Schaffung zusätzlicher notwendiger Stellen; - Bestätigung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzsenates vom 04.05. und 13.07.2015 - Konkretisierung des sog. "Eckpunktepapiers zum Erhalt der Investitionskraft der Stadt Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2015" zur Begrenzung des Anstiegs der Personalkosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 10pl/11/10/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen einer rechtsaufsichtlichen Prüfung, wurde die Stadt Aschaffenburg durch die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 07.08.2015 gebeten, die Beschlüsse des Haupt- und Finanzsenates vom 04.05.2015 und 13.07.2015 zur Schaffung zusätzlicher notwendiger Stellen bestätigen zu lassen.

Begründung zu Beschluss I.

1141 Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (0,3)
Erhöhung des Personaleinsatzes im Geschäftszimmer von 0,5 auf 0,75 VK
Mindestbesetzung
Kosten rund 14.000 € p. a.

1164 Bürgeramt / Ausländerwesen (2,0)
zusätzliche Vollzeitstellen für das Asylbewerberverfahren
Erhöhung der Fallzahlen
Durch lfd. Zuweisungen aktuell Unterbesetzung, Auslastung zusätzlicher Vollzeitstellen Ende 2015
Kosten rund 90.000 € p. a.

1601 Amt für Brand- und Katastrophenschutz (2,0)
Zwei zusätzliche Disponentenstellen in der ILS
Erhöhung der erforderlichen Tischbesetztzeiten und Anerkennung von Systemverwaltertätigkeiten
Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg für beide Stellen zusammen nach Abzug der Refinanzierung der Krankenkassen und der weiteren Verbandsmitglieder derzeit rund 6.000 € p. a.

3201 Museen (0,4)
Reinigungsbedarf gemäß Detailberechnung
Nilkheimer Hof + 2 Wochen-Std.
Schlossmuseum + 10 Wochen-Std.
Quartier Pfaffengasse + 2 Wochen-Std.
Kosten rund 12.000 € p. a.

3501 Volkshochschule (0,3)
Erhöhtes Kursangebot Deutsch als Fremdsprache und Integration
Refinanzierung durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

4011 Amt für soziale Leistungen
Sachgebietsleitung (1,0)
Kosten rund 65.000 € p.a.

4011 Amt für soziale Leistungen
Betreuung der Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsbetreuung (0,5)
Zwei Teilzeitkräfte á 7 - 10 Wochenstunden
Kosten rund 22.000 € p. a.

4011 Amt für soziale Leistungen
Asylbewerberleistungsgesetz (2,0)
Erhöhung der Fallzahlen
Kosten rund 90.000 € p.a.

4011 Amt für soziale Leistungen
Aktuell sind ca. 300 Flüchtlinge dezentral untergebracht;
lt. Personalbemessung des Freistaates in Gemeinschaftsunterkünften wird 1 MA für 75 untergebrachte Flüchtlinge als erforderlich angesehen – dies ergibt Bedarf von 4 MA,
2 MA sind im Rahmen der Beherbergungsverträge beschäftigt;
verbleibt ein Bedarf von 2 MA, die zu 100 % bezuschusst werden.
Kosten rund 80.000 € p.a.

4071 Jugendamt
Berufsintegration: Zusätzliche pädagogische Betreuung für zusätzliche BIJ/V-Klassen

4071 Jugendamt
Clearingstelle am Übergang von Schule zu Beruf im Rahmen des Projektes Jugend Stärken;
Refinanzierung durch ESF-Mittel

4661 Jugendamt/Kinderheim
Personalbedarfsbemessung des Amtes für zentrale Dienste und die Verwendung von Anhaltszahlen der Regionalkommission in Nürnberg ergeben für die Verwaltung des Kinderheimes übereinstimmend aktuell einen Personalbedarf von 1,3 Vollzeitkräften,
vor allem bedingt durch die Einrichtung einer weiteren Kindergruppe im Jahr 2010,
Kosten rund 10.000 € p.a.

Begrünung zu Beschluss II.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat zum Erhalt der Investitionskraft der Stadt Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2015 in der Sitzung des Plenums vom 02.03.2015 die in Anlage 1 beigefügte Eckpunkte beschlossen.
Aufgrund der o. g. rechtsaufsichtlichen Prüfung schlägt die Verwaltung vor, die Ziffer 1 der Eckpunkte zu ergänzen, da für die Schaffung zusätzlicher nicht im Stellenplan enthalteten Stellen aufgrund des bisherigen Wortlautes der Regelung sich keine Zuständigkeit des Haupt- und Finanzsenates für eine Vorberatung in dieser Angelegenheit formal ergibt.

Die endgültige Entscheidung zur Schaffung dieser neuen Stellen obliegt jedoch nach den Regelungen der Geschäftsordnung des Stadtrates und der Gemeindeordnung dem Stadtrat (Plenum); ggf. muss der Stadtrat (Plenum) auch eine Nachtragshaushaltssatzung zur Änderung des Stellenplans erlassen.

Der Stadtrat (Plenum) wird für den Haushalt 2015 eine Nachtragshaushaltssatzung in seiner Sitzung am 19.10.2015 beschließen.


Aus Gründen der Rechtssicherheit, wird daher um Zustimmung zu beiden Beschlüssen gebeten.

.Beschluss:

I. Im Vergleich zum Stellenplan 2015 ergeben sich folgende notwendigen Änderungen:

HUA
Stellen-
umfang
Jahreskosten
brutto
Jahreskosten
netto
Bemerkung





1141
0,3
14.000 €
14.000 €
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz,
Geschäftszimmer
1164
2,0
90.000 €
90.000 €
Bürgeramt, Unterbringung von Flüchtlingen,
Asylbewerberverfahren
1601
2,0
98.000 €
6.000 €
Integrierte Leitstelle, Disposition
3201
0,4
12.000 €
12.000 €
Museen, zusätzliche Reinigungsflächen
3501
0,3
15.000 €
0 €
Volkshochschule, Deutsch als Fremdsprache
4011
3,5
177.000 €
177.000 €
Amt für soziale Leistungen,
Unterbringung von Flüchtlingen
1,0 Sachgebietsleitung,
0,5 Betreuung Ehrenamtlicher,
2,0 Vollzug Asylbewerberleistungsgesetz
4011
2,0
80.000 €
0 €
Amt für soziale Leistungen, Unterbringung von Flüchtlingen, Hausverwaltung
4071
0,3
15.000 €
0 €
Berufsintegration
4071
1,0
50.000 €
0 €
Projekt Jugend Stärken, Clearingstelle
4661
0,25
10.000 €
10.000 €
Jugendamt, Kinderheim, Verwaltung
Summe
12,05
561.000 €
309.000 €



II. In Ziffer 1 der Eckpunkte zum Erhalt der Investitionskraft der Stadt Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2015 (Beschluss des Plenums vom 02.03.2015, TOP 8 d.ö.S., SPNR. PL/3/2/15) wird folgender Satz nach Satz 2 neu eingefügt:

„Soweit neue bisher nicht im Stellenplan enthaltene Stellen geschaffen werden müssen, hat eine Vorberatung dieser Entscheidung auch im Haupt- und Finanzsenat zu erfolgen.“

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.11.2015 15:31 Uhr