Verkehrsuntersuchung Knoten Schweinheimer Straße / Hildenbrandstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.10.2015 ö Beschließend 1pvs/9/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Der Stadtrat und die Stadtverwaltung sehen Handlungsbedarf für eine verkehrsplanerische Überprüfung der Verkehrssicherheit in der Schweinheimer Straße und der Hildenbrandstraße. Im Rahmen eines Ortstermines mit dem Planungs- und Verkehrssenates 2014 wurde gebeten eine gutachterliche Überprüfung vorzunehmen. Der zu betrachtende Streckenabschnitt im Stadtteil Schweinheim liegt zwischen den Knotenpunkten Schweinheimer Straße/ Bergstraße/ Schneebergstraße und dem Knotenpunkt Hildenbrandstraße/ Gutwerkstraße. In der Schweinheimer Straße und in den umliegenden Straßen besteht streckenbezogen eine Tempo 30-Regelung. Der Straßenverlauf Schweinheimer Straße – Hildenbrandstraße ist als abknickende Vorfahrtsstraße ausgebildet und in diesem Bereich nur ungesichert zu überqueren. Durch den Kurvenverlauf der Straße, gestaltet sich vor allem aus Richtung Hildenbrandstraße die Querungssituation im und hinter dem Kurvenbereich (Richtung stadteinwärts) sehr unübersichtlich. Besonderes Augenmerk gilt dem Fußgängerverkehr, insbesondere der Querungsbeziehungen und etwaiger erforderlicher Querungshilfen sowie der Infrastruktur des ÖPNV. Im Untersuchungsbereich befinden sich zwei Haltestellen der städtischen Buslinien 4 und 10.
Neben Wohnbebauung ist eine Bankfiliale, ein Nahversorgungsmarkt und die Pestalozzischule ansässig, was zeitweise ein hohes Fußgängeraufkommen (u. a. Schüler Pestalozzischule) in Richtung Bushaltestelle zur Auswirkung hat.
Die Schweinheimer Straße unterliegt topographiebedingt einem stadtauswärts ansteigenden Gefälle und ist am Knotenpunkt Schweinheimer Straße/ Matthäusstraße in Richtung des Stadtteilzentrums Schweinheim stark abfallend.
Ein Angebot für den Radverkehr besteht stadtauswärts in Form eines Schutzstreifens. Der Schutzstreifen endet nach der Einmündung Schweinheimer Straße/Hildenbrandstraße.
Die derzeit bestehenden Querungsanlagen vor der Einmündung Schweinheimer Straße/ Schneebergstraße sowie im Kurvenbereich Hildenbrandstraße/ Gutwerkstraße sind ca. knapp 130- bzw. 90 m entfernt.
In der Hildenbrandstraße wird stadtauswärts halbseitig auf dem Gehweg geparkt.
Zielsetzung der verkehrsplanerischen Untersuchung ist die Überprüfung, ob eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger geschaffen werden kann. Darüber hinaus sollte einer Angebotsverbesserung der Radverkehrsanlagen und einem möglichen barrierefreien Ausbau der Busrandhaltestellen „Schweinheimer Höhe“ Aufmerksamkeit gelten.






Verkehrsplanerische Untersuchung
Die Stadtverwaltung hat das Planungsbüro von Mörner zur verkehrsplanerischen Überprüfung der Gesamtsituation beauftragt. Die verkehrliche Untersuchung wurde im Herbst 2014 begonnen und im Sommer 2015 abgeschlossen. Nach der Projekteröffnung mit der Abstimmung der Randbedingungen und dem Festlegen des Projektablaufes gliedert sich die Bearbeitung in 2 Phasen.

Phase 1
Um keine Lösungen auszuschließen und die Planung als ganzheitlichen Prozess zu betrachten, war die 1. Phase von Planungsfreiheit und Verzicht von Denkverboten geprägt. Unter diesen Aspekten wurden 2 Varianten vorgestellt, die Einrichtung eines Kreisverkehres und ein Umbau des Einmündungsbereiches (siehe Gutachten, Bild 5 und Bild 6).
Die Kreisverkehrsanlage wurde in Form eines Minikreisverkehres geplant. Die Mittelinsel bewirkt die Ablenkung für den Kfz-Verkehr, kann aber von Lkw und Bussen überfahren werden. Bei dieser Variante wäre der Einbau von Mittelinseln in den Kreisverkehrszufahrten möglich. Bei einer Minikreisverkehrsanlage entfällt die derzeitige Zufahrt entlang der Geschäfte. Ein barrierefreier Ausbau der Querungsanlagen wäre möglich. Die 2. Variante zeigt einen Umbau des Einmündungsbereiches im südlichen Zufahrtsbereich der Schweinheimer Straße. Wie beim Einbau eines Minikreisverkehres ist die Schließung der Zufahrtsstraße aufgrund der Knotenpunktgeometrie entlang des Geschäftsbesatzes unumgänglich.
Die Stellplätze vor dem Lebensmittelmarkt entfallen bei beiden Varianten. Durch den Entfall der Stellplätze, schlechte Sichtbeziehungen für querende Fußgänger und des hohen baulichen Aufwandes wurden diese Varianten nicht weiter vertieft.

