich vereinbarte Versorgung der Liegenschaft durch die AVG beginnt zur Heizperiode 2018/2019, d.h., hierfür muss die Wärmeleitung bis September 2018 betriebsfertig hergestellt sein.

2.5.3.        Trassenführung Wärmeleitung Oberstadt

Um ein Höchstmaß an Kostensicherheit zu erreichen, wurde in einer Machbarkeitsstudie die Verlegung der Wärmeleitung in der Dalbergstraße zum Rathaus bzw. in die Oberstadt und weiter in Richtung Schloss Johannisburg geprüft. Alternativ hierzu wurde eine Trassenführung am Mainufer entlang über den Parkplatz zum Schloßplatz, bzw. eine Trassenführung über die Suicardusstraße und den Fußweg zum Schloss untersucht.

Trassenführung Wärmeleitung Oberstadt

Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass eine Trassenführung über die Suicardusstraße und den Fußweg zum Schloßplatz ein unkalkulierbares Risiko birgt, da aufgrund des baulichen Zustandes die hangseitige Mauer wesentlich höhere Investitionskosten verursachen kann.
Die Trassenlänge über das Mainufer, den Parkplatz zum Schloss Johannisburg bis zum Rathaus der Stadt Aschaffenburg beträgt ca. 960 m.
Eine Trassenführung in der Dalbergstraße über die Pfaffengasse zum Schloss Johannisburg bildet eine Länge von ca. 760 m, d. h. diese stellt sich als kostengünstigste Variante dar.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Abwasserkanal in der Dalbergstraße bis auf Höhe der Schloßgasse dringend saniert werden muss und in die „höchste Priorität“ eingestuft wurde.

Diese Maßnahme wird in Abstimmung mit dem Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg gemeinsam mit der Wärmeleitung in der Dalbergstraße geplant und realisiert. Somit können hier Kosteneinsparungen erzielt werden.

2.5.4.        Finanzielle Förderung der Wärmeleitung

Der Bund fördert bisher gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme und den Aus- und Neubau von Wärmenetzen.

Nach heutigem Stand der Gesetzeslage würde die Förderung für Wärmenetze >DN 100 pauschal 30 % der ansatzfähigen Kosten betragen. Aus der Grobkostenschätzung der Investitionsmaßnahme ergibt sich in einer ersten Abschätzung eine Förderung für die Wärmeleitung Oberstadt i. H. v. ca. 800.000 €.

Ob und inwieweit durch zukünftige Änderungen des Gesetzes hier Einschnitte vorgenommen werden, kann zurzeit nicht angegeben werden.

2.6.        Zeitplan

Gem. der vertraglich vereinbarten Versorgung des Schlosses Johannisburg muss die Wärmeleitung Oberstadt bis 2018 betriebsfertig hergestellt sein.
Deshalb muss die Wärmeleitung und der Abwasserkanal in der Dalbergstraße im Jahr 2015 geplant und im Jahr 2016 bis 2017 gebaut werden.


Der Stadtrat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

.Beschluss:

I.
1. Das Plenum nimmt die vorgeschlagene Vorplanung zum Umbau des Mischwasserkanals in der Dalbergstraße zustimmend zur Kenntnis. Die im Rahmen der Vorplanung geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1.200.000 € für Kanal- und Straßenbau werden im Haushaltsjahr 2016 / 2017 bereitgestellt.

2. Der Bericht zum integrierten Energiekonzept für die Oberstadt der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

3. Dem integrierten Energiekonzept für den Wärmeverbund mit der Wärmeleitung Oberstadt, die Trassenführung über die Dalbergstraße zum Schloß Johannisburg und die Anbindung der städtischen Liegenschaften in der Oberstadt der Stadt Aschaffenburg wird grundsätzlich zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen weiteren Planungsschritte durchzuführen, die Kosten fortzuschreiben und nach Vorlage der Entwurfs- und Bauablaufplanung das Projekt erneut im Stadtrat unter Angabe des Kostenverteilungsschlüssels vorzustellen.

5. Entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen der Aschaffenburger Versorgungs GmbH (AVG) zum Anschluss des Schlosses Johannisburg an die regenerative Fernwärme der AVG wird die Verwaltung beauftragt, der AVG verbindlich zuzusichern, dass das Gesamtmaßnahmenpaket ab dem Jahr 2016 baulich umgesetzt und spätestens bis Ende 2017 abgeschlossen wird.

6. Der Zusatzantrag der KI vom 08.07.2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 7).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
     [  ]
wiederkehrend
       [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.10.2015 15:04 Uhr