Bericht über die städtebauliche Weiterentwicklung des Klinikum Aschaffenburg-Alzenau am Standort Aschaffenburg
Anlass des Berichts
Nach der Fusion des Klinikums Aschaffenburg und des Kreiskrankenhauses Alzenau-Wasserlos zum Klinikum Aschaffenburg-Alzenau am 1. Januar 2015 und dem Beschluss des Ministerrats der bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2015, den Bau einer Psychiatrischen Klinik in das Krankenhausbauprogramm 2016 aufzunehmen, stellen sich Fragen zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Klinikums am Standort Aschaffenburg.
Planungsrechtliche Situation und Stand der Bauleitplanung
Die bisherige Entwicklung der mit dem ehemaligen Klinikum Aschaffenburg übernommenen 20 Kliniken, Abteilungen und Institute und einer wachsenden Zahl medizinischer Zentren war durch den seit 1985 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan 23/1 Klinikum und dessen Änderung im Jahre 1990 vorbereitet worden. Der Flächennutzungsplan (FNP) 1987 stellt das Klinikumgelände als Sonderbaufläche dar.
Am 15.03.2010 hat der Stadtrat die Neuaufstellung des FNP 2030 beschlossen. Mit dem Vorentwurf des FNP 2030, der eine Erweiterung der Sonderbaufläche Klinikum um 2,1 ha in östlicher Richtung enthält, wurde 2013 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Nach dem Bekanntwerden der Planungen des Bezirks Unterfranken für den Neubau einer Psychiatrischen Klinik im Bereich nordöstlich des Klinikums hat der Stadtrat zur frühzeitigen planungsrechtlichen Absicherung des Bauvorhabens im April diesen Jahres beschlossen, parallel zur Neuaufstellung des FNP 2030 den FNP 1987 im Bereich des Klinikums zu ändern. Das Änderungsverfahren läuft derzeit.
Weiterhin hat der Stadtrat am 15. Juni diesen Jahres die Aufstellung einer Abrundungs-satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Standort der psychiatrischen Klinik beschlossen Derzeit läuft hierzu die öffentliche Auslegung.
Beide Verfahren zielen darauf ab, Voraussetzungen für eine Genehmigung der geplanten Psychiatrischen Klinik nach § 34 BauGB zu schaffen, und die Deckung des voraussehbaren künftigen Flächenbedarfes des Klinikums planungsrechtlich zu sichern.
Flächenbedarf
Bei der Ermittlung dieses Bedarfes waren u. a. folgende möglichen Bauvorhaben zu berück-sichtigen:
1. Station der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Auf der Westseite des Gebäudes der Kinder- und Jugendpsychiatrie soll eine geschlossene Station angebaut werden. Mit dem Baubeginn wird frühestens 2016 gerechnet.
2. Erweiterung der Kinder-Intensivstation
Die Kinder-Intensivstation der Kinderklinik soll ab dem nächsten Jahr durch einen Anbau auf der Westseite der Kinderklinik erweitert werden.
3. Neubau der Kinderklinik
Ab 2019 soll die Kinderklinik neu errichtet werden. Als Standorte kommen dafür in Frage der Bereich westlich des Bettenhauses A, das Flurstück 4247 südlich der geplanten Psychiatrischen Klinik oder das bisher als Hubschrauber-Landeplatz genutzte Gelände.
4. Verlegung des Hubschrauber-Landeplatzes
Der Hubschrauber-Landeplatz soll wegen der größeren Anflugsicherheit auf das etwas weiter vom Waldrand entfernte Bettenhauses B verlegt und als Dachlandeplatz betrieben werden.
5. Neubau eines OP-Traktes
Es muss damit gerechnet werden, dass der vorhandene OP-Trakt den wachsenden Anforderungen nicht auf Dauer genügen kann und erneuert werden muss. Bei laufendem Klinikbetrieb ist dies nur möglich durch Bau eines neuen OP-Traktes. Daher soll für die Zeit nach 2019 ein neuer OP-Trakt neben dem Bettenhaus D vorgesehen werden.
6. Neubau einer zusätzlichen Parkpalette
Aufgrund der vorgenannten Baumaßnahmen entsteht ab 2016 Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen. Aus Mangel an verfügbaren Freiflächen sollen diese Stellplätze auf einer Parkpalette über bereits zu ebener Erde vorhandenen Stellplätzen errichtet werden.
zu 1 – 6:
Siehe hierzu den beiliegenden Lageplan der Technischen Leitung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau 1:1000 mit Einzeichnung der projektierten Gebäude und deren mögliche Standorte