Phase 2
In Phase 2 lag der Focus auf kurzfristig umsetzbare und weniger aufwendige Varianten. Gleichzeitig wurde ein möglicher Umbau der Haltestellenanlagen und die Verbesserung des Radverkehrsangebotes berücksichtigt.
In Phase 2 wurden Art und Lage möglicher Querungsanlagen untersucht.
Die verkehrsplanerischen Untersuchungen ergaben, dass eine Querungsanlage aufgrund von Fahrbahnbreite, Fahrbahngradiente und vor allem aufgrund unzureichender Sichtbeziehungen lediglich auf Höhe Hausnr. 1 der Hildenbrandstraße möglich ist (siehe Gutachten, Varianten B und D). Andere mögliche Querungsstellen wurden vom Gutachter und der Stadtverwaltung rechnerisch und vor Ort überprüft und sind aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar, da ungenügende Sichtbeziehungen vorliegen.
Als mögliche Querungsanlage hat der Gutachter zwei Varianten zur Abstimmung vorgestellt, - den Einbau einer Mittelinsel (siehe Variante B) und die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (siehe Variante D).
In Variante B wurde eine bauliche Mittelinsel im Kurvenbereich überprüft. Aufgrund ungenügender Sichtbeziehungen zwischen wartenden Fußgängern auf der geplanten Aufstellfläche und dem Kfz-Verkehr wurde der Innenradius der Kurve um ca. 1,50 m vorgezogen. Die südliche Bordführung muss der Befahrbarkeit angepasst werden. Der Bau einer südlichen Aufstellfläche ist nicht möglich, da die Querungshilfe auf die Zufahrtsstraße führt. Die rechnerische Prüfung der Sichtbeziehungen wies die in den Regelwerken als Mindestmaß geforderte Sichtweite von 30 m theoretisch aus. Die Sichtverhältnisse wurden aber vor Ort vom Gutachter, der Stadtverwaltung sowie der Polizei überprüft und wiesen unzulängliche Sichtbeziehungen auf. Gerade im Hinblick von querenden Schulkindern und mobilitätseingeschränkten Personen müssen ausreichend dimensionierte Sichtbeziehungen vorliegen. Dies ist bei vorliegender Planung nicht gegeben. Darüber hinaus wären ein barrierefreier Ausbau und das Erhalten aller Fahrbeziehungen (Linksabbieger Schweinheimer Straße) für dort zwingend verkehrende LKW´s (z. B. Müllwagen) nicht möglich. Der Lkw-Verkehr würde sich auf die umliegenden Straßen verteilen.
Variante B wird vom Gutachter nicht empfohlen und kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertreten werden.
Als zweite Variante wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Variante D) überprüft. In dieser Variante wird die Innenkurve ebenfalls in die Fahrbahn vorgezogen. Die Lage der südlichen Bordführung bleibt erhalten. Ein barrierefreier Ausbau für beide Straßenseiten ist vorgesehen, indem die Querungsanlage auf die derzeitige Grünfläche zwischen Schweinheimer Straße und Zufahrtsstraße führt. Der Höhenunterschied soll mittels einer Rampenanlage kompensiert werden.
Bei dieser Planung liegen ebenfalls minimale Sichtbeziehungen vor. Die Sollvorschrift für Fahrbahnbreiten beim Einsatz von Fußgängerüberwegen wird um ca. 25 Prozentpunkte überzogen. Ein zu breiter Fußgängerüberweg stellt beim Queren ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und kann gerade hinsichtlich des dort verkehrenden Schülerverkehres nicht vertreten werden.
Variante D erfüllt weder die Kriterien der Verkehrssicherheit noch die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben zu deren Anwendung die Stadtverwaltung verpflichtet ist.
Variante D wird vom Gutachter wie bereits Variante B nicht empfohlen.
Als weitere potentielle Lösungsmöglichkeiten wurden von der Stadtverwaltung eine Fußgängerschutzanlage und eine Vollsignalisierung überprüft.
Bei Installation einer Fußgängerschutzanlage sind zwei Fußgängerquerungen erforderlich. Eine Fußgängerfurt führt über die Schweinheimer Straße im Kurvenbereich, die andere Fußgängerfurt liegt in der derzeitigen Wegeverbindung des südlichen Astes der Schweinheimer Straße. Im südlichen Ast der Schweinheimer Straße können auf der Aufstellfläche für den Kfz-Verkehr maximal zwei Fahrzeuge halten. Dies führt gerade in der morgendlichen Spitzenstunde zu Verkehrsbehinderungen.
Der Vorteil dieser Variante liegt in der gesicherten und geregelten Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Dem gegenüber stehen Fahrzeitverzögerungen im Busbetrieb zweier innerstädtischen Linien, ein unregelmäßiger Verkehrsablauf und vergleichsweise hohe Bau- und Unterhaltskosten. Der bauliche Ablauf gestaltet sich zeitlich und baulich als umfangreich, da zusätzlich zu den erforderlichen Tiefbauarbeiten mit Leitungsverlegungen zu rechnen ist.
Die Installation einer Fußgängerschutzanlage wird aufgrund voranstehender Ausführungen seitens der Stadtverwaltung nicht empfohlen.
Bei einer Vollsignalisierung würde der gesamte Kurvenbereich als Fußgängerfurt ausgebildet. Dem geht ein Umbau der Bordanlagen über die Länge des gesamten Kurvenverlaufes einher und ein Einbau von Zwischensignalen die das städtebauliche Erscheinungsbild markant verändern. Der Verkehrsablauf wird nicht zuletzt hinsichtlich der vor- bzw. nachgeschalteten Fußgängerüberwege behindert und ist von ständigen An- und Abfahrvorgängen geprägt. Das führt zu Störungen des Busbetriebes und zu hohen Emissionen für die Anlieger. Die Grundstückszu- bzw. ausfahrten sind durch wartende Kfz in der Rot-und Gelb-Phase zugestellt. Des Weiteren ist mit einer Verlagerung des Kfz-Verkehres in die umliegenden Straßen aufgrund mangelnder Akzeptanz zu rechnen.
Die Vollsignalisierung wird aufgrund voranstehender Ausführungen seitens der Stadtverwaltung nicht empfohlen.

