Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (17 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx , Gemarkung xxx, an der xxx, durch MIB Modern Village Projektentwicklung GmbH, Aschaffenburg BVNr. 20150171


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 23.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 23.09.2015 ö Beschließend 4uvs/7/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 12.05.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 16.06.2015, beantragt die Firma MIB Modern Village Projektentwicklung GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 17 WE auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der xxx in Aschaffenburg. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit einem zusätzlichen einseitig zurückgesetzten Penthouse als Staffelgeschoss. Das Vorhaben hat insgesamt 17 Wohnungen mit einer Größe zwischen 60 und 124 m². Der gesamte Baukörper hat eine Länge von 56,75 m und eine Breite von 12,40 m und erreicht eine Höhe von 10,03 bis 10,83 m.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 07.08.2015 liegt das Bauvorhaben im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. xxx, der für das Baugrundstück die Gebietsart „reines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Erteilung der Baugenehmigung an die MIB Modern Village Projektentwicklung GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 17 WE auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der xxx, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2015 09:56 Uhr