Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.10.2015 ö Beschließend 9pl/13/9/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2016 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Wohnumfeldverbesserung:

Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. Der erste Bauabschnitt mit den Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstraße. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) ist weitgehend abgeschlossen. In den Folgejahren ist die Fortsetzung dieser Maßnahme im gesamten Sanierungsgebiet vorgesehen.

Die Bezuschussung erfolgt analog einem „Kommunalen Förderprogramm“. Das bedeutet, dass von den Gesamtkosten 30 % aus Städtebaufördermitteln gezahlt werden. Diesen Zuschuss wiederum finanzieren Bund und Land zu 60 % und die Stadt zu 40 %. Von den Kosten der gesamten Maßnahme sind daher 18 % von Bund und Land, 12% von der Stadt und 70 % von der Stadtbau GmbH zu tragen.

Der nächste Bauabschnitt schließt östlich an die bereits durchgeführte Maßnahme an und umfasst den Bereich zwischen Hefner-Alteneck-Straße, Lindestraße und Spessartstraße. Die Kostenschätzung beläuft sich (incl. der Planungskosten) auf ca. 1,08 Mio €. Bei einem Fördersatz von 30 % errechnet sich ein Zuschuss in Hohe von 325.000 €, wovon die Stadt 130.000 € zu tragen hat. Die Antragstellung wird derzeit vorbereitet. Realisiert werden kann dieses Projekt in den Jahren 2016 und 2017.

Im Anschluss daran sollen die Außenanlagen südlich der Spessartstraße saniert werden.

-                Neugestaltung Grünbereich Blütenstraße:

Im Einmündungsbereich der Blütenstraße in die Spessartstraße befindet sich ein größeres Grundstück, das im Eigentum der Stadt steht. Es handelt sich um eine Wiesenfläche. Diese Eingangssituation in das Gebiet soll neu gestaltet werden. Planungen liegen noch nicht vor, sodass frühestens die Antragstellung 2016 erfolgen und die Realisierung für 2017 vorgesehen werden kann. Die Kosten werden auf ca. 50.000 € geschätzt.

-        Quartiersmanagement:

Das Quartiersmanagement soll wie bisher weitergeführt werden. Im Jahr 2016 ist für 2017 und 2018 ein neuer Antrag zu stellen.

-        Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sollen 10.000 € bereitgestellt werden.

Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführt (Haushaltsjahr 2017), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2016). Aus diesem Grund stehen auch im Jahr 2015 keine Mittel im Haushalt für die o. g. Projekte (mit Ausnahme der Mainuferpromenade) bereit. Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 6 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2016 sowie für die Fortschreibungsjahre 2017 -2019 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2016 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2017 - 2019 nach den Werten im Jahresantrag 2016 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ X ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.01.2016 14:03 Uhr