Beschreibung der geplanten Maßnahme
Das wesentliche Ergebnis der verkehrsplanerischen Überprüfung ist, dass im Hinblick der Verkehrssicherheit für querende Fußgänger keine Verbesserung mittels einer Querungsanlage umsetzbar ist, die den Regelwerken entspricht und die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben einhält.
Um in sinnvollen Wegebeziehungen Querungsanlagen einrichten zu können, sind aufwendige Umbaumaßnahmen erforderlich, deren Kostendimension bei einem hohen sechsstelligen Betrag liegt und den Knotenpunkt optisch markant verändert. Aber auch hierbei sind Kompromisse unumgänglich, wie z. B. der Entfall der Stellplätze und Zufahrt vor dem Markt.
Daher wurde zur Erhöhung der Fußgängersicherheit eine Variante entworfen die die Achtsamkeit der Kfz-Führer gegenüber dem Fußgängerverkehr erhöht und durch optische Kontraste, Beschilderung und Piktogrammdarstellungen die Fahrzeugführer zum Herabsetzen der Geschwindigkeit animiert.
Bei vorliegender Planung der Stadtverwaltung wird der gesamte Kurvenbereich mit Farbasphalt überzogen. Am jeweiligen Beginn der Farbasphaltdeckschicht wird ein Piktogramm auf die Fahrbahn aufgebracht. Wenige Meter zuvor wird mittels Beschilderung „Kinder“ (VZ 136-10, VZ 136-20) die die verkehrliche Situation verdeutlicht.
Der Gutachter hatte zusätzlich die Aufgabe die Möglichkeiten des barrierefreien Haltestellenausbaues zu überprüfen. Ein grundsätzliches Problem stellen hierbei die Grundstücksein- und ausfahrten sowie die überwiegend schmalen Gehwegbreiten dar. Im Gutachten wurden zwei Varianten vorgestellt und bewertet (siehe Gutachten). Nach Überprüfung der Varianten wird Variante 2 vom Gutachter empfohlen.
In Variante 2 des Planungsbüros verbleiben beide Haltestellensteige in der Schweinheimer Straße (siehe Gutachten Bild 3). Die stadteinwärts gelegene Haltestelle verbleibt am heutigen Standort, der bestehende Fahrgastunterstand bleibt erhalten. In entgegengesetzter Richtung schlägt der Gutachter aufgrund der bestehenden Grundstücksein- bzw. ausfahrten ein Vorverlegen von ca. 35m stadteinwärts vor. Hierdurch könnte die Haltestelle barrierefrei ausgebaut werden. Da die Haltestelle überwiegend eine Aussteigerhaltestelle darstellt wird auf einen Fahrgastunterstand verzichtet.
Die Stadtverwaltung empfiehlt die Umsetzung des beschriebenen barrierefreien Ausbaues.
Ein weiteres Augenmerk galt den bestehenden Radverkehrsanlagen. Aufgrund der verkehrsplanerischen Untersuchungen wird eine Verlängerung des bergauf bestehenden Schutzstreifens in der Hildenbrandstraße empfohlen.
Die betrieblichen Vorgaben für den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen im Fahrbahnbereich wurden beachtet.

.Beschluss:

I.
1. Die Verkehrsuntersuchung zum Knoten Schweinheimer Straße / Hildenbrandstraße des Büros von Mörner, Darmstadt, wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mitglieder des Planungs- und Verkehrssenates erneut zu einem Ortsermin zu laden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Lösungsansätze, wie z. B. die Errichtung einer Anforderungsampel für Fußgänger oder einer Mittelinsel, mit dem Büro von Mörner zu entwickeln und zeichnerisch darzustellen und den Senatsmitgliedern erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2015 09:50 Uhr