Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss 2014
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer 2014
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.07.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2014 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2014 der AVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 130.406.744,91 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2014 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.
Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 3.733.772,99 €. Die Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter HSE beläuft sich auf 207.149,68 € und an die HSE AVG Beteiligungs-GmbH auf 477.416,34 €.
b) Der von der WIBERA AG, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2014 sowie der Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2015 14:58 Uhr