Zum Schuljahr 1965/66 errichtete das Bayerische Kultusministerium in Aschaffenburg eine Realschule zunächst nur für Knaben, dann nach einer kurzen Zwischenzeit einer gemeinsamen Realschule für Knaben und Mädchen zwei getrennte Realschulen für Knaben und Mädchen, die zum Schuljahr 1968/69 die jetzigen Räumlichkeiten im Schulzentrum Aschaffenburg bezogen.
Die Staatliche Realschule für Mädchen wurde auf Antrag der Stadt Aschaffenburg - nach einer entsprechenden Initiative der Schulfamilie - vom Kultusministerium zum Schuljahr 2010/11 in „Ruth-Weiss-Schule Staatliche Realschule für Mädchen Aschaffenburg“ umbenannt.
Seit der Einrichtung der beiden Schulen nahm das Interesse am Bildungsangebot der Realschule unter Eltern und Schülern stark zu, so dass der Freistaat Bayern im Landkreis Aschaffenburg neben den schon länger bzw. etwa gleich lang wie die Aschaffenburger Schulen bestehenden -koedukativen - Realschulen in Alzenau und Hösbach weitere - ebenfalls koedukative - Realschulen errichtete: zum Schuljahr 2008/09 die Staatliche Realschule Bessenbach, zum Schuljahr 2012/13 die Staatliche Realschule Großostheim. Daneben bietet die Private Real- und Wirtschaftsschule Krauß in Aschaffenburg seit dem Schuljahr 2009/10 den Bildungsgang der Realschule an. Für Mädchen besteht schon seit vielen Jahren vor Einrichtung der beiden Staatlichen Aschaffenburger Realschulen das Angebot der kirchlichen Maria-Ward-Realschule.
Diese zusätzlichen Angebote blieben nicht ohne Auswirkungen auf die beiden Staatlichen Realschulen in Aschaffenburg. Hier entwickelten sich die Schülerzahlen in den letzten 5 Jahren wie folgt (Schülerzahl jeweils zum 01.10. eines Schuljahres):
Staatliche Realschule für Knaben:
? 2010/11: 714 Schüler
? 2011/12: 708 Schüler
? 2012/13: 701 Schüler
? 2013/14: 682 Schüler
? 2014/15: 615 Schüler
Ruth-Weiss-Schule Staatliche Realschule für Mädchen:
? 2010/11: 656 Schülerinnen
? 2011/12: 627 Schülerinnen
? 2012/13: 594 Schülerinnen
? 2013/14: 560 Schülerinnen
? 2014/15: 546 Schülerinnen
Für das Schuljahr 2015/16 sind an beiden Schulen weiter sinkende SchülerInnenzahlen zu erwarten.
Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) führt den Begriff einer Zusammenlegung nicht auf, sondern regelt nur die Errichtung und Auflösung von Schulen sowie deren Bezeichnung. Formal sind hier daher die beiden bislang bestehenden Staatlichen Realschulen aufzulösen und die neue - koedukative - Realschule ist neu zu errichten und zu bezeichnen.
Realschulen werden gem. Art. 26 Abs. 1 BayEUG durch Rechtsverordnung des zuständigen Staatsministeriums errichtet und aufgelöst; zuständig ist hier das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Vor einer Errichtung und Auflösung ist gem. Art. 26 Abs. 2 Satz 1 BayEUG das Benehmen mit dem zuständigen Aufwandsträger, hier der Stadt Aschaffenburg, herzustellen. Vor einer Auflösung ist gem. Art. 26 Abs. 2 Satz 1 BayEUG zusätzlich das Benehmen mit dem Elternbeirat herzustellen; entsprechende Stellungnahmen liegen in der Anlage vor.
In der Errichtungsverordnung wird den staatlichen Schulen gem. Art 29 Abs. 1 Satz 1 BayEUG eine amtliche Bezeichnung verliehen, aus der sich der Schulträger, die Schulart und der Schulort ergeben. Gem. Art. 29 Abs. 1 Satz 3 BayEUG kann der Schule vom Schulträger - hier der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - neben der amtlichen Bezeichnung ein Name verliehen werden.
Die Lehrerkonferenz, der Elternbeirat sowie die Schülermitverantwortung beider Realschulen stimmten in ihren Sitzungen am 15.09.2015 der Verleihung des o.g Namens zu.