Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.10.2015 ö Beschließend 7pl/13/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt) ist in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2016 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Straßenraumgestaltung Heinse-, Elisen- und Bodelschwinghstraße:

Die Heinsestraße ist geprägt von einer breiten Fahrbahn und beiderseitigen Parkplätzen. Der Straßenraum ist optisch dringend aufwertungsbedürftig. Möglich wäre eine solche Verbesserung z. B. durch Pflanzen von Bäumen an den Stellen, an denen es die Leitungen im Untergrund zulassen. Geschaffen werden könnte eine barrierefreie Verbindung zwischen Bavariapassage und Schöntalpassage. Die Details sind noch zu festzulegen

-        Sanierungsberatung:

In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden.

Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche können von einem freien Architekten übernommen werden. Es ist geplant, mehrere örtliche Architekturbüros um eine Bewerbung zu bitten, um dann ein geeignetes Büro auswählen zu können. Der Zeitumfang der Erstberatung ist pro Objekt auf ca. 5 Stunden zu beschränken.

Diese Beratung soll zunächst in den Jahren 2016 - 2018 angeboten werden.

-        Quartiersmanagement:

Das Quartiersmanagement soll wie bisher weitergeführt werden. Im Jahr 2016 ist für 2017 und 2018 ein neuer Antrag zu stellen.

-        Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2016 und 2017 ist ein neuer Förderantrag über insgesamt 30.000 € einzureichen.

Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführt (Haushaltsjahr 2017), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2016). Aus diesem Grund stehen auch im Jahr 2015 keine Mittel im Haushalt für die o. g. Projekte (mit Ausnahme der Mainuferpromenade) bereit. Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

.Beschluss:

I.

Die in der Anlage 4 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ - für das Jahr 2016 sowie für die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2016 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2017 - 2019 nach den Werten im Jahresantrag 2016 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ X ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.01.2016 14:03 Uhr